Studie zum Zubau von Solarstromdächern

Um die Klimaziele zu erreichen, soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch in Deutschland bis 2030 auf 65 Prozent aufgestockt werden. Diese Zielsetzungen können nur erreicht werden, sofern ein entsprechender Ausbau von Anlagen zur Erzeugung von Ökostrom erfolgt. Im Bereich der Windenergie wird der Zubau aufgrund langer Genehmigungsverfahren verzögert. Mit einem massiven Ausbau von Photovoltaik-Kleinanlagen auf Hausdächern ließe sich die sogenannte Ökostromlücke schließen. Zu diesem Ergebnis kommen die Autoren der aktuellen Studie EEG-Novelle nutzen Solarenergie stärken – Chancen & Maßnahmen eines beschleunigten Zubaus von PV-Kleinanlagen bis 2030, die der Analysedienstleister Energy Brainpool im Auftrag der EWS Elektrizitätswerke Schönau eG erstellt hat.

 

Dieser Untersuchung zufolge ließe sich durch eine komplette Ausschöpfung des vorhandenen Potenzials von PV-Kleinanlagen die derzeitige Zubaurate von jährlich 4 GW stufenweise bis zum Jahr 2024 auf 12 GW und 14 GW ab 2027 erhöhen und könnte bis 2030 auf insgesamt 140 GW anwachsen. Dadurch würde sich der Anteil von PV-Kleinanlagen verdreifachen. Derzeit liegt die Solarleistung von den ans Netz angeschlossenen PV-Anlagen in Deutschland bei rund 52 GW.

 

Bei den Berechnungen sind bereits die technischen Parameter berücksichtigt worden, die das Solarpotenzial erheblich verringern wie:
★ die Dachart, -neigung und -ausrichtung
★ die Verschattung
★ mögliche Dachaufbauten
★ der Denkmalschutz
★ die maximal mögliche Dachlast aufgrund der Statik des Daches

 

Die Bundesregierung strebt bis 2030 eine installierte Photovoltaik-Leistung von etwa 100 Gigawatt an. Würde das PV-Kleinanlagenpotenzial jedoch weiter ausgeschöpft werden, könnte dies sowohl in Deutschland als auch in der EU den Beitrag zum Klimaschutz deutlich erhöhen. Da sich mit dem in Deutschland produzierten PV-Strom Graustromimporte aus dem Ausland ersetzen ließen, würde dadurch auch die Auslastung der CO2-emittierenden Kraftwerke im EU-Ausland sinken.

 

Der Studie zufolge könnte sich die Solarstromproduktion in Deutschland durch Ausschöpfung des PV-Kleinanlagenpotenzials von 90 TWh auf 157 TWh erhöhen. Dadurch würde die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien um 68 TWh auf 446 TWh ansteigen und der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch rund 67 Prozent betragen.

 

Um diese Ausbauziele zu erreichen, müsse für Planungssicherheit gesorgt werden. Dazu gehöre beispielsweise eine marktintegrierende Weiterbetriebsoption für Altanlagen sowie attraktivere Bedingungen für die Direktvermarktung von kleinen Anlagen zu schaffen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien stellt das im Jahr 2000 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dar, das derzeit erneut reformiert wird.

 

Eine zentrale Änderung stellt die neu geschaffene Ausschreibungspflicht für solare Dachanlagen ab 500 Kilowatt dar. Diese sieht vor, dass Unternehmen, die einen Zuschlag für eine große Dachanlage erhalten,  ihren eigenen Solarstrom vom Dach künftig nicht selbst nutzen dürfen. Im EEG ist geregelt, dass der Eigenverbrauch von Solarstrom für Anlagen verboten ist, die über Ausschreibungen realisiert werden. Betreiber von kleineren Anlagen bis 20 Kilowatt Leistung müssen keine EEG-Umlage zahlen, wenn sie nicht mehr als zehn Megawattstunden Strom im Jahr selbst verbrauchen.

 

Nachdem das Bundeskabinett die aktuelle EEG-Reform verabschiedet hat, muss nun der Bundestag über die Gesetzesnovelle beraten. Das novellierte EEG soll zum Jahresbeginn 2021 in Kraft treten. Bislang nicht im Rahmen des EEG geregelt ist die Einführung einer Photovoltaik-Pflicht. In Hamburg soll ab 2023 eine Solarpflicht für Neubauten eingeführt werden. In Baden-Württemberg muss der Landtag im Rahmen einer Novellierung des Klimaschutzgesetzes über eine Solarpflicht für alle neuen Nichtwohngebäude abstimmen. In Mecklenburg-Vorpommern hat das Landesparlament die Einführung einer Photovoltaikpflicht auf neuen Nichtwohngebäuden und Parkplätzen abgelehnt.