Abgabe auf zuckerhaltige Erfrischungsgetränke

Snacks und Softdrinks versüßen vielen Kinobesucher*innen den Filmgenuss. Doch gerade Softdrinks wie Cola und Limonaden, die zu den Verkaufsschlagern im Kino gehören, sind oftmals stark gezuckert. Bereits der Inhalt einer Getränkedose enthält die Menge an Zucker, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Tagesdosis empfohlen wird. Zuckerhaltige Erfrischungsgetränke haben eine geringe Sättigungswirkung, obwohl sie gleichzeitig zu einer hohen Zuckeraufnahme führen.

 

Die Empfehlung der WHO sieht vor, nicht mehr als 25 bis maximal 50 Gramm freien Zucker pro Tag und Kopf zu konsumieren. Freier Zucker sind alle Mono- und Disaccharide, die Lebensmitteln zugesetzt werden, sowie Zucker, der von Natur aus in Honig, Sirup und Fruchtsäften enthalten ist. In Deutschland werden im Schnitt täglich mehr als 100 Gramm Zucker pro Tag verzehrt, was dem Vierfachen der empfohlenen Menge entspricht. Den Angaben Robert Koch-Instituts zufolge sind in Deutschland 15,4 Prozent der Kinder und Jugendlichen zwischen drei und 17 Jahren übergewichtig.

 

Das Bundeskabinett hat im Rahmen einer umfassenden Finanz‑ und Gesundheitsreform die Einführung einer Zuckerabgabe ab dem 1. Januar 2028 beschlossen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird in den kommenden Monaten erarbeitet. Die Zuckerabgabe soll auf alkoholfreie Erfrischungsgetränke erhoben werden, die industriell hergestellt sind und zugesetzten Zucker enthalten, sofern ein bestimmter Zuckergehalt pro 100 ml überschritten wird.

Getränke mit weniger als fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter bleiben steuerfrei. Auch Fruchtsäfte und mit Süßstoff gesüßte Getränke sind von der Abgabe ausgenommen.

Erfrischungsgetränke mit fünf bis acht Gramm Zucker pro 100 Milliliter werden mit 26 Cent je Liter belastet. Softdrinks mit mehr als acht Gramm Zucker pro 100 Milliliter werden mit 32 Cent je Liter besteuert.

Das gestaffelte Modell, das 2018 erfolgreich in Großbritannien eingeführt worden ist, soll Anreize für die Getränkehersteller setzen, den Zuckergehalt zu reduzieren. Da die Zuckerabgabe erst 2028 eingeführt wird, hat die Branche ausreichend Zeit, ihre Rezepturen entsprechend anzupassen. In Großbritannien hat die gestaffelte Herstellerabgabe bewirkt, dass der Zuckerkonsum über Getränke um 14 Prozent gesunken ist. Die Adipositasrate bei Mädchen ist rückläufig und die Krankenhausaufnahmen wegen kariöser Zahnentfernungen bei Kindern ist um rund zwölf Prozent zurückgegangen.

 

Die WHO empfiehlt neben einer höheren Besteuerung von zuckerhaltigen Getränken und Lebensmitteln mit hohem Zucker-, Salz- und Transfettgehalt auch die Vermarktung ungesunder Lebensmittel und Getränke insbesondere an Kinder zu beschränken und diese Lebensmittel klar zu kennzeichnen. Der Bericht zur Überwachung von Adipositas im Kindesalter (COSI) zeigt auf, dass die Eltern von übergewichtigen Kindern in allen Ländern den Gewichtsstatus ihrer Kinder meistens unterschätzen. Fast zwei Drittel der Kinder, die mit Übergewicht leben, werden von ihren Eltern als untergewichtig oder normalgewichtig eingestuft.