Antragsstart für den Kulturfonds Energie des Bundes

Seit dem 1. April können Kinos und andere Kultureinrichtungen beim Kulturfonds Energie des Bundes Anträge für Mehrbedarfe an Energiekosten für das erste Quartal 2023 stellen. Insgesamt werden für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 eine Milliarde Euro für Kultureinrichtungen bereitgestellt, um die Mehrkosten für netzbezogenen Strom sowie leitungsgebundene Energieträger wie Gas und Fernwärme abzufedern. Das Sonderprogramm zur Energiekostenunterstützung wird aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds gespeist. Für 2023 stehen dafür 750 Millionen Euro zur Verfügung sowie 2024 weitere 250 Millionen Euro.

 

Damit das Förderprogramm einen Anreiz zum Energiesparen bietet, liegt die maximale Förderhöhe bei 80 Prozent des historischen Verbrauchs. Als das Bezugsjahr wird 2021 zugrunde gelegt. Auf Antrag kann als Basis auch der Abschlagszeitraum 2019 oder 2020 als Vergleichszeitraum für die Berechnung herangezogen werden. Unternehmen, die über 2 Mio. Euro Förderung der Mehrkosten der Energiekosten pro Jahr für ihre sämtlichen Standorte beantragen wollen, müssen dies mit dem ersten Antrag verbindlich für alle Standorte erklären. Mit dem Antrag  des einzelnen Standorts ist jeweils ein Nachweis der tatsächlich erzielten Einnahmen und ein Nachweis über die tatsächlichen Kosten des Kulturbetriebs im Förderzeitraum einzureichen.

 

Durch die Förderung sind 80 Prozent des historischen Verbrauchs bei der Nutzung von Fernwärme auf 9,5 ct./kWh brutto und bei Erdgas auf 12 ct./kWh brutto gedeckelt. Bei der Stromnutzung dienen ebenfalls 80 Prozent des historischen Stromverbrauchs als Basis für den geförderten Tarif von 40 ct./kWh brutto. Für mittlere und große Unternehmen mit einem Strombedarf von über 30.000 kWh erfolgt für 70 Prozent des historischen Verbrauchs eine Deckelung des Netto-Arbeitspreises auf 13 Cent. Beim Bezug von Gas wird für 70 Prozent des historischen Verbrauchs eine Deckelung des Netto-Arbeitspreises auf 7 Cent angesetzt. Öl und Pellets sind von der Förderung ausgeklammert.

 

Die Antragstellung und Auszahlung der Mittel aus dem Kulturfonds Energie des Bundes erfolgt über eine zentrale IT-Plattform. Die Antragstellung erfolgt stets pro Quartal. Für den Zeitraum Januar bis März 2023 muss der Antrag spätestens bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden. Antragstellende müssen ihre Identität per ELSTER-Zertifikat authentifizieren und Nachweise über den historischen Energieverbrauch sowie über den mit dem Energieanbieter vertraglich vereinbarten aktuellen Arbeitspreis pro kWh erbringen.

 

Bei Unklarheiten können Antragstellende telefonisch über die Service-Hotline 0800 6645685 oder per E-Mail eine Beratung erhalten. Die Mittel aus dem Kulturfonds Energie des Bundes können von den Ländern aufgestockt werden. Hamburg setzt die Wirtschaftlichkeitshilfe für Kulturveranstaltungen fort. Nachdem das Programm Ende 2022 ausgelaufen war, stellt die Stadt 2023 neun Millionen Euro zur Verfügung, um den Kulturveranstalter*innen weitere sechs Monate eine Planungssicherheit zu gewähren.