Cineplex Meitingen punktet mit Schnellladesäulen
Best Practice-Beispiel
Die KinoGruppeRusch hat auf dem Parkplatz des Cineplex Meitingen drei Schnellladesäulen in Betrieb genommen, an denen sechs Elektrofahrzeuge gleichzeitig laden können. „Bei uns können die Gäste, die mit dem E-Auto kommen, das Kinovergnügen und das Laden der Fahrzeugbatterie bequem miteinander verbinden“, sagt Alexander Rusch, Geschäftsführer der KinoGruppeRusch. Die drei Hypercharger 50 DC-Wallboxen verfügen über eine Gesamtanschlussleistung von 150 kW. Beim parallelen Laden von sechs Fahrzeugen beträgt die Leistung pro Ladepunkt bis zu 25 kW. Die Ladeleistung verdoppelt sich auf bis zu 50 kW, wenn nur ein Auto an einer Gleichstrom (DC)-Ladestation angeschlossen ist.
Dank der Schnellladestationen können die Gäste ihr Elektroauto während des Kinobesuchs voll aufladen. Damit bietet das Cineplex in Meitingen den Kinobesucher*innen einen Service, der mit herkömmlichen 11kW Wechselstrom(AC)-Ladestationen nicht gewährleistet wäre. Die Kosten für die Anschaffung und Installation der Ladestationen trägt die KinoGruppeRusch. Den Betrieb der Anlagen übernimmt das regionale Energieversorgungsunternehmen Lechwerke (LEW), das als Mobility-Partner auch die Ladesäulen installiert hat.
Für das Freischalten und Bezahlen des Ladevorgangs können die Nutzer*innen zwischen mehreren Möglichkeiten wie verschiedenen Lade-Apps oder einer RFID-Ladekarte wählen. Die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte, Bankeinzug oder Paypal. Die Schnellladesäulen vor dem Cineplex Meitingen sind nicht den Kinogästen vorbehalten, sondern öffentlich zugänglich. „Unsere Ladestationen können unabhängig von einem Kinobesuch rund um die Uhr genutzt werden“, bestätigt Alexander Rusch. Der Standort dieser Schnelllademöglichkeit ist auch für Fahrer*innen von Elektroautos attraktiv, die ihren Ladevorgang nicht mit einem Kinobesuch verbinden, denn das Gewerbegebiet Meitingen Nord ist direkt an die Schnellstraße B17 angebunden.
Gespeist werden die Schnellladestationen mit Ökostrom, der aus dem Netz bezogen wird. Im nächsten Schritt will der Geschäftsführer der KinoGruppeRusch prüfen, ob es sinnvoll ist, die Ladesäulen mit hauseigenem Solarstrom aus der Photovoltaikanlage des Cineplex Meitingen zu speisen. 2024 wird es durch die Änderungen in der Bundesimmissionsschutzverordnung für Betreiber öffentlicher Ladeinfrastruktur ökonomisch attraktiver, Ökostrom direkt über eine lokale Solaranlage zu beziehen.
Masterplan Ladeinfrastruktur II
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet Anbieter von fossilen Otto- und fossilen Dieselkraftstoffen nach § 37a BImSchG dazu, ihre umweltschädlichen Treibhausgasemissionen um einen gesetzlich gestaffelten Prozentsatz zu mindern, der bis 2030 auf 25 Prozent angehoben werden soll. Weitere Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen sind in der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) festgelegt. Mit der 2015 eingeführten Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) sollen Mineralölkonzerne motiviert werden, umweltschädliche CO2-Emissionen zu reduzieren und stärker auf Erneuerbare Energien zu setzen. Bis zum Jahr 2017 konnte die Quotenverpflichtung nur durch das Inverkehrbringen oder die Beimischung von Biokraftstoffen erfüllt werden.
Seit 2022 ermöglicht die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) es Kraftstoffanbietern, ihre Verpflichtung zur Senkung von CO2-Emissionen auch durch die Bereitstellung von Strom für Elektroautos zu erfüllen. Die nachweisliche Bereitstellung von Strom im Verkehr wird als Treibhausgasminderung gewertet, da dadurch weniger fossile Kraftstoffe genutzt werden. Im Rahmen des so genannten Quotenhandels können Betreiber von Ladepunkten ihre Treibhausgasminderungen an die Mineralölwirtschaft veräußern und mit den erzielten Einnahmen den Betrieb öffentlicher Ladepunkte unterstützen.
Da mit echten Ökostrom höhere Treibhausgasminderungen einhergehen, wird die lokale Erzeugung von Ökostrom auch für Mineralölkonzerne attraktiv. Die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV), die 2024 in Kraft tritt, vereinfacht für Ladesäulenbetreiber die Bescheinigungen für den selbst produzierten Strom, der beispielsweise aus einer direkt angeschlossenen Photovoltaikanlage stammt.
„Die Elektromobilität ist ein zentraler Hebel, um unsere Klimaziele im Verkehr zu erreichen. Daher freue ich mich, dass sich immer mehr Menschen für ein E-Auto entscheiden, auch weil das Netz öffentlicher Ladesäulen immer dichter wird“, erklärt die Bundesumweltministerin Steffi Lemke. Dieser Fortschritt gehe nicht zuletzt auf die Treibhausgasminderungsquote zurück, die Mineralölkonzerne zu mehr Klimaschutz verpflichte und die das Bereitstellen von Strom für E-Fahrzeuge als attraktive Erfüllungsoption vorsehe.
Bisher laden Autofahrerinnen und Autofahrer an öffentlichen Ladesäulen in der Regel den handelsüblichen Strommix, der auch aus fossilen Energien stammen kann. Wenn der Ladestrom lokal mit erneuerbaren Energien hergestellt wird, wird E-Autofahren noch klimafreundlicher.Steffi Lemke, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Mit dem Masterplan Ladeinfrastruktur II hat die Bundesregierung beschlossen, dass der Einsatz von echtem Ökostrom an öffentlichen Ladesäulen besonders begünstigt wird. Öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge müssen die technische Mindestanforderungen der Ladesäulenverordnung (LSV) einhalten und zwecks Überprüfung bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
Wenn anstelle des Graustroms aus dem öffentlichen Netz Strom aus Erneuerbaren Energien eingesetzt wird, der direkt an der Ladesäule erzeugt worden ist, werden entsprechend höhere Treibhausgasminderungen dafür angerechnet. Da dies den Wert der Bescheinigungen steigert, werden damit höhere Einnahmen für die Ladeinfrastruktur erzielt. Die Anrechnung von Ökostrom, der an öffentlichen Ladesäulen erzeugt wurde, ist ab dem Kalenderjahr 2024 möglich.