Das Energieeffizienzgesetz soll für Planungssicherheit sorgen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Entwurf für das Energieeffizienzgesetz (EEffG) vorgelegt, das der Verschwendung kostbarer Energie ein Ende setzen soll. Ein verbindlicher Rechtsrahmen ist notwendig, um Planungssicherheit für Energieeffizienzinvestitionen zu gewährleisten. Konkret wird angestrebt, den Energieverbrauch in Deutschland bis 2045 im Vergleich zum derzeitigen Verbrauch um 45 Prozent zu senken.

 

Die im Entwurf aufgeführten Maßnahmen zielen darauf ab, den Primärenergieverbrauch im Vergleich zum Jahr 2008 um 37 Prozent zu reduzieren. Der Endenergieverbrauch von Unternehmen und Haushalten soll bis 2030 um 24 Prozent gesenkt werden. Zu diesem Zweck soll bis November 2023 ein Aktionsprogramm Energieeffizienz aufgelegt werden, das Endenergieeinsparinstrumente zur Erreichung der jährlichen Einsparmenge enthält, um bis 2030 jeweils 50 Terawattstunden pro Jahr einzusparen. Erreicht werden soll dies unter anderem durch eine Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden mit niedrigem energetischem Standard, der Ausschöpfung von Einsparpotenzialen und der Abwärmenutzung.

 

Das Energieeffizienzgesetz löst das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) ab. Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als zehn Gigawattstunden, sollen  ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen. Unternehmen, deren Gesamtendenergieverbrauch mehr als 2,5 Gigawattstunden beträgt, müssen einen Energieaudit vornehmen. Zudem soll die im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verankerte Sperrklausel aufgehoben werden, um künftig auch die Betreiber von Anlagen, die am Emissionshandel teilnehmen, zum effizienten Einsatz von Energie zu verpflichten.

Das Energieeffizienzgesetz soll Unternehmen in die Pflicht nehmen, anfallende Abwärme nach dem Stand der Technik zu vermeiden und zu reduzieren. Sofern Abwärme in einem Prozess unvermeidlich ist, soll eine Abwärmenutzung durch Wiederverwendung der Abwärme in anderen Bereichen erfolgen. Diese Anforderung richtet sich an Rechenzentren, die in Deutschland mit einen jährlichen Ausstoß von rund sechs Millionen Tonnen CO₂ mehr als doppelt soviel CO₂-Emissionen ausstoßen wie der gesamte innerdeutsche Flugverkehr.

 

Im Jahr 2020 lag der Stromverbrauch der Rechenzentren bei rund 16 Milliarden Kilowattstunden und könnte sich bis 2030 verdoppeln. Damit das Internet die Klimakrise durch seinen enormen Strom nicht weiter befeuert, sieht das Energieeffizienzgesetz vor, dass Rechenzentren ihre Abwärme künftig wiederverwenden. Im Gesetzentwurf wird verlangt, dass Rechenzentren, die ab dem 1. Januar 2025 den Betrieb aufnehmen, Strom so effektiv nutzen, dass ihr PUE-Wert (Power Usage Effectiveness) bei 1,3 oder darunter liegt. Zudem sollen sie einen geplanten Anteil an wiederverwendeter Energie (Energy Reuse Factor-ERF) von mindestens 30 Prozent aufweisen. Ab dem 1. Januar 2027 soll der ERF-Anteil mindestens 40 Prozent betragen.

 

Nach Berechnungen des Digitalverbandes Bitkom könnte die direkte Anbindung von Rechenzentren an öffentliche und private Fernwärmenetze nicht nur einen direkten Beitrag zur Grundversorgung leisten, sondern auch die Energiebilanz der Rechenzentrums-Branche verbessern. Bislang wird die anfallende Wärme der Rechenzentren meist ungenutzt an die Umwelt abgegeben. Um die Abwärme der Rechenzentren auf das Temperaturniveau der Fernwärmenetze zu bringen, müssen spezielle, hocheffiziente Wärmepumpen eingesetzt werden, die bei Schwankungen für einen Ausgleich sorgen.

Mit der Nutzung der Abwärme von Rechenzentren könnten rund 350.000 Wohnungen in Deutschland versorgt werden, was fast dem gesamten Wohnungsbestand in Bremen entspricht.

2021 haben nur fünf Prozent der Rechenzentren mehr als die Hälfte der entstehenden Abwärme genutzt. 56 Prozent der deutschen Rechenzentren gaben als Grund für die fehlende Abwärmenutzung an, dass es an Abnehmern für die Wärme mangelte. Um Informationen über den Energieverbrauch und die Energieeffizienz der Rechenzentren in Deutschland zu erhalten, arbeitet das Umweltbundesamt an einem Energieeffizienzregister für Rechenzentren, das durch das Aufzeigen nutzbarer Abwärmequellen einen Beitrag zur Wärmewende leisten soll.