Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)

Die Einspeisung und Vergütung des Stroms aus Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung wird in Deutschland seit 2002 durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) geregelt. Die ursprüngliche Fassung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ist mehrmals novelliert worden, um KWK-Anlagen wie Block- und Heizkraftwerke durch höhere KWK-Zuschlagsätze, flexiblere Laufzeitmodelle und neue Modernisierungsoptionen zu fördern. Im Interesse der Energieeinsparung sowie des Umwelt- und Klimaschutzes soll die Nettostromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen bis zum Jahr 2020 auf 110 Terawattstunden und bis 2025 auf 120 Terawattstunden steigen.

 

Das geltende Gesetz zur Neuregelung der Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG 2016) ist 2017 in Kraft getreten. Ähnlich wie beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird die Vergütung, welche die Betreiber von testierten KWK-Anlagen erhalten, auf jede in Deutschland verbrauchte Kilowattstunde umgelegt. Der Strom, der in KWK-Anlagen erzeugt wird, hat denselben Einspeisevorrang in das öffentliche Stromnetz wie der Strom aus Anlagen, die nach dem EEG gefördert werden.

 

 

Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, die der Eigenversorgung dienen, sind von der EEG-Umlage befreit, sofern sie vor August 2014 in Betrieb genommen worden sind. KWK-Anlagen mit einer Größe bis zu 1 MW sowie über 10 MW, die seit August 2014 betrieben werden, müssen 40 Prozent der EEG-Umlage (2018: 6,79 ct/kW) auf eigenverbrauchte Strommengen zahlen.

 

Für Anlagen mit einer Auslastung über 3.500 Vollbenutzungsstunden pro Jahr steigt die Umlage kontinuierlich an. Bei mehr als 7.000 Vollbenutzungsstunden sind im Jahr 100 Prozent EEG-Umlage fällig. Für KWK-Neuanlagen, die zwischen 1. August 2014 und Ende 2017 errichtet worden sind, gilt bis 2019 bzw. 2020 eine abgestufte Übergangsregelung.

 

Während die Stromerzeugung in bestehenden erdgasbefeuerten KWK-Anlagen gefördert wird, gibt es für kohlebefeuerte KWK-Anlagen keine Förderung mehr. Da mit fossilen Brennstoffen betriebene KWK-Anlagen weiterhin Kohlendioxid ausstoßen, lässt sich ein umfassender Klimaschutz langfristig nur gewährleisten, wenn die Anlagen mit erneuerbaren Energien wie z. B. Biomasse gespeist werden.