Der Heizungscheck wird Pflicht 

Um den Energieverbrauch in Deutschland zu senken, hat die Bundesregierung mit der Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) mittelfristig wirksame Maßnahmen für Energieeinsparungen beschlossen, die bis zum 30. September 2024 gilt. Bestimmte Unternehmen sind ab dem 1. Oktober 2022 gefordert, wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen.

 

Eigentümer sind dazu verpflichtet, ihre Heizungsanlagen zu prüfen und zu optimieren, damit diese möglichst wenig Energie verbrauchen. Dabei muss eine fachkundige Person prüfen, ob die einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Heizung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind. Desweiteren ist zu prüfen, ob die Heizung hydraulisch abzugleichen ist, effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden und Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen erforderlich sind.

 

Die Verpflichtung zur Heizungsprüfung entfällt in Gebäuden, die im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems verwaltet werden und in Gebäuden mit standardisierter Gebäudeautomation. Ebenso entfällt die Verpflichtung zur Heizungsprüfung, sofern innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem 1. Oktober 2022 eine vergleichbare Prüfung vorgenommen und kein weiterer Optimierungsbedarf festgestellt worden ist.

Bei Gaszentralheizungssystemen in Nichtwohngebäuden mit mehr als 1.000 Quadratmetern beheizter Fläche muss bis zum 30. September 2023 ein hydraulischer Abgleich vorgenommen werden.

Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass die Pumpleistung, die Menge des Heizwassers und die Thermostatventile. aufeinander abgestimmt werden. Während Heizkörper in der Nähe der Pumpe mitunter ein Übermaß an Wärme erzeugen, werden andere Heizkörper nicht ausreichend versorgt. Wird mehr heißes Wasser in das gesamte System gepumpt, um die Vorlauftemperatur zu erhöhen, führt dies zu Energieverlusten. Durch eine Justierung der Pumpenleistung und des Durchlaufs der Ventile wird bewirkt, dass jeder Heizkörper genau die benötigte Menge heißes Wasser erhält, um alle Räume gleichmäßig mit Wärme zu versorgen.

 

Mit dem hydraulischen Abgleich wird das Problem der ungleichmäßigen Wärmeverteilung in einem Gebäude behoben. Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) empfiehlt, eine Fachkraft damit zu beauftragen. Zunächst werden dafür die Bestandsdaten des Gebäudes aufgenommen, zu denen die Raumfläche, die Außenwände und deren Dämmung und die Fenstergrößen gehören. Im nächsten Schritt wird geprüft, ob die Heizkörper in den einzelnen Räumen richtig dimensioniert sind und die Leistung der Heizungspumpe kontrolliert, um die genaue Heizlast für jeden einzelnen Raum zu berechnen.

 

Anhand der ermittelten Daten werden die Leistung der Pumpe und der Durchfluß der Ventile neu eingestellt, um den Zufluss von Wasser und Wärme zu optimieren. Bei älteren Bestandsheizkörpern müssen die Ventile an den Heizungskörpern gegen voreinstellbare Thermostatventile ausgetauscht werden. Der hydraulische Abgleich wird im Rahmen des Programms Bundesförderung effiziente Gebäude mit einem Zuschuss von 15 Prozent vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.

 

Darüber hinaus wird durch die Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung die Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen geregelt. Unternehmen sind verpflichtet, alle Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen, die konkret im Rahmen des Energieaudits nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen sowie eines Energie- oder Umweltmanagementsystems wie EMAS oder ISO 50001 identifiziert und als wirtschaftlich durchführbar bewertet worden sind. Davon ausgenommen sind Unternehmen, deren Gesamtenergieverbrauch innerhalb der letzten drei Jahre im Durchschnitt weniger als 10 Gigawattstunden pro Jahr betrug.