Effzienz-Bonus für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln

Wärmepumpen, die eine fossil betriebene Heizung ersetzen, stellen einen Mehrwert für den Klimaschutz dar. Am umweltfreundlichsten sind Wärmepumpen, die mit einem natürlichen Kältemittel betrieben werden. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) wird für den Einbau von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln in bestehenden Nichtwohngebäuden neben der Grundförderung in Höhe von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten ein zusätzlicher Effizienz-Bonus von fünf Prozent gewährt.

 

In Hamburg wird der Einbau von Wärmepumpen seit Februar 2025 zusätzlich mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen in Höhe von 20 Prozent gefördert. Jährlich werden rund sieben Millionen Euro in der Hansestadt bereitgestellt, um Investitionensanreize für die Umsetzung der Wärmewende zu setzen. Bei Nichtwohngebäuden beträgt die Förderung höchstens 9.000 Euro für Gebäude bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal jedoch 100.000 Euro.

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In der Branche gibt es einen Trend zu natürlichen Kältemitteln als Ersatz für die Verwendung synthetischer Kältemittel, welche mit wenigen Ausnahmen zur Gruppe der per- und polyflourierten Akylsubstanzen (PFAS) gehören. Die progressive Markteinführung natürlicher Kältemittel gewinnt mit dem Phase-down im Rahmen der F-Gase-Verordnung zunehmend an Bedeutung. Die im März 2024 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2024/573 zielt darauf ab, die Emissionen fluorierter Treibhausgase, der sogenannten F-Gase, zu reduzieren. Ab dem 1. Januar 2028 sind Wärmepumpen mit fluorierten Kältemitteln über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) nicht mehr förderfähig.

Die EU-Verordnung regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von F-Gasen sowie die Rückgewinnung, Wiederverwendung und Entsorgung. Ein Hauptziel sieht vor, die Emissionen durch den schrittweisen Ausstieg von F-Gasen zu verringern und Alternativen mit geringerem Treibhauspotenzial zu fördern. Zudem enthält sie Verwendungseinschränkungen, denn bestimmte Anwendungen von F-Gasen sind verboten oder unterliegen strengen Kontrollen. Im Zuge des Phase-down wird die Gesamtmenge an F-Gasen, die in die EU eingeführt werden dürfen, schrittweise reduziert. Das Kältemittel R410A mit einem GWP (Global Warming Potential) von 2.088, das in zahlreichen Klima- und Lüftungs-Anlagen in Einsatz ist, wird in der EU schrittweise eingeschränkt und schließlich verboten.

 

Durch die F-Gase-Verordnung wird sichergestellt, dass F-Gase am Ende ihrer Lebensdauer sicher zurückgewonnen und entsorgt werden. Konkrete Vorschriften zur Verhinderung von Leckagen in Geräten und Anlagen, die F-Gase enthalten, sollen zu einer Verbesserung der Dichtheit von Anlagen beitragen. Personen und Unternehmen, die mit F-Gasen arbeiten, müssen entsprechende Schulungen absolvieren und über eine Zertifizierung verfügen. Auch Arbeiten am Kältekreis wie Service und Wartung wie der Tausch des Verdichters oder der Anschluss von Kältemittelleitungen erfordern eine Zertifizierung. Unternehmen sind verpflichtet, Nachweise über die Einhaltung der Vorschriften zu erbringen.

 

Der Bundesverband Wärmepumpe hat eine Kältemittelreferenz entwickelt, die als Nachschlagewerk für Fachplaner und -handwerker sowie Betreiber*innen von Wärmepumpen Aufschluss über gesetzliche Regelungen gibt. Die Kältemittelreferenz bildet Regelungen für Klimageräte und Wärmepumpen im stationären Betrieb ab. In dem webbasierten Kurznachschlagewerk werden Anlagen-spezifische Charakteristika abgefragt, um die essentiellen Regelungen zu Themen wie Einbau, Dichtheitsprüfung und Förderung auszugeben. Zu dem jeweiligen Kältemittel und dessen Füllmenge, dem Anlagentyp, der Nennleistung und der Art des Kältekreislaufs gibt es einen Hinweistext.

 

Hohe Effizienzen und hohe Vorlauftemperaturen können auch mit natürlichen Kältemitteln erreicht werden. Um umweltfreundlichere Optionen für Kälteanlagen und Wärmepumpen bereitzustellen, sind Low-GWP (Global Warming Potential) Kältemittel entwickelt worden, die über ein niedriges Treibhauspotential verfügen wie beispielsweise R32, R1234yf und R1234ze. R32 ist ein Fluorkohlenwasserstoff (HFKW) mit einem niedrigen Treibhauspotenzial (GWP), das als umweltfreundlichere Alternative zu Kältemitteln wie R410a gilt. R32 besteht aus dem Grundstoff Methan, an den zwei Fluor-Atome angelagert sind, weshalb es Difluormethan genannt wird.

 

Ab dem 1. Januar 2026 wird der Einsatz von neuen Kältemitteln mit einem GWP über 2500 für Klimaanlagen und Wärmepumpen verboten. Ab dem 1. Januar 2032 tritt ein Einsatzverbot von neuen Kältemitteln mit einem GWP über 750 für Klimaanlagen und Wärmepumpen in Kraft. Ein aufbereitetes und recyceltes Kältemittel mit einem GWP über 2500 wie beispielsweise R410A kann noch bis zum 31. Dezember 2031 eingesetzt werden. Ab dem 1. Januar 2032 darf recyceltes R410A nur noch von einem Unternehmen verwendet werden, das die Rückgewinnung im Rahmen einer Wartung oder Instandhaltung vorgenommen hat.

Mit der F-Gase-Verordnung wird angestrebt,den Ausstieg aus klimaschädlichen teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW) bis 2050 zu erreichen.