Energieaudit

Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro (Nicht-KMUs) sind verpflichtet, mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit von qualifizierten Experten vornehmen zu lassen, um Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Reduzierung von Energiekosten zu ermitteln. Durch das Energieaudit wird festgestellt, wie viel Energie an welchen Stellen im Unternehmen verbraucht wird und in welchen Bereichen es Einsparpotenziale gibt.

 

Von der Pflicht zur Durchführung von Energieaudits befreit sind Unternehmen, bei denen bereits ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem wie DIN EN ISO 50001 oder EMAS im Einsatz ist, mit dem mindestens 90 Prozent des gesamten Energieverbrauchs des Unternehmens überprüft werden.

Nach Angaben der EU-Kommission sind 75 Prozent der Gebäude in den Mitgliedsstaaten nicht energieeffizient. Pro Jahr werden nur etwa 0,4 bis 1,2 Prozent der Gebäude renoviert. Die Bauindustrie trägt mit ihren rund 18 Millionen Beschäftigten mit neun Prozent zum Bruttoinlandsprodukt der EU bei.

Den rechtlichen Rahmen dafür bildet die EU-Energieeffizienz-Richtlinie, die dazu beitragen soll, das europäische Energieeinsparziel zu erreichen. In Deutschland sind die Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz 2015 mit der Anpassung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) in nationales Recht umgesetzt worden.

Die stichprobenhafte Überprüfung der Energieaudits erfolgt durch die BAFA, die auch eine öffentliche Liste von Experten bereitstellt, die über die erforderliche Qualifikation verfügen, um das Energieaudit nach § 8 des EDL-G vorzunehmen.