Energieberatung für kleine und mittlere Unternehmen

Eine qualifizierte Energieberatung soll kleinen und mittleren Unternehmen sowie Nicht-KMUs mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von höchstens 500.000 Kilowattstunden Einsparpotenziale und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Unternehmen aufzeigen. Zur Erstellung des Energieberatungsberichts sind Energieberater berechtigt, die gemäß den Anforderungen der DIN EN 16247-1 systematisch den Energieeinsatz und bedarf in einem Unternehmen untersuchen und analysieren.

 

Damit wird die Zielsetzung verfolgt, Potenziale für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren. Im ersten Schritt wird im Beratungs-Bericht der Ist-Zustand des Gebäudes oder des Standortes detailliert erfasst und dokumentiert. Der gesamte Energiebezug des Unternehmens muss auf die verwendeten Energieträger aufgeschlüsselt werden. Näheren Aufschluss über alle energieverbrauchenden Anlagen gibt eine Energieverbraucheranalyse. Nach der ersten groben Analyse des gesamten
 Energiebedarfs werden in den Bereichen, in denen
 Einsparpotenziale gefunden werden konnten, 
technische Detailanalysen vorgenommen.

 

Als Untersuchungsgegenstand können die Gebäudehülle, Kraft getretene Förderrichtlinie Energieberatung für Gebäudetechnik oder Produktionsprozesse festgelegt werden. Die identifizierten Maßnahmen zur Energieeinsparung werden durch Wirtschaftlichkeitsberechnungen monetär bewertet, so dass die Unternehmen einschätzen können, welche Investitionen sich in welchem Zeitraum rechnen.

Die energetische Bewertung von Gebäuden erfolgt nach der DIN-Norm V 18599, die sich mit der Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser und Beleuchtung von Gebäuden befasst. Bei der Erstellung einer Energiebilanz von Nichtwohngebäuden wird berechnet, wo die Energieverluste in der Gebäudehülle sowie in der Anlagentechnik vorkommen und wie sie reduziert werden können.

 

Dabei geht es darum, das Gebäude im Bestand darzustellen sowie die Schwachstellen zu aufzuzeigen, wie viel Wärme z. B. im Baukörper durch die Gebäudehülle (Fenster, Wände, Dach, Boden) entweicht. In die komplexen Berechnungen wird zudem einbezogen, welche Leuchtkörper im Gebäude verbaut worden sind, wobei der Energieverbrauch der einzelnen Verbraucher berechnet wird.

 

Die Energieberatung ist immer nur so gut wie der Energieberater. Es empfiehlt sich, Angebote von
 unterschiedlichen Energieberatern einzuholen. Die Energieberater sind als Ingenieure auf verschiedene Fachrichtungen wie Architektur, Elektrotechnik oder Prozesstechnik spezialisiert.

 

BAFA-Förderung

Die Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 wird vom BAFA gefördert. Den rechtlichen Rahmen dafür bildet die am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Förderrichtlinie Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN), in der die Energieberatung im Mittelstand und die Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen gebündelt worden sind. Zu den aktuellen Anforderungen an eine Energieberatung gehört auch über die Möglichkeit zur Einrichtung eines Energiemanagementsystems zu informieren.

 

Die Förderhöhe einer Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Nichtwohngebäudes ab und beträgt 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars (maximal 8.000 Euro). Nichtwohngebäude mit einer Nettogrundfläche bis 200 m2 erhalten 1.700 Euro. Bei einer Nettogrundfläche von 201 m2 bis 500 m2 beläuft sich die BAFA-Förderung auf 5.000 Euro und ab 501 m2 beträgt der Maximalbetrag 8.000 Euro