Energieeffizienz first

Angesichts der aktuellen Energiekrise besteht eine wachsende Notwendigkeit, Energie zu sparen. Um die Energieeinsparziele zu erhöhen und den Primär- und Endenergieverbrauch zu senken, hat die Europäische Kommission eine Überarbeitung der Energieeffizienz-Richtlinie (Energy Efficiency Directive, EED) vorgeschlagen, über die im Trilog zwischen der EU-Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union verhandelt wird.

 

Darüber hinaus wird ein schnellerer Ausbau der erneuerbaren Energien in der EU angestrebt. Eine Stärkung der Stromproduktion in Europa trägt nicht nur zur Erreichung der für 2030 angestrebten Klimaziele bei, sondern verringert auch die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Bislang wird die stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien in der EU oftmals durch langfristige Genehmigungsverfahren und Verwaltungsprozesse verhindert.

 

Eine mangelnde Verfügbarkeit von Standorten, fehlende Netzkapazitäten, mangelnde öffentliche Akzeptanz und die Dauer von Genehmigungsverfahren gehören zu den größten Hindernissen, wie die Europäische Kommission in der RES-Simplify-Studie aufzeigt. Um künftig die Genehmigungsverfahren für neue Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien zu beschleunigen, hat die Kommission im Rahmen des REpowerEU-Plans im Mai 2022 einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Dieser zielt darauf ab, die Richtlinien über erneuerbare Energien, Energieeffizienz und die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu überarbeiten. In der EU entfallen 40 Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der energiebedingten Treibhausgasemissionen auf Gebäude. Um die Umweltbilanz von Gebäuden zu verbessern, sollen auch die Rahmenbedingungen für die Installation von Photovoltaikanlagen angepasst werden.

Die Abgeordneten des Europa-Parlamentes plädieren dafür, die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, damit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie schneller errichtet werden können. Der Vorschlag sieht eine Verpflichtung für die EU-Staaten vor, Genehmigungen für die Installation von Solarenergieanlagen auf Gebäuden innerhalb von drei Monaten zu erteilen.

Für kleinere Anlagen unter 50 kW soll ein einfaches Meldeverfahren ausreichen und die Umweltverträglichkeitsprüfung für die Installation von Solaranlagen entfallen. Auch die Genehmigung neuer Wärmepumpen soll nach dem Willen des Europa-Parlaments künftig nicht länger als einen Monat dauern.

Bei der Genehmigung von Windkraftanlagen will das EU-Parlament ebenfalls für ein schnelleres Tempo sorgen. Die maximale Genehmigungsfrist für neue Anlagen soll von zwölf auf neun Monate verkürzt werden, wenn diese in sogenannten „Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien“ liegen. Dabei soll das Prinzip der „positiven Stille“ gelten. Das bedeutet, dass ein Antrag als genehmigt gilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb der Frist reagiert.

 

Die sogenannten Beschleunigungsgebiete, die für die Erzeugung von erneuerbarer Energie geeignet sein müssen, ohne die Umwelt und landwirtschaftliche Produktion negativ zu beeinflussen, sollen von den EU-Mitgliedstaaten festgelegt werden. Davon ausgenommen sind Naturschutzparks und Naturreservate sowie die ausgewiesenen Wanderrouten von Vögeln und Meeressäugern. Außerhalb der Beschleunigungsgebiete sollen die Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen nicht länger als 18 Monate dauern. Für das Repowering bestehender Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien schlagen die Abgeordneten eine Frist von sechs Monaten vor.

 

Die Vorschläge des EU-Parlaments, das EU-Energieeffizienzziel bis 2030 auf 14,5 Prozent anzuheben, gehen über die Zielsetzungen der EU-Kommission hinaus. Die Kommission hatte ursprünglich eine Erhöhung um 9 Prozent vorgeschlagen und im Mai 2022 auf 13 Prozent erhöht, um einen rascheren Ausstieg aus den russischen fossilen Brennstoffen zu bewirken. Der Rat der Europäischen Union, der die 27 EU-Mitgliedstaaten vertritt, hält hingegen an dem 9 Prozent-Ziel fest. Die Verhandlungen über die Revision der Energieeffizienz-Richtlinie werden 2023 unter der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft fortgeführt.

 

Damit das Wirtschaftswachstum mit dem Green Deal einhergeht, muss die Leistung der Gebäude öffentlicher Einrichtungen, der Produktionsprozesse, der Fernwärme und -kühlung sowie der Datenzentren verbessert werden. Auf der Agenda steht zudem die Festlegung einer jährlichen Energieeinsparverpflichtung für die EU-Länder. Die EU-Kommission schlägt vor, den Verbrauch von Öl, Gas und Strom um 1,5 Prozent zu reduzieren. Das Europäische Parlament will den tatsächlichen Energieverbrauch um 2 Prozent senken, während die EU-Länder einen stufenweisen Ansatz mit wesentlich geringeren Zielen präferieren.