Energieeffizienzgesetz zur Umsetzung der Klimaziele
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Referentenentwurf für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) vorgelegt, mit dem der Verschwendung kostbarer Energie ein Ende bereitet werden soll. Damit die im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegte Netto-Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 noch zu erreichen ist, müssen zahlreiche Maßnahmen ergriffen werden. Ziel ist, den Endenergieverbrauch in Deutschland im Vergleich zum Basisjahr 2008 bis 2045 um 45 Prozent zu senken. Endenergie ist die Energie, die dem Nutzer nach dem Abzug von Umwandlungs- und Übertragungsverlusten tatsächlich zur Verfügung steht und in einem Gebäude beispielsweise für Heizung, Warmwasseraufbereitung, Kühlung und Lüftung benötigt wird.
Der Primärenergieverbrauch soll bis zum Jahr 2045 um 1600 TWh gesenkt werden, was eine Reduzierung von 57 Prozent gegenüber dem Basisjahr 2008 bedeutet. Der Primärenergieverbrauch bezeichnet den Energiegehalt aller im Inland eingesetzten Energieträger wie beispielsweise Mineralöl, Kohle oder Erdgas. Im Gesetzesentwurf wird angestrebt, den Primärenergieverbrauch bis 2030 um 37 Prozent zu senken.
Der Endenergieverbrauch von Unternehmen soll bis 2030 um 24 Prozent reduziert werden.
Um die Zielsetzung zu erreichen, bis 2030 jährlich rund 50 Terawattstunden einzusparen, soll bis November 2023 ein Aktionsprogramm Energieeffizienz mit entsprechenden Endenergieeinsparinstrumenten aufgelegt werden. Dabei geht es darum, die Energieeffizienz von Gebäuden zu optimieren, Einsparpotenziale auszuschöpfen und Abwärme zu nutzen.
Das Energieeffizienzgesetz wird das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) ablösen, das bislang den rechtlichen Rahmen bildet, um das angestrebte europäische Energieeinsparziel zu erreichen. Unternehmen, deren Gesamtendenergieverbrauch mehr als zehn Gigawattstunden beträgt, sollen zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems verpflichtet werden. Für Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden soll ein Energieaudit verpflichtend werden.
Darüber hinaus werden Unternehmen durch das Energieeffizienzgesetz in die Pflicht genommen, anfallende Abwärme zu vermeiden und zu reduzieren. Sofern sich Abwärme aufgrund von bestimmten Prozessen nicht vermeiden lässt, soll eine Wiederverwendung der Abwärme erfolgen. Diese Anforderung addressiert unter anderen die Rechenzentren in Deutschland, die mit rund sechs Millionen Tonnen CO₂-Emissionen einen doppelt so hohen CO₂-Fußabdruck haben wie der innerdeutsche Flugverkehr. In Frankfurt verbrauchen die Rechenzentren rund ein Fünftel des gesamten Stroms der Stadt und produzieren so viel Wärme, dass sich theoretisch sämtliche Wohnungen und Büros der Stadt damit beheizen ließen.
Mit etwa 25 bis 35 Grad ist die Temperatur der Abluft aus den Rechnern allerdings für Fernwärme zu niedrig. Besser nutzbar ist die Abwäme, sofern die Server mit Wasser gekühlt werden, welches sich durch die Abwäme der Rechner auf bis zu 60 Grad erhitzen lässt. Allerdings fehlt es ofmals an der erforderlichen Infrastruktur, um Abnehmer für die Abwärme zu finden. Bei der Vergabe des Blauen Engels für Rechenzentren gehört die Abwärmenutzung bereits zu den Anforderungskriterien. Neue Rechenzentren, die seit Anfang 2023 in Betrieb gehen, müssen die Abwärme für den Wärmebedarf nutzen und ein Teil der Abwärme muss in eigenen Gebäuden oder Anlagen verwendet werden.