EU-Kommission empfiehlt neues Klimaziel für 2040
Angesichts der zunehmenden Beschleunigung des Klimawandels, der 2023 zu einer Erderwärmung von 1,48 °C über dem vorindustriellen Niveau geführt hat, schlägt die EU-Kommission ein neues Klimaziel für 2040 vor. Für Europa werden zunehmend Waldbrände, Überschwemmungen, Dürren und Hitzewellen prognostiziert, da sich die Lufttemperatur im Fünfjahresdurchschnitt sogar um 2,2 °C erhöht hat. Nach dem Europäischen Klimagesetz strebt die EU an, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen und die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken.
Umgesetzt werden sollen die Ziele mit dem im Rahmen des europäischen Green Deals beschlossenen Fit für 55 -Maßnahmenpaketes. Danach sind alle 27 EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, die EU bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Bei der COP28-Klimakonferenz der Vereinten Nationen im Dezember 2023 in Dubai hatten sich die Vertragsparteien darauf verständigt, den weltweiten durchschnittlichen Temperaturanstieg gemäß dem Parisr Klimaabkommen auf 1,5 °C zu begrenzen und bis 2030 Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen um 43 Prozent zu ergreifen.
Gemäß dem europäischen Klimagesetz ist die EU-Kommission gefordert, innerhalb von sechs Monaten nach der ersten weltweiten Bestandsaufnahme im Rahmen des Klimaübereinkommens von Paris ein Klimaziel für 2040 vorzuschlagen. Sobald die nächste Kommission das Klimaziel für 2040 angenommen hat, muss dies dem UNFCCC-Sekretariat mitgeteilt werden. “Wir haben gerade das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen erlebt. An der Notwendigkeit des Klimaschutzes besteht kein Zweifel”, betont der Klimaschutz-Kommissar Wopke Hoekstra. “Wir müssen jetzt festlegen, wie wir weiter vorgehen.”
Die Kommission hat eine detaillierte Folgenabschätzung dazu veröffentlicht und empfiehlt eine Verringerung der Nettotreibhausgasemissionen bis 2040 um 90 Pozent gegenüber dem Stand von 1990. Die Festlegung eines Klimaziels für 2040 soll wichtige Signale senden, wie längerfristig wirksam in die Dekarbonisierung der Industrie und die Energiesysteme der EU investiert werden kann, um die Resilienz Europas gegen künftige Krisen zu erhöhen. Die Kosten des Klimawandels nehmen laufend zu. Allein in Europa werden die klimabedingten wirtschaftlichen Schäden in den letzten fünf Jahren auf 170 Mrd. Euro beziffert. Bei einer stärkeren Erderwärmung, die infolge von Untätigkeit voranschreitet, wird bis zum Ende des Jahrhunderts mit einem Rückgang von sieben Prozent des BIP der EU gerechnet.
Die Dekarbonisierung der Industrie in Europa soll durch industrielle Errungenschaften wie Windkraft, Wasserkraft, Geothermie und Elektrolyseure vorangetrieben werden. Zudem ist vorgesehen, die heimischen Produktionskapazitäten in Wachstumssektoren wie Batterien, Elektrofahrzeugen, Wärmepumpen und Photovoltaik zu stärken. Die Bepreisung von CO2-Emissionen sollen ebenfalls zur Erreichung der Emissionsreduktionsziele in der europäischen Industrie beitragen. Die Kommission plant eine spezielle Taskforce, die ein globales Konzept für die CO2-Bepreisung und CO2-Märkte entwickeln soll.
Bislang verursachen die 27 Mitgliedsstaaten der EU jährlich Gesamtemissionen in Höhe von 3,5 Milliarden Tonnen CO2. Damit rangiert die EU weltweit auf Platz drei hinter China und den USA.
Während bis 2040 Schluss mit dem Einsatz von Kohle sein soll, geht die Kommision davon aus, dass weiterhin Öl und Erdgas für die Industrie, Gebäudeheizung und Stromerzeugung genutzt werden. Um trotz der weiteren Nutzung fossiler Energien bis 2040 die ambitionierten Emissionsreduktionsziele in Höhe von 90 Prozent zu erreichen, empfiehlt die EU-Kommission die CO2-Abscheidung und -Speicherung. Das Europäische Parlament und der Rat haben eine Einigung über das Netto-Null-Industrie-Gesetz erzielt, das einen zügigen Ausbau der CO2-Speicherkapazitäten vorsieht. Zu diesem Zweck hat die Kommission im Februar 2024 eine Mitteilung zum industriellen CO2-Management präsentiert, in der dargelegt wird, wie diese Technologien bis 2040 zur Senkung der CO2-Emissionen beitragen können.
Diese Modellrechnung sieht vor, dass sich damit in der EU bis 2030 jährlich 50 Millionen Tonnen CO2 speichern lassen. 2040 soll die jährliche CO2-Speicherkapazität auf 280 Millionen Tonnen ansteigen und bis 2050 auf 450 Millionen Tonnen erhöht werden. Für die CO2-Abscheidung und Speicherung (Carbon Capure and Storage – CCS) gibt es verschiedene Verfahren, die an unterschiedlichen Punkten in die Umwandlungsprozesse eingreifen. Grundsätzlich wird zwischen einer vorgeschalteten Abscheidung, Sauerstoffverbrennung und einer nachgeschalteten Abscheidung unterschieden.
Da die CO2-Abscheidung in vielen Fällen nicht an Orten erfolgt, an denen sich geeignete Speichermöglichkeiten befinden, muss CO2 in einer Größenordnung von mehreren Millionen Tonnen transportiert werden. Für den Transport von CO2 ist derzeit keine Infrastruktur im europäischen Raum vorhanden. Wie bei Investitionen in vergleichbare Transportinfrastrukturen erfordert dies die Errichtung von Pipelines, was mit einem beträchtlichen Kapitalaufwand einhergeht.
Einem Forschungsbericht zufolge, den das Fraunhofer-Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung ISI im Auftrag des Umweltbundesamts erstellt hat, liegen die zusätzlichen Kosten für die Abscheidung von CO2 aus Stromerzeugungsprozessen in etwa bei 100 Prozent der aktuellen Stromerzeugungskosten. Die Kosten für die CO2-Abscheidung werden auf 20 bis 50 Euro/Tonne abgeschiedenes CO2 beziffert. Neben der Abscheidung von CO2 aus Kraftwerksprozessen gibt es die Möglichkeit zur CO2-Abscheidung in industriellen Prozessen. In Industrieanlagen zur H2-Erzeugung, zur Ammoniaksynthese sowie in Raffinerien, in denen CO2 prozessbedingt abgeschieden werden muss, erweist sich die CO2-Abscheidung hingegen als kostengünstiger.
Mit der Strategie für das industrielle CO2-Management setzt die EU-Kommission nicht nur darauf, CCS für die sogenannten schwer vermeidbaren CO2-Emissionen aus der Industrie einzusetzen. Die CCS-Richtlinie über die geologische Speicherung von Kohlendioxid bietet bereits einen Rechtsrahmen für den Transport und die Speicherung von CO2. Die Abscheidung und Nutzung von CO2 ist durch die Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen geregelt.