EU stärkt das Recht auf Reparatur

Defekte Geräte wie der stockende Server im Büro, der streikende Staubsauger oder das flackernde Display im Kinofoyer fallen unter das neu beschlossene Recht auf Reparatur, mit dem das EU-Parlament eine nachhaltigere Nutzung von Elektrogeräten fördert. Mit dieser neuen EU-Richtlinie soll ein Beitrag zum Ressourcenschutz und zur Kreislaufwirtschaft geleistet werden. In dem sogenannten Recht auf Reparatur werden die Vorschriften für die Reparaturpflichten der Hersteller präzisiert und Anreize für die Anwender*innen gesetzt, Produkte zu reparieren, um sie länger verwenden zu können.

 

In den 27 EU-Staaten werden jährlich rund 4,7 Millionen Tonnen ausgedienter Elektro- und Elektronikgeräte entsorgt. Allein in Deutschland landeten 2020 über eine Million Tonnen Elektro- und Elektronikgeräte bei den Abgabesammelstellen. Pro Kopf produzieren die EU-Bürger*innen rund 10,5 Kilogramm Elektroschrott. Die Deutschen lagen laut dem Statistischen Bundesamt mit 12,5 Kilogramm im Jahr 2020 über dem EU-Durchschnitt. Der EU-Kommission zufolge verursacht die vorzeitige Entsorgung von noch brauchbaren Konsumgütern 261 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente. Durch die Wegwerfmentalität werden 30 Millionen Tonnen Ressourcen verschwendet und 35 Millionen Tonnen Abfall verursacht.

 

Die neuen Vorschriften sollen dafür sorgen, dass die Hersteller Reparaturen rechtzeitig und kostengünstig vornehmen. Sofern ein Gerät bereits während der 24-monatigen Garantiezeit einen Defekt aufweist, besteht die Option, das Gerät reparieren zu lassen, anstatt es gegen ein neues einzutauschen. Die Entscheidung für die Reparatur wird mit einer zwölf-monatigen Garantienverlängerung belohnt. „ Es wird einfacher und billiger sein, zu reparieren, anstatt neue, teure Produkte zu kaufen“, betont René Repasi, Berichterstatter im Europäischen Parlament. „Dies ist ein bedeutender Erfolg für das Parlament und sein Engagement, die Verbraucher im Kampf gegen den Klimawandel zu stärken.“

Auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung sind die Hersteller gefordert, Waschmaschinen, Staubsauger und Smartphones wieder in Stand zu setzen, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind. Informationen über Reparaturbedingungen und -dienstleistungen sowie eine Hilfestellung, wo Reparaturbetriebe oder -Initiativen in der näheren Umgebung zu finden sind, wird künftig eine europäische Online-Plattform bieten. Mit dieser Maßnahme soll zugleich der Reparaturmarkt angekurbelt werden.

 

Das Recht auf Reparatur verpflichtet die Hersteller dazu, Ersatzteile und Werkzeuge zu angemessenen Preisen zur Verfügung zu stellen. Bisher wird ein nachhaltigerer Konsum durch Obsoleszenz erschwert, denn manche Produkte sind so konzipiert, dass sie nach einer Nutzungsdauer nicht mehr funktionieren. Mitunter sind die Komponenten der Geräte so befestigt, dass sie nicht herausgenommen oder ausgetauscht werden können. Künftig darf keine Hardware oder Software mehr eingesetzt werden, die eine Reparatur erschweren. Es ist ebenso untersagt, die Verwendung gebrauchter oder mit 3D-Druckern hergestellter Ersatzteile durch unabhängige Reparaturbetriebe zu behindern.

 

Derzeit fallen energieverbrauchsrelevante Geräte wie Kühlschränke, elektronische Displays, Schweißgeräte, Staubsauger, Server und Smartphones unter die Regelung. Damit Reparaturen erschwinglich werden, muss jeder Mitgliedsstaat diese mit einer Maßnahme fördern. Zu den Optionen gehören Gutscheine und reduzierte Mehrwertsteuersätze für Reparaturen, Reparaturkurse oder die Unterstützung von lokalen Reparatur-Initiativen.

 

Während das Recht auf Reparatur darauf abzielt, durch Instandsetzung für einen nachhaltigeren Konsum zu sorgen, fördert die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte die Reparierbarkeit von Produkten in der Herstellungsphase. Bislang gelten die Ökodesign-Anforderungen für spezifische Produktgruppen wie Haushaltswaschmaschinen. Um die ökologische Nachhaltigkeit der Produkte effizient zu verbessern, sollen zudem horizontale Ökodesign-Anforderungen für umfassendere Produktgruppen wie z. B. elektronische Geräte oder Textilien festgelegt werden.

 

Nachdem das EU-Parlament die Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte angenommen hat, muss nun der Rat  zustimmen, damit die Arbeit an konkreten Kriterien für eine Gruppe vorrangiger Produkte beginnen kann. Die Anforderungen sollten der Verbesserung von Produktaspekten dienen, die für die ökologische Nachhaltigkeit relevant sind, wie die Funktionsbeständigkeit, Energieeffizienz, Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit sowie der CO2- und Umwelt-Fußabdruck. Im Fokus stehen dabei Eisen, Stahl, Aluminium,Textilien wie insbesondere Kleidung und Schuhe, Möbel, Reifen, Reinigungsmittel, Farben, Schmierstoffe und Chemikalien.