Neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte

Mit der neuen Ökodesign-Verordnung wollen die EU-Mitgliedstaaten sicherstellen, dass künftig nur noch Produkte auf den Markt kommen, die langlebig, reparierbar und energieeffizient sind und ressourcensparend hergestellt wurden. Bislang galt die Ökodesign-Richtlinie, die in Deutschland mit dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz  (EnVKG) in nationales Recht umgesetzt worden ist, nur für energieverbrauchsrelevante Produkte.

 

Die neue Ökodesign-Verordnung, die voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 in Kraft treten soll, umfasst fast alle Produkte. Die EU will damit unter anderem der Vernichtung von gebrauchsfähigen Konsumartikeln wie Textilien ein Ende setzen. Zudem können künftig Anforderungen an das Produktdesign gestellt werden, die dafür sorgen, dass Produkte länger halten, reparierbar sind, recyceltes Material enthalten und sich gut recyceln lassen.

 

„Für eine echte Kreislaufwirtschaft müssen wir den gesamten Lebensweg von Produkten in den Blick nehmen: von der Gewinnung von Rohstoffen bis zur Entsorgung“, erklärt die Bundesumweltministerin Steffi Lemke. „Das Produktdesign ist dabei ein zentraler Hebel.“ Es sei ein wichtiger Schritt von der Wegwerfgesellschaft zu einer mehr zirkulären Wirtschaft, dass Hersteller und Vertreiber gebrauchsfähige Textilien nicht mehr einfach vernichten dürfen.

Die neue Ökodesign-Verordnung formuliert grundlegende Leistungsanforderungen, die in nachgeordneten Regelungen für konkrete Produktgruppen ausdefiniert werden sollen. Dazu gehören Vorgaben, die Aspekte der Material-, Energie- und Ressourceneffizienz betreffen wie die Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit, aber auch der ökologische Fußabdruck sowie die damit verbundene Wasser-, Boden- oder Luftverschmutzung. Die Europäische Kommission plant als erstes Produktregelungen für Möbel, Textilien und Schuhe, Eisen, Stahl, Aluminium, Reinigungsmittel und Chemikalien auf den Weg zu bringen.

 

Davon profitierten vor allem Verbraucher*innen, da sie durch die Langlebigkeit und Reparierbarkeit ihrer Produkte und den geringeren Stromverbrauch Kosten sparen. In Zukunft sollen sie bei ihren Kaufentscheidungen durch Tools wie einem Digitalen Produktpass, einem Ökodesign-Label sowie einem Reparierbarkeits-Index unterstützt werden. Der Digitale Produktpass soll sowohl Verbraucher*innen  als auch Marktüberwachungsbehörden, Entsorgern und anderen Akteuren relevante Informationen offerieren wie beispielsweise die Kreislauf- und Recyclingfähigkeit eines Produkts oder Informationen zu besorgniserregenden Stoffen.

 

„Die neue Ökodesign-Verordnung wird den gesamten Lebenszyklus von Produkten betrachten – vom Design über den Betrieb bis hin zur Reparatur oder dem Recycling. Sie besitzt daher großes Potenzial für die klimafreundliche Kreislaufwirtschaft und die Entstehung von grünen Leitmärkten“, versichert der Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck. „Ökodesign ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie, denn es steht für Qualität, Effizienz und Ressourcensparsamkeit.“ Zudem unterstützten einheitliche europäische Mindestanforderungen den freien Warenverkehr im Binnenmarkt und können zur Erschließung neuer Märkte und Marktanteile beitragen.

 

Nach dem Beschluss der Ständigen Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten muss die Ökodesign-Verordnung im Europäischen Parlament angenommen werden und kann nach dem finalen Beschluss des Rats voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 in Kraft treten. Um den Bedürfnissen der kleinen und mittleren Unternehmen Rechnung zu tragen, sind dabei Übergangsfristen von 18 Monaten vorgesehen.