EU stellt Mindestanforderungen an Batterien
Ob als Speicher für Photovoltaikstrom, in E-Autos, E-Bikes, Mobiltelefonen oder Laptops – in zahlreichen Geräten befinden sich Batterien, die sowohl wertvolle Rohstoffe als auch Schadstoffe enthalten. Mit der neuen EU-Batterieverordnung wird erstmals der gesamte Lebenszyklus von Batterien in den Fokus genommen.
Um die negativen Auswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu reduzieren, soll künftig der CO2-Fußabdruck von Batterien für Elektrofahrzeuge und Industriebatterien ausgewiesen werden. Zudem werden für diese Batterien Performance-Klassen und Grenzwerte eingeführt. Bislang gibt es in der EU keine Rechtsvorschriften für die Herstellung und Nutzung von Batterien.
„Batterien sind ein zentraler Baustein für eine erfolgreiche Energiewende“, erklärt die Bundesumweltministerin Steffi Lemke. „Was gut für den Klimaschutz ist, darf nicht zu mehr Raubbau an der Natur und Schäden in der Umwelt führen.“ Die Batterieverordnung stellt Mindestanforderungen an die Haltbarkeit und Leistung von Industriebatterien sowie an Allzweck-Gerätebatterien. In Zukunft soll sichergestellt werden, dass sich die Batterien in Geräten sowie in leichten Verkehrsmitteln wie E-Bikes einfach entfernen und austauschen lassen.
Batterien, die über eine kürzere Lebensdauer verfügen als das Produkt, in das sie eingebaut sind, müssen sich grundsätzlich von den Nutzer*innen oder unabhängigen Reparaturbetrieben austauschen lassen. An 2024 ist es nicht mehr erlaubt, dass beispielsweise Akkus in Smartphones fest verklebt sind. Die Sammelquoten für Gerätebatterien in der EU sollen sukzessive auf 70 Prozent erhöht werden.
„Durch die Stärkung von Sozial- und Umweltstandards entlang der Lieferkette übernimmt Europa weltweit eine Führungsrolle“, betont die Bundesumweltministerin. Erstmals sollen Sorgfaltspflichten von Unternehmen entlang der Lieferkette von Batterien reguliert und Umweltaspekte in internationalen Rohstofflieferketten aufgewertet werden. Mit dem Batteriepass wird der erste Digitale Produktpass auf europäischer Ebene eingeführt.
In der EU wollen wir Batterien künftig so nachhaltig wie möglich produzieren, lange nutzen und übers Recycling im Kreislauf weiterführen.Bundesumweltministerin Steffi Lemke
Ab 2031 sieht die neue Batterieverordnung eine Rezyklateinsatzquote für große Traktions- und Industriebatterien vor. Traktionsbatterien werden zum Antrieb von Elektro- und Brennstoffzellenfahreugen benötigt. Bei der Neuproduktion der Batterien muss künftig eine bestimmte Mindestmenge an Blei, Kobalt, Lithium und Nickel eingesetzt werden. Beim derzeitigen Produktionsprozess fällt bei der Schlammmischung in geringer Menge Kobalt an, während es eine hohe Konzentration von Nickel gibt.
Mit der EU-Batterieverordnung wird die bestehende Batterie-Richtlinie der EU aus dem Jahr 2006 ersetzt.