Neue Richtlinie für Nachhaltigkeitsversprechen

Ob kompostierbare Kaffebecher, bienenfreundliche Säfte oder hundertprozentig CO2-kompensierte Lieferungen – längst nicht alle Umweltaussagen halten, was sie versprechen. Aufgrund mangelnder Transparenz erschließt sich für Verbraucher*Innen oft nicht, auf welcher Grundlage diese Aussagen basieren. Unternehmen, die ihre Produkte mit einem Nachhaltigkeitsversprechen bewerben, müssen ihre Umweltaussagen künftig wissenschaftlich belegen oder eine Zertifizierung externer Institute vorlegen können.

 

Gesetzlich geregelt sind diese strengeren Anforderungen in der EU-Richtlinie Empowering Consumers Directive (EmpCo), die ab dem 27. September 2026 gilt. In Deutschland werden die europäischen Vorgaben im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Die EmpCo gilt für alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU vermarkten und in der Kommunikation mit den Verbraucher*Innen Umweltaussagen verwenden. Die EU-Vorgaben betreffen sämtliche Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Umsatz.

 

Da sich Nachhaltigkeit gut verkauft, werden Umweltaussagen häufig benutzt, um ein positives Image eines Unternehmens herzustellen. Um dem Greenwashing einen Riegel vorzuschieben, sind irreführende Claims wie „klimaneutral“ künftig untersagt, sofern diese allein auf Kompensation basieren. Damit adressiert werden Behauptungen, dass ein Produkt aufgrund von Emissionsausgleichssystemen neutrale, reduzierte oder sogar positive Auswirkungen auf die Umwelt besitzt, wenn die Maßnahmen auf Kompensation von Treibhausgasen außerhalb der Lieferkette beruhen.

Schwammige Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „biologisch abbaubar“ die bei Verbraucher*Innen den Eindruck erwecken, dass die Produkte besondere Umwelteigenschaften besitzen, gelten als unlauter, sofern die Umweltleistungen nicht nachgewiesen sind. Die Glaubwürdigkeit dieser Aussagen muss künftig durch klare Zielsetzungen und einen detaillierten Umsetzungsplan belegt werden, der Aufschluss über die eingesetzten finanziellen Mittel und technologischen Entwicklungen gibt. So ist eine Aussage, dass eine Verpackung 30 Prozent recyceltes Plastik enthält, nur erlaubt, wenn das konkret belegt werden kann.

 

Auch der inflationären Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln wird ein Ende bereitet. Eine 2020 im Auftrag der EU vorgenommene Studie hatte ergeben, dass rund die Hälfte der insgesamt 230 Nachhaltigkeitssiegel auf schwachen oder gar keinen Nachweisen beruht. Die Folgen sind Verwirrung und mangelndes Vertrauen der Verbraucher*innen sowie ungleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen. Zukünftig dürfen Umweltlabel nur noch verwendet werden, sofern sie behördlich etabliert sind oder sich auf ein Zertifizierungssystem mit unabhängiger Drittprüfung stützen.

Nachhaltigkeitssiegel, die nicht den Anforderungen der EmpCo entsprechen, müssen ab dem 27. September 2026 aus der kommerziellen Kommunikation entfernt werden.

Dies kann beispielsweise durch eine Abdeckung mit Aufklebern erfolgen. Bei Verstößen gegen die Regelungen der EmpCo erfolgt zunächst eine Abmahnung. Sofern ein Unternehmen dieser nicht nachkommt, drohen einstweilige Verfügungen und sogar Bußgelder. Da Greenwashing künftig konsequenter geahndet wird, sind auch Kinos gefordert, sich mit den neuen Regeln auseinanderzusetzen und ihre Kommunikation hinsichtlich Umweltaussagen auf Greenwashing-Risiken zu prüfen.