Förderstopp bei der KfW für effiziente Gebäude

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW ist von der Bundesregierung am 24. Januar 2022 mit einem vorläufigen Programmstopp belegt worden, da das Antragsvolumen deutlich die bereit gestellten Mittel überstiegen hat. Die enorme Antragsflut resultiert daraus, dass die Neubauförderung des Effizienzhauses/ Effizienzgebäudes 55 (EH55) zum 31. Januar 2022 auslaufen sollte, da sich der EH55-Standard im Neubau bereits als Standard durchgesetzt hat. Da die bereitgestellten Haushaltsmittel für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nicht ausreichten, um das seit November 2021 beantragte Fördervolumen von über 20 Mrd. Euro zu decken, sind auch die KfW-Programmbereiche Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40) und Energetische Sanierung vorläufig gestoppt worden.

 

Alle Anträge, die bis zum 24. Januar eingereicht worden sind,  sollen nun doch noch berücksichtigt werden. Die eingegangenen Anträge werden von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft. Sofern sie förderfähig sind, sollen alle 24.000 Anträge, die bis zum 24. Januar eingereicht worden sind, genehmigt werden. Für die Zukunft ist eine neue Ausrichtung der Gebäudeförderung geplant. Danach soll das Effizienzhaus-40-Programm bis Ende des Jahres fortgeführt, jedoch auf ein Gesamtfördervolumen in Höhe von einer Milliarde Euro begrenzt werden. Sanierungen sollen auch in Zukunft weiterhin gefördert werden. Bisher hat die Kfw Sanierungszuschüsse bis zu 15 Mio. Euro und Bauzuschüsse bis zu 6,75 Mio. Euro gewährt. Nicht vom Programmstopp berührt ist die BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung, die das BAFA vergibt.

 

„Mit dem vorläufigen Programmstopp für die BEG-Förderung und der Überführung des EH55-Standards zum gesetzlichen Mindeststandard reagieren die KfW und die neue Bundesregierung auf eine klimapolitische Fehlsteuerung der letzten Jahre”, lautet die Erklärung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. „Notwendige Anpassungen wurden in den vergangenen Jahren versäumt. Obwohl bekannt war, dass der EH55-Standard sich im Neubau als Standard durchgesetzt hat, wurde das Ende der EH55-Förderung erst im November 2021 mit Wirkung für Ende Januar 2022 verkündet.“ Das im November 2021 angekündigte nahende Ende der EH55-Neubauförderung habe zu einem „Run“ auf die Förderung geführt.

 

Der KfW-Effizienzhaus Standard der Klasse 55 sieht vor, dass der Jahresprimärenergiebedarf unter 40 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²•a) liegen muss. Bereits bei der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Juni 2020 hatten diverse Umweltverbände und Energieberater kritisiert, dass die Effizienzstandards im GEG zu niedrig angesetzt seien und die Überprüfung der Standards für 2023 zu spät komme.

Um die Klimaschutzziele im Gebäudebereich zu erreichen, hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) für den Neubau mindestens KfW-Effizienzhaus-40-Standard und für den Bestand KfW-Effizienzhaus-55-Standard gefordert. „Das Gebäudeenergiegesetz ist ein klimapolitischer Sanierungsfall. Sinn und Zweck bleiben unklar, da es keine Anhebung des Effizienzniveaus vorsieht. Damit macht sich das Gesetz selber überflüssig“, hatte die stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz 2020 in ihrer Stellungnahme erklärt. „Schon jetzt muss Klimaneutralität bei Neubau und Sanierung zum Maßstab werden. Sonst muss vor 2050 ein weiteres Mal saniert werden.“

 

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte schon 2017 moniert, dass die Effizienzstandards für Neubau und Sanierung auf einem überholten, unzureichenden Stand zurück blieben. „Das ist nicht nur schlecht für unser Klima, sondern birgt auch die Gefahr, dass hohe Strafzahlungen an die EU auf Deutschland zukommen”, betonte der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt. Die zweite Vorsitzende von Pro Passivhaus, Inga-Lill Kuhne, vermisste im Gebäudeenergiegesetz jegliche Ambition für mehr Klimaschutz. „Dabei ist es bei Gebäuden besonders einfach, im Betrieb mit ganz wenig Energie auszukommen, wie der Passivhausstandard seit langem zeigt.“

 

Deutschlands größte Energieberatervereinigung GIH hatte ebenfalls Befürchtungen geäußert, dass sich die angestrebten klimapolitischen Ziele nicht mit dem GEG erreichen ließen. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass der im Gesetz verankerte unambitionierte Niedrighausstandard den von der Europäischen Union geforderten Vorgaben Genüge tut“, sagte der GIH-Bundes­vor­sit­zende Jürgen Leppig, der auch bei den Energieausweisen dringenden Nachbesserungsbedarf sieht.

 

„Im Sinne des Verbraucherschutzes wäre es entscheidend, dass Energieausweise aussagekräftig und vergleichbar sind. Das Gebäudeenergiegesetz lässt aber nach wie vor unzuverlässige Verbrauchsausweise zu, deren Werte mehr auf dem Verhalten der Bewohner und weniger auf dem energetischen Zustand des Gebäudes beruhen.“ Der GIH-Bundesvorsitzende verwies darauf, dass Energieausweise sogar im Internet bestellt werden können und der beauftragende Hausbesitzer nicht einmal einen Energieberater zu Gesicht bekomme.

 

Im Rahmen der grundlegenden Reform der Förderung für energieeffiziente Gebäude arbeitet die neue Bundesregierung derzeit an Änderungen zum Gebäudeenergiegesetz, um CO2-Einsparungen künftig mit Fördermitteln zu belohnen. Geplant ist ein Siegel „Nachhaltige Gebäude“, das nicht nur auf die Energiefffizienz , sondern auch auf die tatsächliche CO2-Einsparung pro Quadratmeter Büro- oder- Wohnfläche bezogen werden soll. Die Qualitätsstandards des neuen Gebäudeenergieausweises sollen der Maßstab für neue Programme sein.