Fortsetzung des Zukunftsprogramms Kino

Das Zukunftsprogramm Kino I ist 2024 fortgesetzt worden. Für die Unterstützung der Filmtheater hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) 10 Millionen zur Verfügung, mit denen unter anderen investive Maßnahmen im Bereich Grünes Kino gefördert werden. Investitionen der Filmtheater werden mit bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst.

 

Dank dem Zukunftsprogramm Kino, das die BKM  mit den Mitteln aus dem NEUSTART-KULTUR Programm der Bundesregierung finanziert hat, sind den Filmtheatern seit 2020 insgesamt 127 Mio. Euro Kinoförderung zur Verfügung gestellt worden. Von dieser Unterstützung haben zahlreiche Kinos profitiert, die dadurch Maßnahmen umsetzen konnten, die auch zu einer energetischen Verbesserung geführt haben wie beispielsweise der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.

 

Zu den förderfähigen Maßnahmen des Zukunftsprogramms Kino gehören auch weiterhin umweltschonende Verfahren. Kinos mit einem Saal können bis zu 60.000 Euro Förderung erhalten. Für Kinos ab zwei Sälen liegt der Höchstfördersatz bei 45.000 Euro pro Leinwand. Eine Kombination mit der Kinoprojektförderung oder Referenzkinoförderung der FFA sowie mit Kinoförderungen der Länder ist möglich. Die Kinos müssen eine Eigenbeteiligung von mindestens fünf Prozent nachweisen.

 

Für eine Förderung durch das Zukunftsprogramm Kino I qualifizieren können sich Häuser mit bis zu sieben Leinwänden, in deren Bundesland auch eine eigene Kinoförderung angeboten wird. Eine zusätzliche Unterstützung durch eine regionale Kinoförderung ist optional und stellt keine Fördervoraussetzung dar. Um eine Unterstützung  durch das Zukunftsprogramm Kino I zu erhalten, müssen die Filmtheater mindestens eines von drei Kriterien erfüllen.

 

Das Kino muss sich entweder in einer Gemeinde bis maximal 50.000 Einwohnern befinden oder eine prämierte Auszeichnung nachweisen mit dem Kinoprogrammpreis der BKM oder dem Kinopreis des Kinematheksverbunds der letzten drei Kalenderjahre oder einem Kinoprogrammpreis der Länder in den Jahren 2019, 2020 oder 2021. Als dritte Möglichkeit anerkannt wird auch ein Besucher- oder Programmanteil von durchschnittlich mindestens 40 Prozent für deutsche und europäische Filme in den vergangenen vier Jahren.

 

Da die Antragslage bereits aktuell die eingeplanten Haushaltsmittel in Höhe von 10 Mio. Euro übersteigt, ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.