GEG-Novelle zielt auf Umsetzung der Wärmewende ab
Die vom Bundestag beschlossene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll dazu beitragen, die Wärmewende in Deutschland voranzubringen. Um bis zum Jahr 2045 die angestrebte Treibhausgasneutralität zu erreichen, muss die Energiewende im Wärmesektor umgesetzt werden. Auf die Wärme- und Kälteversorgung entfällt mit 56 Prozent der größte Teil am Endenergiebedarf. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmeversorgung liegt bei 17,4 Prozent.
Mit dem GEG wird der Ansatz verfolgt, frühzeitig den Einstieg in klimaneutrale Wärmelösungen zu unterstützen sowie stufenweise deren Verbreitung zu forcieren. „Das Gesetz ist eine zentrale Weichenstellung für den Klimaschutz“, erklärt der Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck. „Wir werden unabhängiger von fossiler Energie und stärken so die Energiesicherheit.“ Auf diese Weise sollen Erneuerbare Energien im Gebäudebereich zum Standard werden und Schritt für Schritt klimaschädliche Heizungen ersetzen, die mit Erdgas oder Erdöl betrieben werden. Diese Regelungen gelten nur für neu eingebaute Heizungen. Bestehende Heizungen können weiterhin genutzt werden. Auch im Falle einer Reparatur muss kein Heizungsaustausch erfolgen.
Ab dem 1. Januar 2024 muss jede neue Heizung, die in einem Neubaugebiet installiert wird, mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden. Das GEG setzt dabei auf eine Technologieoffenheit, nach der verschiedenen Optionen als Erneuerbare Energie gelten. Dazu gehört der Anschluss an ein Wärmenetz, der Einbau einer Wärmepumpe oder einer Biomasseheizung, die mit Holz, Hackschnitzeln und Pellets befeuert wird. In gut gedämmten Gebäuden kann auch eine Stromdirektheizung eingesetzt werden. Möglich ist ebenso eine Heizung auf der Basis von Solarthermie oder eine Hybridheizung, bei der beispielsweise eine Wärmepumpe oder solarthermische Anlage mit einem mit Öl oder Gas betriebenen Heizkessel kombiniert wird. Eine weitere Option sind „H2-Ready“-Gasheizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind sowie Gasheizungen, die mit mindestens 65 Prozent nachhaltigem Biomethan oder biogenem Flüssiggas betrieben werden.
Für Bestandsgebäude sowie Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gibt es längere Übergangsfristen, damit die Investitionsentscheidung in Hinblick auf die örtliche Wärmeplanung getroffen werden kann. In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern ist beim Einbau von neuen Heizungen ab dem 30. Juni 2026 ein Anteil von 65 Prozent Erneuerbarer Energie vorgeschrieben. In kleineren Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern tritt diese Vorgabe beim Heizungstausch ab dem 30. Juni 2028 in Kraft. Das bedeutet, dass neue Gas-oder Ölheizungen in Großstädten ab dem 1. Juli 2026 nur noch eingebaut werden dürfen, wenn sie zum Beispiel als Hybridheizung in Kombination mit einer Wärmepumpe oder anteilig mit Biomethan betrieben werden.
„Die Verknüpfung mit der kommunalen Wärmeplanung gibt den Gebäudeeigentümern die Möglichkeit, sich bei der Entscheidung für eine klimafreundliche Heizung an den Inhalten der Wärmepläne zu orientieren und schafft so nach und nach Planungs- und Investitionssicherheit“, sagt Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. „In Verbindung mit den erweiterten gesetzlichen Erfüllungsoptionen und den großzügigen Übergangsfristen hat jeder Gebäudeeigentümer die Möglichkeit, die für ihn passende und sachgerechte Option zur Erfüllung der 65 Prozent EE-Vorgabe zu wählen, egal, ob er auf dem Land oder in der Stadt wohnt.“
Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) bewertet den Einbau einer Wärmepumpe in den meisten Fällen als die sinnvollste Alternative. Dabei sei darauf zu achten, dass vor dem Einbau einer Wärmepumpe in ein Bestandsgebäude eine detaillierte Analyse sowie der verpflichtende hydraulische Abgleich erfolge. Die bauphysikalischen Eigenschaften wie Wärmedämmung, Dichtheit und Fensterqualität beeinflussen erheblich die Heizleistung. Für die Effizienz der Wärmepumpe ist die Art der Wärmeeinbringung und die Wärmequelle ausschlaggebend. Die Höhe der Betriebskosten hängt wesentlich auch vom Strompreis ab. Eine Wärmeerzeugung auf Basis grüner Gase oder Biokraftstoffe biete sich an, wenn eine nachhaltige Versorgung dieser grünen Brennstoffen zum Beispiel durch regional zur Verfügung stehende Biogasanlagen gewährleistet sei. Diese sollten bevorzugt im Bereich von Hochtemperaturanwendungen oder für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen eingesetzt werden.
Für den Umstieg auf das Heizen mit Erneuerbaren wird eine finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder steuerlicher Förderung gewährt. Dazu wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) novelliert und soll gemeinsam mit dem GEG zum 1. Januar 2024 Inkrafttreten. Bis zur Neuausgestaltung der Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen gilt weiterhin die aktuelle Förderrichtlinie, die verschiedene Effizienzmaßnahmen wie Investitionskostenzuschüsse zum Heizungstausch vorsieht.