Klimaanpassungsstrategie für Extremwetterereignisse

Das Bundeskabinett hat eine Klimaanpassungsstrategie verabschiedet, mit der die Gesellschaft und Wirtschaft, Natur und Infrastruktur in Deutschland resilienter für den Klimawandel aufgestellt werden soll. Die Anpassungsstrategie umfasst 33 Ziele und über 180 Maßnahmen, um Vorsorge vor Extremereignissen wie Hitze, Dürre, Starkregen und Hochwasser zu treffen. „Erstmals legen wir messbare Ziele und Indikatoren fest, um künftig die Fortschritte beim Umgang mit Klimafolgen wie zunehmender Hitze und Starkregen transparent zu machen und nachsteuern zu können“, erklärt die Bundesumweltministerin Steffi Lemke. „Damit schaffen wir den Einstieg in ein dynamisches Klimaanpassungsmanagement.“

 

Die Klimaanpassung ist in Deutschland als staatliche Aufgabe im Klimaanpassungsgesetz (KAnG) verankert. Das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz, das einen verbindlichen Rahmen für Bund, Länder und Kommunen vorgibt, ist am 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Die Länder sind gefordert, auf der Grundlage von Risikoanalysen lokale Klimaanpassungskonzepte aufzustellen und dem Bund über entsprechende Konzepte der Gemeinden und Kreise zu unterrichten. Die Bundesregierung strebt an, regelmäßig Daten zu Schadenssummen zu erheben, die auf Schäden durch Wetterextreme zurückzuführen sind.

Wir wollen damit die Schäden begrenzbar halten, die als Folge der Klimaveränderung auch in Deutschland auftreten. Seit 2000 sind das bereits Schäden in Höhe von 145 Milliarden Euro. Steffi Lemke, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Zu dem Bündel von Maßnahmen, mit denen Städte und Gemeinden gegen die Folgen des Klimawandels gewappnet werden sollen, gehört die Schaffung von Grünflächen. Durch vermehrte Grünflächen verbessert sich nicht nur Lebensqualität in den Städten, sondern diese sorgen zudem bei Hitze für Kühlung und bei Starkregenereignissen für die Aufnahme von Wasser.

Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz unterstützt das Bundesumweltministerium mit 3,5 Mrd. Euro Maßnahmen zur Stärkung natürlicher CO2-Senken wie Wälder, Moore und artenreichem Grünland. Für Unternehmen stehen im Rahmen des KfW-Umweltprogramms jährlich 50 Millionen Euro für Maßnahmen wie die Pflanzung von Bäumen, Entsiegelung von Flächen, Begrünung von Dächern und Fassaden sowie die Nutzung von Grauwasser zur Verfügung. Für die Umsetzung natürlicher Klimaschutzmaßnahmen wird ein Tilgungszuschuss bis zu 60 Prozent gewährt.

 

„Die Frage der Stabilisierung des Wasserhaushalts wird für die Vorsorge gegen die Folgen der Klimakrise entscheidend sein“, betont Steffi Lemke. Im Rahmen der Entwicklung von Klimaanpassungskonzepten sind Städte gefordert, Vorsorgekarten für Starkregenereignisse zu erstellen. In der Hansestadt Hamburg ist bereits 2022 eine erste Starkregengefahrenkarte angefertigt worden, die zunächst Überflutungsgefahren auf Basis der verschiedenen Geländehöhen abgebildet hat.

 

Die aktualisierte Version der Karte gibt eine Übersicht, wieviel Wasser das Sielnetz an welcher Stelle aufnehmen kann. Zudem wird aufgezeigt, welche Wassermenge in Anbetracht der Versiegelung von Flächen wie Straßen, Parkplätzen und asphaltierten Hinterhöfen versickern kann. Anhand von drei unterschiedlichen Starkregenszenarien werden die möglichen Auswirkungen dargestellt. Die maximalen Wasserstände und die Fließgeschwindigkeit des von der Oberfläche abfließenden Regenwassers sind anhand verschiedener Farbtöne gekennzeichnet.

Auf der Starkregengefahrenkarte ist beispielsweise die Wassertiefe und die Fließgeschwindigkeit bei Starkregen rund um das UCI Kino Othmarschen Park in Hamburg abgebildet, an dessen Nordseite des Gebäudes bei außergewöhnlichen Starkregenszenarien eine Wassertiefe bis zu 50 cm zu erwarten ist. Am 31. Juli 2024 ist ein entsprechendes Starkregenereignis eingetreten, das einen erheblichen Wasserschaden in dem Multiplex-Kino mit neun Sälen und 2.700 Sitzplätzen verursacht hat. Nach monatelanger Untersuchung und Bewertung des Schadens ist das Unternehmen zu der Entscheidung gekommen, dass eine Wiederaufnahme des Betriebs des 1999 eröffneten Multiplex-Kinos nicht mehr möglich sei.