Klimabilanzierung von Gebäuden

In Frankreich sind alle Kinobetreiber*innen, deren Filmtheater eine Fläche von mehr als 1.000 qm aufweisen, zu einer Bilanzierung der Energieverbräuche in ihrem Gebäude verpflichtet. Den gesetzlichen Rahmen dafür hat das französische Umweltministerium mit der 2020 verabschiedeten Tertiärverordnung geschaffen, die für alle öffentlichen Gebäude und Gewerbegebäude gilt und sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude betrifft. Davon ausgenommen sind rein industrielle und landwirtschaftlich genutzte Gebäude.

 

Den Angaben des französischen Umweltministeriums zufolge belaufen sich die CO2-Emissionen des tertiären Gebäudesektors auf 37 Millionen Tonnen CO2 jährlich. Mit der landesweiten Klimabilanzierung von Gebäuden wird angestrebt, den Energieverbrauch der öffentlichen Gebäude und Gewerbegebäude bis zum Jahr 2030 schrittweise um 40 Prozent zu reduzieren.

 

Bis 2040 wird eine CO2-Reduzierung auf 50 Prozent anvisiert, die 2050 bei 60 Prozent liegen soll. Diese Vorschrift steht im Einklang mit der Europäischen Gebäuderichtlinie, mit der angestrebt wird, die durch Gebäude verursachten CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. In Frankreich soll durch die zentrale Datenerfassung auf einer Plattform überprüft werden, ob die entsprechenden Energiesparziele erreicht worden sind.

 

Im Rahmen dieser gesetzlich vorgeschrieben Erhebung der CO2-Verbrauchsdaten sind Kinobetreiber*innen gefordert, ihre Verbräuche in die OPERAT-Datenbank von ADEME, der Agentur für Umwelt und Energiemanagement, einzugeben und Zielsetzungen zur Reduzierung zu definieren. Im Gegenzug erhalten die Eigentümer*nnen, Vermieter*innen oder Nutzer*innen jedes Jahr eine Bescheinigung über ihren Energieverbrauch und ein Zertifikat über das Energie-Rating, mit dem die bisher erreichten Fortschritte zur Senkung der CO2-Emissionen bewertet werden. Unternehmen, die nicht an dem Aktionsprogramm teilnehmen, droht ein Bußgeld bis zu 7.500 Euro.

In Deutschland gibt es bisher keinen amtlichen Wert für die Anzahl an Nichtwohngebäuden, weil aus Kosten- und Praktikabilitätsgründen auf eine Vollerhebung aller Nichtwohngebäude in Deutschland verzichtet wurde. Im Rahmen des Projekts Forschungsdatenbank Nichtwohngebäude (ENOB:dataNWG) sind Nichtwohngebäude zum ersten Mal systematisch in einer repräsentativen Stichprobe erfasst worden. Der Forschungsdatenbank zufolge gibt es in Deutschland 1,98 Mio. GEG-relevante Nichtwohngebäude. Als Grundlage für die repräsentative Stichprobenerhebung dienten die Geobasisdaten des Bundesamtes für Kartografie und Geodäsie (BKG).

 

An dem Projekt waren das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR) , das Institut Wohnen und Umwelt  (IWU), die Bergische Universität Wuppertal (BUW) sowie die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) und das Institut für Markt- und Sozialforschung (IFAK) beteiligt. Die Forschungsdatenbank Nichtwohngebäude, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt worden ist, gibt einen Ausblick auf den Aufbau eines deutschlandweiten Gebäudebestandsmonitorings.

 

Für die Energieeffizienzanalyse von Nichtwohngebäuden wurde ein Tool eingesetzt, das speziell für die Erfassung einer Vielzahl von Gebäuden entwickelt worden ist. Um die deutschlandweiten Energieeinsparpotenziale bei Nichtwohngebäuden ermitteln zu können, wurde eine Typologie der beheizten Nichtwohngebäude in Hinblick auf ihre Funktion, Gebäudegeometrie, Bauweise und das Baualter erarbeitet, die als Basis bei der Abschätzung der energetischen Qualität fungiert.

 

Die Tiefenerhebung konnte dank der Mithilfe von Gebäudeeeigentümer*innen erfolgen. Anhand der Daten zum Energieverbrauch, zur energetischen Beschaffenheit der Gebäudehülle, der technischen Anlagen und der Art der Gebäudenutzung wurden Energiebilanzberechnungen vorgenommen. Aus dem Projekt ist ein Simulationsprogramm zur Berechnung des Endenergiebedarfs für Heizung und Kühlung von Nichtwohngebäuden in Deutschland hervorgegangen. Der Dynamic ISO Building Simulator (DIBS) ermöglicht mit nur wenigen Erhebungsdaten die Berechnung von einzelnen Gebäuden sowie von Gebäudebeständen.

 

Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens wird außerdem eine neue Methode zur Bildung von Referenzenergiekennwerten für Nichtwohngebäude vorgeschlagen, die auf Bedarfsberechnungen basiert. Das Ziel ist, anhand der objektspezifischen Eigenschaften des jeweiligen Nichtwohngebäudes einen Kennwert zu erzeugen, der den Eigenschaften des Gebäudes entspricht. Bei der Erstellung eines Verbrauchsausweises hat diese Methode den Vorteil, dass der Ausweis eine stärkere Aussagekraft für Gebäude mit ähnlicher Nutzungszusammensetzung besitzt.

Aushangpflicht nach dem GEG

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien einen Energieausweis auszuhändigen, anhand dessen sich die künftigen Energiekosten der Immobile abschätzen lassen. Zudem besteht in bestimmten Fällen eine Aushangpflicht. Gebäude mit Publikumsverkehr wie beispielsweise Filmtheater mit mehr als 500 Quadratmeter Nutzfläche sind dazu verpflichtet, ihren Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen. Da Kinos als Nichtwohngebäude klassifiziert sind, ist sowohl ein Aushang mit einem verbrauchsorientierten als auch mit einem bedarfsorientierten Energieausweis erlaubt.

 

Im Bedarfsausweis wird der Endenergiebedarf für Wärme und Strom sowie die Aufteilung des jährlichen Endenergiebedarfs auf Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung, Kühlung einschließlich Befeuchtung aufgeführt. Im Verbrauchsausweis wird der Primärenergieverbrauch für Heizung, Kühlung, Lüftung, die eingebaute Beleuchtung und Warmwasserbereitung ausgewiesen. Bei einer Nichteinhaltung der Aushangpflicht des Energieweises können Bußgelder erhoben werden.