Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung in Deutschland neu aufgestellt. Das Förderprogramm soll stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien setzen, damit die für den Gebäudesektor angestrebten Energie- und Klimaziele 2030 erreicht werden. Unter dem Dach des BEG wird die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien zusammengeführt.

 

Der Einsatz erneuerbarer Energien soll sowohl bei Neubauten als auch bei Komplettsanierungen zukünftig stärker prämiert werden. Zudem sind neue Förderangebote für ambitionierte Sanierungen geplant, die nach einem zuvor erstellten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für eine Vollsanierung umgesetzt werden. Auch das nachhaltige Bauen soll belohnt werden. Neubauten, die mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltig Bauen“ zertifiziert werden, können in den Genuss einer höheren Förderung wie beispielsweise „Effizienzhaus 55 NH“ kommen. Erstmals gefördert werden zudem Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung wie sogenannte „Smart Home“-Lösungen.

 

In der Bundesförderung für effiziente Gebäude werden ab 2021 vier bestehende Förderprogramme zusammengeführt. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm war bisher mit den Förderprogrammen Energieeffizient Bauen und Sanieren (EBS) bei der KfW angesiedelt. In die BEG werden auch das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO) integriert. Das Förderprogramm Heizen mit Erneuerbaren Energie, mit dem beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Teile des Marktanreizprogramms (MAP) umgesetzt worden sind, wird ab Anfang 2021 durch das Teilprogramm BEG EM ersetzt, das mit den gleichen Fördersätzen ausgestattet wird.

 

Durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude soll künftig die Komplexität der Förderlandschaft und damit der bürokratische Aufwand reduziert werden. Perspektivisch soll ein Antrag ausreichen, um sämtliche Förderangebote nutzen zu können. Zuschüsse für BEG-Einzelmaßnahmen  können ab dem 2. Januar 2021 beim BAFA beantragt werden. Anträge für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Nichtwohngebäuden für die Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren können noch bis zum 1. Juli 2021 bei der KfW eingereicht werden. Ab dem 1. Juli 2021 können BEG Einzelmaßnahmen sowie Kredite und Zuschüsse für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Nichtwohngebäuden (BEG NWG) über die Hausbank bei der KfW beantragt werden.

 

Zuschüsse für Einzelmaßnamen (BEG EM)

★    20 Prozent für Maßnahmen zur Optimierung der Gebäudehülle wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
★   20 Prozent für Anlagentechnik wie dem Einbau, Austausch bzw. der Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und dem Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung
★    20 bis 45 Prozent für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien wie Wärmepumpen, Solarthermieanlagen sowie Gas-Hybridheizungen mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent erneuerbaren Energien. Der Austausch von Ölheizungen wird auch im Rahmen des BEG mit einer Ölaustauschprämie unterstützt
★   20 Prozent für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung wie dem Austausch von Heizungspumpen
★    50 Prozent für Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme