Neue Effizienzanforderungen an Elektrogräte

Mit der Einführung der neuen EU-Ökodesign-Richtlinie soll der Hardware-Obsoleszenz eine Ende bereitet werden. Ob Digital Signage-Displays im Kinofoyer, Kühlgeräte und Geschirrspüler im Concession-Bereich oder Lichtquellen im Kinossaal – für diese Elektrogeräte müssen künftig sieben Jahre lang Ersatzteile verfügbar sein, nachdem das Modell auf den Markt gekommen ist.

 

In Deutschland wird die EU-Ökodesign-Richtlinie im Rahmen des Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetzes (EVPG) in nationales Recht umgesetzt. Ab dem 1. März 2021 sind Hersteller von Elektrogeräten dazu verpflichtet eine Reparierbarkeit zu gewährleisten, indem Ersatzteile innerhalb von 15 Werktagen geliefert und den Verbraucher*nnen die Reparaturanleitungen im Internet zur Verfügung gestellt werden. Die Reparatur von sicherheitsrelevanten Bauteilen soll professionellen Reparaturfirmen vorbehalten bleiben.

Die Ökodesign-Richtlinie zielt darauf ab, die Umweltverträglichkeit energieverbrauchsrelevanter Produkte zu verbessern und Mindestanforderungen an ihre Energieeffizienz zu stellen. Für eine höhere Transparenz hinsichtlich des Stromverbrauchs sollen neue Vorgaben für die Energieverbrauchskennzeichnung von P15 Produktgruppen sorgen. Dies betrifft beispielsweise Beleuchtung, Heizgeräte wie Festbrennstoffkessel, Klima- und Lüftungsanlagen, Kühl- und Gefriergeräte, Computer, Server sowie bildgebende Geräte.

 

Ab März 2021 werden zudem neue Energielabel eingeführt. Die bisherige Klassifizierung von A+++ bis G wird modifiziert, indem die Plus-Zeichen entfallen. Die Kennzeichnung in den Kategorien A bis G soll eine größere Klarheit herstellen. Darüber hinaus will das Energielabel um einen QR-Code ergänzt, über den die Verbraucher*nnen Zugriff auf weitere Produktinformationen erhalten.

 

Die Umsetzungen des Ökodesign-Maßnahmenpaketes soll Schätzungen zufolge im Jahr 2030 jährliche Primärenergieeinsparungen von über 260 TWh bewirken, was ab 2030 einer Verringerung der jährlichen CO2-Emissionen von rund 100 Mio. Tonnen pro Jahr entspricht.

Der Energiehunger der digitalen Signage-Displays

Ein wachsender Energiebedarf ist beispielsweise mit dem Einsatz von Fernsehgeräten, Monitoren und digitalen Signage-Displays verbunden, deren prognostizierter Energieverbrauch im Jahr 2030 voraussichtlich bei 100 TWh pro Jahr liegen wird. Digitale Signage-Displays werden nicht nur in Kino-Foyers, sonden auch in öffentlichen Räumen wie Flughäfen, U-Bahn-Stationen und Bahnhöfen, Schaufenstern und an gut sichtbarer Stelle außen an Gebäuden platziert. Da diese oft an hell beleuchteten Orten eingesetzt werden und ständig eingeschaltet sind, besitzen sie einen höheren Energiebedarf als andere elektronische Displays.

 

Die Ökodesign-Richtlinie und die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung beinhalten Mindestanforderungen für den Aus-Zustand, den Bereitschaftszustand und den vernetzten Bereitschaftsbetrieb sowie für die Materialeffizienz, welche dazu führen sollen, den Gesamtverbrauch von Fernsehgeräten, Monitoren und digitalen Signage-Displays bis 2030 um rund 39 TWh zu reduzieren.

 

Im Zuge des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft sehen die Ökodesign-Anforderungen vor, die Wiederverwendung, Demontage und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten bereits bei der Produktentwicklung zu berücksichtigen, um die Ressourcen- und Materialeffizienz am Ende des Produktlebenszyklus zu optimieren. Die Anforderungen zur Erleichterung der Reparatur und an die Verfügbarkeit von Ersatzteilen sollen ebenfalls zur Umsetzung der Ziele der Kreislaufwirtschaft beitragen.

Die Entsorgung von Fernsehgeräten, Computermonitoren, digitalen Signage-Displays, professionellen Displays, Broadcast-Displays, Sicherheitsdisplays sowie Displays, die in Tablets, oder Desktop-Computern integriert sind, muss durch die Abgabe in Sammelstellen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte erfolgen. Das Schreddern elektronischer Displays führt zu großen Ressourcenverlusten, da sich die Rückgewinnung bestimmter seltener und wertvoller Materialien als schwierig erweist.

 

Ein großes Problem beim Recycling von elektronischen Displays stellen halogenierte Flammschutzmittel dar, deren Verwendung aufgrund ihrer hohen Toxizität nicht mehr zulässig ist. In alten Displays können diese Stoffe jedoch noch enthalten sein. Ein weiteres Hindernis bei der Wiederverwendung von elektronischen Displays ist der Einsatz von Cadmium, das aufgrund seiner hoch toxischen und karzinogenen Eigenschaften als gefährlicher Stoff gilt.

 

Elektronische Displays mit einem Bildschirm, der in homogenen Werkstoffen einen Massenanteil von mehr als 0,01 % Cadmium enthält, müssen von den Herstellern mit dem Logo „Enthält Cadmium“ gekennzeichnet werden. Sofern der Cadmium-Anteil unter diesem Richtwert liegt, darf das Logo „Cadmiumfrei“ angebracht werden.