Neue Pflicht für große Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Große Kinounternehmen werden im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) künftig von der EU verpflichtet, eine Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzunehmen. Bislang galt diese Berichtspflicht nur für Banken, Versicherungen und kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden. Während bisher rund 500 Unternehmen in Deutschland Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen mussten, sind zukünftig 15.000 Unternehmen gefordert, diese Anforderung zu erfüllen.

 

Die neue Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen gilt ab dem 1. Januar 2025 für alle großen Unternehmen, die bisher noch nicht der CSR-Richtlinie unterliegen. Als groß gelten Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
1) Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro
2) Nettoumsatzerlöse von mindestens 40 Millionen Euro
3) mindestens 250 Beschäftigte

 

Ab dem 1. Januar 2026 fallen auch kleine und mittlere Unternehmen, die börsennotiert sind, unter die CSR-Berichterstattungspflicht. Mit dieser Richtlinie wird das Ziel verfolgt, die Risiken und Chancen von Unternehmen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten darzulegen, um im Sinne des Green Deals die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu fördern.

 

Mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) legt die Europäische Kommission verbindliche, verpflichtende Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung fest, die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt werden. Die EFRAG ist das europäische Pendant zum Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC), das in Deutschland auf dem Gebiet der Konzernrechnungslegung die Standards setzt. Das erste Paket mit den verbindlichen EU-Nachhaltigkeitsstandards ist am 31. Juli 2023 veröffentlicht worden und richtet sich an Unternehmen, die bereits gemäß der CSRD berichtspflichtig sind.

Im November 2023 übergibt die EFRAG der EU-Kommission ein zweites Set der Berichtstandards. Bis zum 30. Juni 2024 ist eine Verabschiedung der KMU- und Branchenstandards vorgesehen. In den Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sind Unternehmen gefordert, Informationen zu verschiedenen Umweltfaktoren offenzulegen. Zu den Themenfeldern, die damit  adressiert werden, gehören Klimaschutz in Bezug auf Scope-1-, Scope-2- und gegebenenfalls Scope-3-Treibhausgasemissionen, Anpassung an den Klimawandel, Wasserressourcen, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft, Verschmutzung, Biodiversiät und Ökosysteme.

 

Bei den sozialen Faktoren geht es um Angaben zu Chancen und Geschlechtergerechtigkeit, gleichen Lohn bei gleichwertiger Arbeit, Arbeitszeit und angemessene Löhne, Tarifverhandlungen, Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer*innen sowie Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Die dritte Säule beinhaltet die Offenlegung von Governance-Faktoren wie die Rolle der Unternehmensleitung in Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte, Kontroll- und Risikomanagementsysteme, Unternehmenskultur sowie die Pflege der Beziehungen zu Kund*innen und Lieferant*innen.

 

Darüber hinaus sind die Unternehmen gefordert, die grünen Finanzkennzahlen der Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852) zu beachten. Die Verordnung enthält Kriterien, mit denen sich bestimmen lässt, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Dies dient dem Zweck, den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermitteln zu können. Damit soll dargelegt werden, inwiefern der Umsatz sowie die Investitions- und Betriebsausgaben eines Unternehmens als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten einzustufen sind.

 

Die Unternehmen werden verpflichtet, die Nachhaltigkeitsinformationen in einem Lagebericht darzustellen. Der Vorstand muss zukünftig einen Bilanzeid über den Nachhaltigkeitsbericht leisten, der einem unabhängigen Dienstleister zur Prüfung vorzulegen ist. Eine Orientierungshilfe beim Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung bieten der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) sowie das Resource Center der Global Reporting Initiative für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Unternehmen.