Neustart für KfW-Förderung energetische Sanierung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW, die von der Bundesregierung am 24. Januar 2022 mit einem vorläufigen Programmstopp belegt worden war, nimmt ihre Förderung wieder auf. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat für die KfW-Programme für energetisches Bauen weitere Mittel in Höhe von 9,5 Milliarden Euro genehmigt. Dank der Verpflichtungsermächtigung über 9,5 Milliarden Euro kann die Sanierungsförderung von Gebäuden wieder anlaufen. Für die Fördermaßnahme Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40) wird ein neues Programm erarbeitet.

 

Die zusätzlichen Haushaltsgelder ermöglichen es der KfW alle förderfähigen Anträge, die dort bis zum 23. Januar eingereicht worden sind, noch zu berücksichtigen. Die Neubauförderung des Effizienzhauses/ Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ursprünglich bis Ende Januar 2022 laufen sollte, war aufgrund der enormen Antragsflut im Januar durch einen Programmstopp ‎vorzeitig beendet worden. Da sich der EH55-Standard im Neubau bereits als Standard durchgesetzt hat, wird dafür keine Förderung mehr gewährt.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hat angekündigt, den KfW-Effizienzhaus Standard der Klasse 55 ab dem 1. Januar 2023 zum gesetzlichen Mindeststandard für Neubauten zu erheben. Das EH55 darf nur 55 Prozent der Energie eines gesetzlich definierten Standardhauses verbrauchen, was einem Jahresprimärenergiebedarf unter 40 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²•a) entspricht. Bislang sind Neubauten erlaubt, die 75 Prozent der Energie eines Standardhauses verbrauchen.

 

Im ersten Schritt läuft die KfW-Förderung Energieeffizient Sanieren wieder an. Im Rahmen dieses Programms, mit dem die Gebäudewende vorangebracht werden soll, hat die KfW bislang Sanierungszuschüsse bis zu 15 Mio. Euro gewährt. Ab März können zudem wieder Anträge auf Neubauförderung gestellt werden. Das KfW-Programm Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40) soll mit einem reduzierten Fördersatz fortgeführt werden. Das gesamte Fördervolumen für diese Maßnahme wird bis zum Jahresende auf eine Milliarde Euro begrenzt.

 

Für 2023 ist eine grundlegende Neuausrichtung der Förderung geplant. Um die ambitionierten Klimaziele zu erreichen wird angestrebt, eine ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude aufzusetzen.