Niedersachsen: Sondermittel für Belüftungstechnik
Um das Infektionsrisiko im Kino minimieren zu können, empfiehlt die Kommission Innenraumlufthygiene am Umweltbundesamt einen sachgerechten Einsatz von Lüftungstechniken in Innenräumen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln in Innenräumen sind nur dann ausreichend wirksam, wenn gleichzeitig für einen angemessenen Luftaustausch über Lüftungstechnik im Raum gesorgt wird. Kinos, die über keine raumlufttechnische Anlage (RLT) verfügen, können durch den Einsatz von Luftreinigungsgerätschaften eine erheblichen Verbesserung der Raumluftqualität und somit eine Reduzierung des Infektionsrisikos bewirken.
In Niedersachsen unterstützt die Nordmedia-Förderung Filmtheater bei Investitionen in die Belüftungstechnik mit einem Zuschuss in Höhe bis zu 30.000 Euro. Voraussetzung für die Investitionsbeihilfe ist, dass sich die Qualität der Raumluft durch diese Maßnahme deutlich verbessert und somit das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus im Kino deutlich reduziert wird. Die Mittel werden aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie für die Förderung der Film- und Medienwirtschaft in Niedersachsen bereitgestellt. Mit diesem Förderprogramm sollen die Leistungsfähigkeit der Film- und Medienwirtschaft bewahrt und die niedersächsischen Kinostandorte gesichert werden.
Mit Investitionszuschüssen für Belüftungstechnik unterstützt werden ortsfeste Programmkinos und Filmkunsttheater sowie Filmtheater mit bis zu sechs Sälen pro Betriebsstätte in Niedersachsen. In Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern können auch Filmtheater mit mehr als sechs Sälen eine Unterstützung erhalten. Nichtgewerbliche Spielstellen wie Uni-Kinos sowie Kinos in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft sind nicht antragsberechtigt.
Zur Unterstützung der niedersächsischen Kinobetriebe in der Corona-Pandemie stellt das Land Niedersachsen den Kinos für das Jahr 2022 zudem eine Betriebsbeihilfe bereit. Die für Kinos bereit gestellten Sondermittel belaufen sich auf 10.000 Euro pro Spielstätte. Die Investitionszuschüsse für Belüftungstechnik und Betriebsbeihilfen können bis zum 14. Februar 2022 bei Nordmedia beantragt werden. Anträge für die Investitionsbeihilfen für Belüftungstechnik in den Filmtheatern können zudem bis zum 28. April und 1. September 2022 eingereicht werden.

