Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbaren Energien im Gebäudebereich unterstützt. Konkret gefördert werden unter anderem der Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen sowie Maßnahmen an der Gebäudehülle. Am 21. Juli 2026 sind die neuen Förderbedingungen in Kraft getreten, die im Rahmen der BEG-Reform 2026 vorgenommen worden sind. Die Beantragung der Förderung erfolgt weiterhin bei der KfW und dem BAFA, welche die Förderbedingungen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) angepasst haben.

 

Die Strukturierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude in die drei Teilprogramme Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM) bleibt erhalten. Für den Einbau von Wärmepumpen und klimafreundlichen Heizungen wie solarthermischen Anlagen, Biomasseanlagen mit geringen Staubemissionen, Brennstoffzellenheizungen sowie für einen Gebäude- und Wärmenetzanschluss wird ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt.

 

Wärmepumpen werden gefördert, sofern dafür ein natürliches Kältemittel verwendet wird oder diese mit einer effizienten Wärmequelle elektrisch angetrieben werden. Ab 2027 soll die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 Prozent sinken. Für Wärmepumpen aus EU-Produktion ist ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent vorgesehen. Der Effizienzbonus für Wärmepumpen ist gestrichen worden.

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen gibt es seit dem 1. Januar 2026 nur noch Unterstützung, wenn die Geräuschemissionen mindestens 10 dB unter dem Grenzwert liegen, der in der EU-Ökodesign-Verordnung festgelegt ist. Der maximale Schallleistungspegel für Luft-Wasser-Wärmepumpen mit einer Heizleistung bis 6 kW beträgt 55 dB und liegt bei einer Leistung von 6 bis 12 kW bei 60 dB. Für Wärmepumpen mit über 12 bis 30 kW gilt 68 dB als Grenzwert und 78 dB bei mehr als 30 bis 70 kW.

 

Diese Verschärfung in der BEG-EM-Richtlinie gilt für alle Geräte, die ab 2026 installiert worden sind. Im Wärmeerzeuger-Portal (WEP) ist aufgeführt, welche Wärmepumpen potenziell förderfähig sind. Die Grenzwerte der TA Lärm, der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm, bleiben von strengeren Schallvorgaben für Luft/Wasser-Wärmepumpen unberührt. Die verschärften Lautstärkeregeln gehen über die allgemeinen bau- und immissionsschutzrechtlichen Anforderungen hinaus. Die seit 2023 in der BEG-EM-Richtlinie verankerte Regelung zielt darauf ab, dass Hersteller ihre Produktentwicklung bei neuen Modellen darauf ausrichten, den Schallpegel entsprechend zu senken.

 

Die BEG-Heizungsförderung für Nichtwohngebäude wie beispielsweise Kinos beläuft sich auf 28.000 Euro, sofern die Nettoraumfläche nicht mehr als 150 m² beträgt. Gebäude mit einer Nettoraumfläche zwischen 150 m² und 400 m² erhalten zusätzlich 197 Euro pro Quadratmeter. Größere Gebäude, deren Nettoraumfläche zwischen 400 m² und 1.000 m² liegt, erhalten einen Aufschlag von 118 Euro pro Quadratmeter. Bei Gebäuden mit einer Nettoraumfläche über 1.000 m² gibt es zusätzlich 79 Euro pro Quadratmeter.

 

Der Förderhöchstbetrag von 28.000 Euro für Gebäude bis 150 m² sinkt ab dem 1. Februar 2027 um 750 Euro. Für Gebäude mit einer Nettoraumfläche bis 400 m² werden die Zuschläge pro Quadratmeter um drei Euro verringert. Bei Gebäuden mit einer Nettoraumfläche bis 1000 m² sinkt die Summe pro Quadratmeter um zwei Euro und bei Gebäuden mit größerer Nettoraumfläche um einen Euro. Die Absenkung der Förderbeträge erfolgt halbjährlich jeweils zum 1. Februar und 1. August jeden Jahres.

 

Maßnahmen zur Optimierung von Heizsystemen werden weiterhin unterstützt. Die Förderung wird für Bestandsgebäude mit höchstens 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche gewährt, sofern die Heizungsanlage älter als zwei Jahre ist. Sofern die Wärmeerzeugung mit fossilen Brennstoffen erfolgt, darf die Heizung nicht älter als zwanzig Jahre sein.

Bei der energieeffizienten Sanierung von Nichtwohngebäuden legt die BEG-Förderung den Fokus auf energetisch besonders schlechte Gebäude. Für sogenannte Worst-Performing-Buildings (WPBs) wird ab 2027 im Rahmen der BEG EM-Förderung für Dämmmaßnahmen ein Bonus von fünf Prozent gewährt. In die Antragstellung muss ein Energieeffizienz-Experte einbezogen werden. Der Grundfördersatz für Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Förderung für energetische Maßnahmen beläuft sich auf 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche.

 

Die BEG-Förderung für den Einbau von energieeffizienter Innenbeleuchtung in Nichtwohngebäuden ist gestrichen worden.