Rekordhoch beim Zubau von Photovoltaik-Anlagen
Der Zubau von Photovoltaik-Anlagen in Deutschland, für den im Jahr 2024 eine Gesamtleitung von 13 Gigawatt anvisiert war, wird erheblich übertroffen. Den Berechnungen des Bundesverbandes der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zufolge wird sich die installierte PV-Leistung auf etwa 17,5 Gigawatt belaufen, womit nach dem Zubau von 15,3 Gigawatt im Jahr 2023 ein neues Rekordhoch erreicht wird.
„Die kontinuierliche Steigerung des Photovoltaik-Ausbaus in Deutschland ist ein erfreuliches Zeichen für den Fortschritt der Energiewende,“ erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Mit der in diesem Jahr zugebauten Solarleistung erreichen wir erneut Rekordniveau, auch dank der Netzanschlüsse.“ Bei rund der Hälfte der PV-Anlagen liegt die installierte Leistung unterhalb der 100 kW-Grenze, so dass diese nach aktueller Rechtslage ungesteuert in das Netz einspeisen. Wenn mehr Strom ins Netz eingespeist als verbraucht wird, gefährdet dies die Stabilität des Gesamtsystems.
Um diese sogenannte PV-Spitzenproblematik abzumildern, plädiert der Verband dafür, die potenzielle Leistung von neu installierten PV-Anlagen durch eine sogenannte Wirkleistungsbegrenzung auf fünfzig Prozent zu deckeln. Dadurch könne vermieden werden, dass die Netzbetreiber im Falle einer Überlastung ganze Netzstränge mit Erzeugern und Verbrauchern zeitweise vom Netz nehmen müssen, um das System zu stabilisieren. Da die Netzbetreiber bei kleineren Anlagen unter 100 kW bislang nicht steuernd eingreifen, könne eine Wirkleistungsbegrenzung auf 50 Prozent für Neuanlagen den Netzbetreibern einen wertvollen Zeitpuffer verschaffen, bis die Steuerbarkeit erreicht sei.
Aufgrund dieser technischen Notwendigkeit steigt der Handlungsdruck, den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung (EnWG-E) noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden, damit künftig keine Eingriffe bei Bestandsanlagen drohen. In seiner Stellungnahme begrüßt der BDWE alle Maßnahmen, die dem schnellen Ausbau des deutschen Stromnetzes und der raschen Integration Erneuerbarer Energien dienen.
An verschiedenen Punkten des vorgelegten Entwurfes der Energierechtsnovelle übt der Verband allerdings Kritik, da dieser viele Detailregelungen zur Abwicklung von Verfahren beim Netzanschluss- und Netzzugang enthalte. Hinzu kommen weitere bürokratische Vorgaben zu Berichten für die Umsetzung der Steuerbarkeit von Anlagen. „Wenn diese Regelungen nicht dringend entschlackt, vereinfacht und praxisgerecht angepasst werden, wird die Umsetzung in der Praxis das gleiche Schicksal wie schon das Messstellenbetriebsgesetz 2015 erleiden. Es wird nicht zeitgerecht umgesetzt werden können“, kommentiert der BDEW. Stattdessen sollten die gegebenen Ressourcen in den Unternehmen im Hinblick auf Umsetzungszeitpfade stärker beachtet werden.
Eine verpflichtende Fernsteuerbarkeit von Anlagen ab 2 kW sei nicht sinnvoll, da dadurch ein enorm hoher Umsetzungsaufwand entstehe. Bisher gilt die Verpflichtung zur Steuerbarkeit für Anlagen mit einer Leistung zwischen 25 kW und 100 kW. Zukünftig sollen auch alle Anlagen ab 2 kW steuerbar sein und ein intelligentes Messsystem erhalten. Eine flächendeckende Steuerbarkeit von Anlagen mit Hilfe neuer Technik lasse sich jedoch frühestens 2027 erreichen.
Die Absenkung der Schwelle zur verpflichtenden Direktvermarktung auf Anlagen über 25 kW wird als sinnvoll erachtet. Dabei sei es wichtig, die Beantragungs-, Meldepflichts- und Nachweisverfahren radikal zu vereinfachen. Eine Aussetzung der EEG-Förderung bei negativen Strompreisen sei nur dann sinnvoll, wenn die nicht vergüteten Strommengen nach Ende der Vergütungszeit hinten angehängt und zusätzlich vergütet werden.