Solare Stromspeicher als Zeitmaschinen des Stromsystems
Der Zubau von solaren Stromspeichern hat 2023 mit mehr als einer halben Million neu installierter Solarbatterien in Deutschland kräftig zugelegt. Sowohl die Anzahl der installierten PV-Stromspeicher als auch deren Speicherkapazität haben sich in einem Jahr verdoppelt, wie aus der vorläufigen Jahresbilanz des Bundesverbandes Solarwirtschaft hervorgeht, die auf den Daten der Bundesnetzagentur basiert. Die nutzbare Speicherkapazität der mehr als eine Million installierten Solarstromspeicher beläuft sich auf rund 12 Gigawattstunden und reicht rechnerisch aus, um den durchschnittlichen privaten Tagesstromverbrauch von etwa 1,5 Millionen Zwei-Personen-Haushalten in Deutschland zu speichern.
Die zeitversetzte Nutzung von PV-Strom zahlt sich auch für Kinos aus, da die von der Bundesnetzagentur festgelegte Einspeisevergütung pro Kilowattstunde bei weitem den Preis unterschreitet, der von den Stromanbietern pro Kilowattstunde für den Bezug aus dem öffenlichen Stromnetz aufgerufen wird. Für Photovoltaik-Anlagen, die vor dem 1. Februar 2024 in Betrieb genommen wurden, gilt die bisherige Vergütung für die verbleibende Laufzeit von zwanzig Jahren ab dem Inbetriebnahmedatum. Nach Ablauf der Einspeisevergütung kann der PV-Strom weiterhin ins Netz eingespeist werden, die Vergütung erfolgt dann zu Marktpreisen.
Ab dem 1. Februar 2024 wird die Einspeisevergütung in Deutschland degressiv gestaltet. Für neu in Betrieb genommene Anlagen wird die Einspeisevergütung jeweils zum 1. Februar und 1. August um ein Prozent gegenüber dem Vorjahreswert reduziert. Bei einer Volleinspeisung sind die Vergütungssätze von der Anlagengröße abhängig. Anlagen bis zu 10 kWp erhalten ab dem 1. Februar 12,87 Cent/kWh. Für PV-Anlagen in der Größenordnung von 10 bis 40 kWp und 40 bis 100 kWp werden 10,79 Cent/kWh bei Volleinspeisung in das öffenliche Stromnetz gezahlt.
Batteriespeicher stellen eine ideale Ergänzung zu Photovoltaikanlagen dar, weil sie für einen Tag-Nacht-Ausgleich sorgen und damit die Stromversorgung verstetigen. „Auch immer mehr Firmen speichern Solarstrom vom eigenen Dach, um ihn rund um die Uhr nutzen zu können“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft. Gewerbliche Nutzer können mit zwischengespeichertem Strom Lastspitzen kappen und somit den Leistungspreis, den sie ihrem Stromversorger zahlen müssen, reduzieren. Der Markt für Stromspeicher ist 2023 um über 150 Prozent exponenziell gewachsen. Neben der wirtschaftlichen Ersparnis kommt den Speichern auch systemisch eine relevante Rolle zu. Als „unverzichtbare Zeitmaschinen des Stromsystems“ können sie neben der Erzeugung, dem Netz und dem Stromverbrauch eine eigenständige wesentliche Säule im Stromsystem bilden.
In einem zunehmend auf Erneuerbaren Energien wie Wind und Solar basierendem Stromsystem werden Flexibilitäten im Stromnetz aufgrund der fluktuierenden Erzeugung immer wichtiger. Speicher besitzen die Fähigkeit, Stromüberschüsse aufzunehmen und bei Bedarf zeitlich versetzt wieder ins Netz einzuspeisen. Außerdem können sie das Netz vor Überlastung schützen und Kapazitäten zur Stabilisierung und Ausfallsicherheit des Netzes bereitstellen. Derzeit wird im Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK) an der Entwicklung einer Stromspeicherstrategie gearbeitet.
Stromspeicher ermöglichen es, die vorhandene Netzkapazität effizienter zu nutzen, die Benutzungsstunden des Netzes zu erhöhen und somit die Anschlusskapazitäten sowohl für dezentrale Erzeuger als auch für neue Verbraucher wie Wärmepumpen und E-Autos zu vergrößern. Ein schneller Batteriespeicherausbau kann zudem als Puffer dienen, um Zeit für den langwierigen Ausbau des Stromnetzes zu gewinnen.
Förderung für Stromspeicher
Die Installation von PV-Stromspeichern wird mit öffentlichen Fördermiteln unterstützt. Die KfW vergibt im Rahmen des Programms Erneuerbare Energien – Standard, 270 Kredite für Stromspeicher. In Berlin hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe das Förderprogramm SolarPlus bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Unternehmen erhalten dort für den Kauf eines Stromspeichers einen Zuschuss in Höhe bis zu 30.000 Euro. Die Förderquote ist nach der Anzahl der Beschäftigten und dem Jahresumsatz gestaffelt. Sie reicht von 65 Prozent für kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden bis hin zu 45 Prozent Förderung für große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz in Höhe von über 50 Millionen Euro. Neben den Investitionskosten für den Stromspeicher sind die Kosten für die Installation des Speichers, das Energiemanagementsystem sowie Speicherzubehör wie Wechselrichter förderfähig.