Startschuss für das Gebäudeenergiegesetz 2024
Mit dem am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll die Zeitenwende im Heizungskeller umgesetzt werden, um die Wärmwende schneller voran zu bringen. Derzeit werden rund drei Viertel der Heizungen in Deutschland mit fossilen Brennstoffen wie Gas oder Öl betrieben. Der Einbau von Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie ist zunächst nur für Neubauten Pflicht, die in Neubaugebieten entstehen. Für Bestandsgebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gelten Übergangsfristen.
Ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen vorgeschrieben und an die Kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Die Wärmeplanung soll Unternehmen darüber informieren, welche Optionen zur Wärmeversorgung vor Ort bereitstehen. Der kommunale Wärmeplan dient als Entscheidungshilfe bei der Auswahl der entsprechenden Heiztechnologie. Die Wärmeplanung muss bis Mitte 2026 in Großstädten und bis Mitte 2028 in den Kommunen Aufschluss darüber geben, wo in den nächsten Jahren Wärmenetze oder klimaneutrale Gasnetze entstehen.
Bestehende Heizungen können weiter betrieben und defekte Gas- oder Ölheizung repariert werden. Im Falle einer sogenannten Heizungshavarie werden mehrjährige Übergangsfristen gewährt. Die Investition in eine neue Heizung, die in der Regel bis zu 30 Jahre genutzt wird, sollte in Hinblick auf die bis 2045 angestrebte Klimaneutralität erfolgen. Der Austausch von Heizungen wird im Rahmen des Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt.
Alle Unternehmen, die alte fossile Heizungen austauschen, erhalten dafür eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten. Beim Umstieg auf eine Heizung mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie stehen mehrere technologische Möglichkeiten zur Verfügung wie der Anschluss an ein Wärmenetz, der Einbau einer elektrischen Wärmepumpe, eine Stromdirektheizung oder eine Hybridheizung, bei der eine Heizung mit Erneuerbarer Energie mit einem Gas- oder Ölkessel kombiniert wird. Weitere Optionen sind eine Heizung auf der Basis von Solarthermie sowie sogenannte „H2-Ready“-Gasheizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind.
Beim Einbau von Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, gibt es zudem einen Effizienz-Bonus in Höhe von fünf Prozent. Biomasseheizungen, die den Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten, werden mit einem Zuschlag in Höhe von 2.500 Euro belohnt. Für weitere energetische Sanierungsmaßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle werden Fördermittel bis zu 20 Prozent gewährt. Neben der Grundförderung in Höhe von 15 Prozent wird bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans zusätzlich ein fünfprozentiger iSFP-Bonus bewilligt.
Energetische Maßnahmen im Bereich Gebäudesanierung wie Heizungstausch und Dämmung zahlen sich mittelfristig aus, da durch den steigenden CO2-Preis für fossile Brennstoffe Gas und Heizöl teurer werden. Der CO2-Preis pro Tonne steigt 2024 auf 45 Euro und wird 2025 auf 55 Euro angehoben. Im Jahr 2027 soll der EU-weite Emissionshandel für Gebäudewärme und den Verkehrssektor starten.
Die neue Heizungsförderung kann voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 bei der KfW beantragt werden. Die Antragsteller*innen können bereits förderfähige Vorhaben beauftragen und den Förderantrag nachreichen. Die sonstigen Effizienzmaßnahmen können seit dem 1. Januar 2024 beim BAFA beantragt werden.