Neue Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft
Mit einem Gesetzesentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes will das Bundesumweltministerium die Abfallvermeidung verbessern und das Recycling verstärken. Unternehmen, die Einwegprodukte wie To-Go-Becher in Verkehr bringen, sollen sich künftig an den Reinigungskosten von Parks und Straßen beteiligen.
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Dokumentationspflicht des Abfallaufkommens
Gewerbebetriebe - und somit auch Kinos - sind dazu verpflichtet, stofflich verwertbare Abfälle getrennt zu sammeln und ihr Abfallaufkommen nachvollziehbar zu dokumentieren. Davon ausgenommen sind Unternehmen, deren gesamtes Abfallaufkommen deutlich unter 50 kg/Woche liegt.
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Best Practice: Mehrwegbecher im Mathäser
Im Dolby Cinema des Mäthäser-Kinos in München werden den Besucher die Getränke nicht mehr in Einwegbechern serviert, sondern die Kinopolis-Gruppe setzt beim Ausschank von Softdrinks auf Mehrwegbecher aus Kunststoff, die spülmaschinenfest sind.
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BPA-Verbot im Thermopapier
Die Aushändigung von Kassenbons ist ab Januar 2020 im Kino sowohl an der Kasse als auch an der Concession-Theke Pflicht. Für die Bonrollen in den Thermodruckern darf ab Januar 2020 in der EU nur noch BPA-freies Thermopapier verwendet werden, für das bislang oftmals Bisphenol-A als Farbentwicklerkomponente eingesetzt worden ist.
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Gesetzlich verordnete Bonpflicht steigert den Papierverbrauch
Die gesetzlich verordnete Bonpflicht führt zu einem zusätzlichen Zeit- und Ressourcenaufwand für Kinobetreiber. Sowohl an der Kinokasse als auch an der Concession-Theke muss dem Kunden für jede Zahlung ein Beleg ausgehändigt werden.
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