Das Ende der Plastikstrohhalme
Ab 2021 gilt das Aus für Strohhalme aus Einwegplastik. Schon jetzt versuchen zahlreiche Kinobetreiber ihren Kunden umweltfreundlichere Lösungen anzubieten. Auf dem Markt gibt es mehrere Alternativen für andere Arten von Strohhalmen. Allerdings sind nicht alle Produkte, auf denen kompostierbar steht, unter realen Bedingungen wirklich kompostierbar.
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EU-Verbot für Einwegprodukte aus Plastik
Strohhalme, Einwegbesteck und Rührstäbchen aus Plastik gehören zu den Einwegprodukten, die ab 2021 in der EU verboten werden.
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Appell zum Welt-Recycling-Tag
Verpackungen und Produkte werden nur selten aus Recyclingmaterial hergestellt, da das Neumaterial häufig günstiger angeboten wird. Um eine stabile Nachfrage und Investitionssicherheit für moderne Recyclinganlagen zu schaffen, könnten Mindestquoten für den Einsatz von Rezyklaten in Verpackungen und Produkten definiert werden.
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VerpackG: Auf Nachweis der Systembeteiligung achten
Beim Erwerb von Serviceverpackungen sollten Kinobetreiber darauf achten, dass auf der Rechnung dokumentiert ist, die jeweilige Vorvertriebsstufe die Serviceverpackungen an einem System beteiligt und registriert hat.
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Das Verpackungsgesetz gilt seit dem 1.1.2019 Wichtig: Worauf Kinobetreiber achten sollten
Kinobetreiber, die verpackte Produkte in Deutschland verkaufen, müssen sich nicht bei der Zentrale Stelle des Verpackungsregisters LUCID registrieren lassen, sofern die b2c-Verpackungen ordnungsgemäß an einem System beteiligt sind. Wichtig ist, darauf zu achten, dass der Vorvertreiber einen Beleg über die erfolgte Systembeteiligung liefert.
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