Umweltbundesamt rät von Holz- und Pelletheizungen ab

Laut dem aktuellen Bericht des Umweltbundesamts zur Luftqualität sind die Feinstaubgrenzwerte in Deutschland 2021 nicht überschritten worden. Wie die vorläufige Auswertung der Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes von bislang rund 600 Messstationen ergeben hat, sei der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO₂) von 40 µg/m³ Luft nur an ein bis zwei Prozent der verkehrsnahen Messstationen überschritten worden. „Die positive Entwicklung bei der Luftqualität der letzten Jahre setzte sich auch 2021 fort. Das ist erfreulich und zeigt, dass mit geeigneten und konsequent umgesetzten Luftreinhaltemaßnahmen viel zu erreichen ist”, erklärt Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). „Allerdings muss man trotz dieser Erfolge berücksichtigen, dass die EU-weit gültigen Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid vor mehr als zwanzig Jahren festgelegt wurden und dringend an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse über die gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung angepasst werden müssen.“

 

Die Weltgesundheitsorganisation ⁠WHO⁠ hat neue Leitlinien für gesunde Luft vorgelegt, in denen aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse der letzten zwanzig Jahre deutlich niedrigere Werte für Feinstaub und Stickstoffdioxid angesetzt werden. „Laut Europäischer Umweltagentur gilt die Luftverschmutzung in den 27 EU-Mitgliedstaaten weiterhin als erhebliche gesundheitliche Belastung, die zu zahlreichen vorzeitigen Todesfällen und Krankheiten führt. Feinstaub stellt dabei die größte Bedrohung dar”, betont der UBA-Präsident. Die Europäische Umweltagentur geht davon aus, dass 53.800 vorzeitige Todesfälle im Jahr 2019 in Deutschland auf eine dauerhafte Belastung mit Feinstaub zurückzuführen sind. Derzeit werden die von der WHO neu vorgeschlagenen Werte in Deutschland fast alle überschritten.

 

„Im Herbst wird die EU-Kommission eine Änderung der Luftqualitätsrichtlinie vorschlagen. Die Grenzwerte sollen sich dabei den Richtwerten der WHO annähern”, sagt Messner. „Deutschland wird diese Novellierung der Luftqualitätsrichtlinie unterstützen.“ Zudem hat sich Deutschland mit der europäischen ⁠Richtlinie über nationale Emissionsminderungsverpflichtungen (NEC-Richtlinie) bis 2030 zu einer weiteren deutlichen Verringerung der Emissionen von Luftschadstoffen verpflichtet. Die geplanten Maßnahmen, die im nationalen Luftreinhalteprogramm festgelegt sind, reichten allerdings nicht aus. „Für wirklich gesunde Luft muss die Schadstoffbelastung dauerhaft und deutschlandweit weiter verringert werden”, betont der UBA-Präsident. „Jedes Mikrogramm Luftbelastung weniger ist gut für unsere Gesundheit.“

 

Die 20 Jahre alten Grenzwerte sollen daher auf den Prüfstand gestellt werden. Da die Feinstaubbelastung durch die Verbrennung von Holz stärker vorangetrieben wird als durch Autos, stellt der UBA-Präsident die Förderung für Pellet-Heizungen infrage. Ein neuer Kaminofen üblicher Größe, der bei Volllast betrieben wird, emittiert beispielsweise etwa 500 mg Staub pro Stunde. Das entspricht etwa einer 100 km langen Autofahrt mit einem PKW der Abgasnorm Euro 6 . Vor allem alte Kaminöfen, die mit Holz oder Pellets beheizt werden, verursachen eine hohe Feinstaubbelastung. Feuerstätten, die vor 2015 in Betrieb genommen woden sind, müssen nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) bei Überschreitung des Grenzwerts umgebaut, mit Feinstaubfilterm nachgerüstet oder stillgelegt werden.

Das Umweltbundesamt empfiehlt aus ⁠Klimaschutz⁠-, Luftreinhalte- und ökologischen Gründen auf die Nutzung von Holz zur Wärmeversorgung von Gebäuden zu verzichten.

Die Wärmeversorgung eines Neubaus sollte mittels erneuerbarer Energien ohne Verbrennung erfolgen. Die klimapolitischen Verpflichtungen Deutschlands erfordern es, dass die Wärmeversorgung zügig auf erneuerbare und brennstofffreie Energieträger umgestellt wird. Bei der vollständigen Verbrennung von Holz entstehen nur Kohlendioxid, Asche und Wasser. In der Praxis verbrennt Holz jedoch nie vollständig, sondern setzt beim Verbrennungsprozess gesundheitsgefährdende Schadstoffemissionen frei. Da Holz immer geringe Mengen Stickstoff-, Schwefel- und Chlorverbindungen enthält, entstehen bei der Verbrennung schädliche Stickstoff- und Schwefeloxide sowie Salzsäure. Der Staub gelangt zu über 90 Prozent als Feinstaub in die Luft, der beim Einatmen tief in die Lunge eindringen kann und krebserregend ist.

 

Zudem ist das klimafreundliche Potenzial zur Nutzung von Holz begrenzt. Die genaue Menge an Kohlenstoff in einer Tonne Holz hängt ganz von der Baumart, vom Wassergehalt sowie den Wuchsbedingungen ab und variiert zwischen 46 und 51 Prozent der Gesamtmasse. Eine Tonne Holz enthält knapp eine halbe Tonne Kohlenstoff. Bei der Verbrennung entstehen etwa 1,83 Tonnen CO2, die vorher durch die Photosynthese aus der Atmosphäre aufgenommen worden sind. Das bei der Verbrennung von Holz freigesetzte Kohlendioxid muss durch eine entsprechende Kohlenstoffbilanz im Wald ausgeglichen werden. Im Sinne einer nachhaltigen Waldwirtschaft ist es erforderlich, dass die entsprechende Holzmenge zeitnah nachwächst. Bäume benötigen allerdings mehrere Jahrzehnte, um eine größere Menge an Kohlenstoff aufnehmen zu können. Bei der Klimabilanzierung müssen zudem die CO2-Emissionen berücksichtigt werden, die durch die Holzernte, den Transport und die Bearbeitung entstehen.

 

Die Brennholznachfrage gefährdet weltweit Wälder, die für den Klimaschutz unentbehrlich sind. Zur Erreichung der klimapolitischen Ziele muss der Wald als Kohlenstoffsenke erhalten bleiben und maximiert werden, um die ambitionierten Ziele im Bereich ⁠Landnutzung⁠, ⁠Landnutzungsänderung⁠ und Forst (⁠LULUCF⁠) zu erreichen. Im Vergleich zu Holzheizungen kann mit langlebigen Holzprodukten im Zuge der Kaskadennutzung mehr ⁠Klimaschutz⁠ erzielt werden.