Unterstützung der Kulturbranche in der Energiepreiskrise
Um Kinos und andere Kultureinrichtungen in Deutschland bei der Bewältigung der Energiepreiskrise zu unterstützen, haben sich das Bundeskabinett und die Ministerpräsidenten der Länder darauf verständigt, für die Kulturbranche Mittel in Höhe von bis zu einer Milliarde Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung zu stellen. „Feststeht, dass Kultureinrichtungen aus eigenem Recht, aus der Verpflichtung zur Bewahrung von Kulturgut und als soziale Orte eine besondere Rolle für unsere Gesellschaft haben und trotz Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht aufgefangen werden können“, erklärt die Kulturstaatsministerin Claudia Roth.
Gemeinsam mit den Ländern und aufbauend auf den in den Covid-Hilfen beim Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen erprobten Strukturen, sollen jetzt sehr rasch die Zielgruppen der Hilfe herausgearbeitet und die verwaltungsmäßigen Verfahren festgelegt werden. Dabei gehe es besonders um den Erhalt von Kulturangeboten, von Kinos über die Theater und Konzerte, aber auch um die Einrichtungen wie Museen, die über keine Haushaltsmittel verfügen, um die Energiepreiskrise zu bewältigen. In Bereichen, in denen die Strom- und Gaspreisbremse nicht ausreicht, um die finanziellen Belastungen auszugleichen, sollen Hilfsprogramme greifen.
Viele Kinos und andere Kultureinrichtungen arbeiten bereits seit längerer Zeit daran, ihre Klimabilanzen zu verbessern. Investitionen, die zu einem effizienteren Umgang mit kostbaren Ressourcen führen, amortisieren sich durch die Senkung der Energiekosten. Daher rechnet es sich zu prüfen, in welchen Bereichen sich die Kosten für Strom, Gas, Öl oder Wasser reduzieren lassen. „Jeder muss einen Beitrag leisten“, betont die Kulturstaatsministerin. Um die Kosten und CO2-Emissionen zu reduzieren, wird eine Einsparung von zwanzig Prozent des Energieverbrauchs anvisiert. Bisher ist nicht festgelegt, welches Referenzjahr als Basis zur Ermittlung des bisherigen Energiebedarfs herangezogen werden soll.
Eine weitere Unterstützung gibt es in Form der Gas- und Strompreisbremse, die Teil des wirtschaftlichen Abwehrschirms ist, der mit einem Volumen von 200 Milliarden Euro ausgestattet ist. Die Gas- und Strompreisbremse soll Unternehmen ab 2023 spürbar von den stark gestiegenen Kosten für Gas und Strom entlasten. Das Ziel ist, die Energiekosten bezahlbar zu halten, indem eine Basisversorgung zu günstigeren Preisen zur Verfügung gestellt wird. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Unternehmen und Verbraucher*innen heil durch diese Energiepreiskrise kommen. Um einen Anreiz zum Energiesparen zu setzen, greift ab einem gewissen Verbrauch der Marktpreis.
Die Strompreisbremse wird im Januar 2023 eingeführt und deckelt den Strompreis für kleine und mittlere Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für den Verbrauch, der über den 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs hinausgeht, müssen die Kund*innen den geltenden Marktpreis zahlen.
Die Gaspreisbremse soll spätestens im März 2023 eingeführt werden und rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 für eine Laufzeit bis zum April 2024 gelten. Der Gaspreis für kleine und mittlere Unternehmen, deren Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr liegt, wird für 80 Prozent des Verbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Um eine Motivation zum Energiesparen zu setzen, sollen die Versorger für die letzten 20 Prozent jeweils den aktuellen Gaspreis abrechnen. Das gilt ebenso für Fernwärme, deren Preis auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde begrenzt wird.
Um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken, übernimmt der Bund im Dezember 2022 den Abschlag für die Gasversorgung. Diese Einmalzahlung wird kleineren und mittleren Unternehmen gewährt, deren Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr liegt. Diese Soforthilfe wird für Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme gewährt.