Wachsende Nachfrage nach Energie-Beratung bei der FFA-Kinoförderung

Mit Maßnahmen wie der Optimierung der Gebäudehülle, Dämmung der Fenster, der Nutzung effizienter Haustechnik oder dem Einsatz Erneuerbarer Energien können Kinobetriebe sowohl Kosten sparen als auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. In Deutschland wird mehr als ein Drittel des Endenergieverbrauchs im Gebäudesektor von den rund drei Millionen gewerblichen, kommunalen oder sozialen Nichtwohngebäuden verursacht, zu denen Büro- und Fabrikgebäude, Universitäten, Krankenhäuser, aber auch Kinos gehören. Mit Hilfe einer Energieberatung lassen sich Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Unternehmen aufzeigen.

 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Fördersätze im Energieberatungsprogramm für Nichtwohngebäude (EBN) von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars gesenkt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erklärt, dass die Anpassung der Fördersätze aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen und angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage unerlässlich sei. Die Erstellung eines Energieaudits gemäß den Anforderungen der DIN EN 16247 fördert das BAFA mit maximal 3.000 Euro. Bisher lag die Höchstförderung in diesem Bereich bei 6.000 Euro.

 

Die Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 wird vom BAFA mit maximal 4.000 Euro unterstützt. Bisher belief sich der maximale Zuschuss des förderfähigen Beratungshonorars auf 8.000 Euro. Die Förderung schließt die Inanspruchnahme anderer Förderprogramme des Bundes für dieselbe Maßnahme aus. Eine Kumulierung mit Beratungsprogrammen von Kommunen oder Ländern ist möglich, sofern diese Fördermittel nicht mehr als 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen.

Kinobetreiber*innen haben stattdessen die Möglichkeit, im Rahmen der Kinoförderung der FFA einen Zuschuss für die Energieberatung zu beantragen. Für betriebswirtschaftliche Beratungen von Kinos kann die FFA Förderzuschüsse bis zu 5.000 Euro gewähren. Diese Mittel sind bis zu einer Höhe von 80 Prozent mit anderen Förderungen kumulierbar. „Wir fördern seit 2022 Energieberatungen“, erklärt Peter Dinges, Vorstand der FFA. „Mit dieser Maßnahme unterstützen wir die Kinos dabei, ihren Energieverbrauch sowie die daraus resultierenden Kosten und CO2-Emissionen zu senken und sich resilienter für die Zukunft aufzustellen.“

 

Das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes lässt sich mit Hilfe eines Energieaudits ermitteln, der den Anforderungen der DIN EN 16247 und § 8 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) entsprechen muss. Eine qualifizierte Energieberatung soll kleinen und mittleren Unternehmen sowie Nicht-KMUs mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von höchstens 500.000 Kilowattstunden Einsparpotenziale und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Unternehmen aufzeigen. Zur Erstellung des Energieberatungsberichts sind Energieeffizienz-Expert*innen und Fachleute mit geprüfter Qualifikation berechtigt, die systematisch den Energieeinsatz und -bedarf in einem Unternehmen untersuchen und analysieren. Damit wird die Zielsetzung verfolgt, Potenziale für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren.

 

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) führt die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, in  der mehr als 18.000 geprüfte Expert*innen gelistet sind. In dem Beratungs-Bericht wird der Ist-Zustand des Gebäudes oder des Standortes detailliert erfasst und dokumentiert. Der gesamte Energiebezug des Unternehmens muss nach den verwendeten Energieträgern aufgeschlüsselt werden. Einen detaillierten Aufschluss über alle energieverbrauchenden Anlagen gibt eine Energieverbraucheranalyse.

 

Nach der ersten groben Analyse des gesamten Energiebedarfs werden in den Bereichen, in denen Einsparpotenziale gefunden wurden, technische Detailanalysen vorgenommen. Als Untersuchungsgegenstand können die Gebäudehülle, Gebäudetechnik oder Produktionsprozesse festgelegt werden. Die identifizierten Maßnahmen zur Energieeinsparung werden durch Wirtschaftlichkeitsberechnungen monetär bewertet, so dass die Unternehmen einschätzen können, welche Investitionen sich in welchem Zeitraum rechnen. Das BAFA fördert diese Maßnahme mit maximal 3.000 Euro. Sofern die jährlichen Energiekosten nicht mehr als 10.000 Euro (netto) betragen, liegt der Förderzuschuss bei maximal 600 Euro.

 

Die energetische Bewertung von Gebäuden erfolgt nach der DIN-Norm V 18599, die sich mit der Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser und Beleuchtung von Gebäuden befasst. Bei der Erstellung einer Energiebilanz von Nichtwohngebäuden wird berechnet, wo die Energieverluste in der Gebäudehülle sowie in der Anlagentechnik auftreten und wie sie reduziert werden können. Dabei geht es darum, das Gebäude im Bestand darzustellen sowie die Schwachstellen zu ermitteln, wie viel Wärme z. B. im Baukörper durch die Gebäudehülle (Fenster, Wände, Dach, Boden) entweicht. In die komplexen Berechnungen wird zudem einbezogen, welche Leuchtkörper im Gebäude verbaut worden sind, wobei der Energieverbrauch der einzelnen Verbraucher berechnet wird.

 

Bei der BAFA-Förderung ist die Förderhöhe einer Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 von der Nettogrundfläche des betreffenden Nichtwohngebäudes abhängig. Nichtwohngebäude mit einer Nettogrundfläche unter 200m² erhalten einen maximalen Zuschuss von 850 Euro. Bei einer Nettogrundfläche von 201m² bis 500m² beläuft sich die BAFA-Förderung auf 2.500 Euro und ab 501m² beträgt der Maximalbetrag 4.000 Euro.

 

Bereits vor der im August 2024 verkündeten Halbierung der BAFA-Zuschüsse für Energieberatungen ist bei der FFA das Antragsvolumen in diesem Segment signifikant gestiegen. „Seit Anfang dieses Jahres verzeichnen wir einen Zuwachs von Anträgen auf Zuschüsse für Energieberatungen“, konstatiert Peter Dinges. Die Beratung von Kinos zu fördern, ist auch im Gesetzesentwurf des FFG 2025 verankert, der nach der ersten Lesung im Bundestag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen wird.