Ausweitung der Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte

Ausgediente Elektrogeräte gehören nicht in den Abfall, denn sie enthalten wertvolle Rohstoffe und Ressourcen, die für eine Wiederverwendung aufbereitet werden können. Zudem müssen umweltschädigende Bauteile und Substanzen entfernt und sicher entsorgt werden. Um die Verbraucher*innen darüber aufzuklären und die Sammelquoten von Elektro- und Elektronikgeräten zu erhöhen, hat die Stiftung Elektroaltgeräte Register (EAR) die Informationskampagne Plan-E: E-Schrott einfach & richtig entsorgen  gestartet. Die Website bietet eine Übersicht über Sammel- und Rücknahmestellen für Bildschirme, Lampen, Großgeräte oder Photovoltaikmodule.

 

Neben den klassischen Elektrogeräten wie Kühlschrank, Monitor oder Fernbedienung gehören auch Produkte mit fest verbauten elektrischen oder elektronischen Funktionen zu den Elektrogeräten. Dazu zählen Möbel wie beleuchtete Regale, Gaming-Sessel mit integrierten Lautsprechern oder LED-Beleuchtung genauso dazu wie „blinkende“ Schuhe oder beleuchtete Spiegel. Auch passive Geräte wie Kabel, Steckdosen und Lichtschalter sind als Elektrogeräte zu entsorgen. Elektrogeräte sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnet, die sich direkt auf dem Produkt oder der Verpackung befindet.

 

Seit dem 1. Juli 2022 sind Supermärkte und Lebensmittel-Discounter mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern in Deutschland zur kostenlosen Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet. Das erleichtert die Entsorgung sehr, vor allem durch die im Vergleich zu Wertstoffhöfen doch oft bessere Erreichbarkeit und die flexibleren Öffnungszeiten“, erklärt UBA-Präsident Dirk Messner.

Die neu in Kraft getretene gesetzliche Rücknahmepflicht gilt für Elektrogeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm wie beispielsweise Telefone und Smartphones oder Fernbedienungen. Größere Geräte können kostenlos zurückgegeben werden, sofern in der Verkaufsstelle ein Gerät der gleichen Art erworben wird. Gesetzlich geregelt ist dies im Elektrogesetz, das in novellierter Form am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist.

 

Mit der neuen Regelung wird angestrebt, in Deutschland ein flächendeckendes Netz an verbrauchernahen Rückgabemöglichkeiten für ausgediente Elektrogeräte anzubieten, um eine korrekte Entsorgung sicherzustellen. Altgeräte sollten auch nicht an Schrottsammler und -händler abgegeben werden, weil damit die Gefahr einer nicht umweltgerechten Entsorgung im In- oder Ausland verbunden sein kann. 
Damit die Altgeräte-Rücknahmestellen leicht zu erkennen sind, schreibt die neue gesetzliche Regelung den Verkaufsstellen vor, mit gut sicht- und lesbare Schrift- und Bildtafeln im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms über Rückgabemöglichkeiten zu informieren.

 

Darüber hinaus können ausrangierte Elektroaltgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen wie beispielsweise auf den Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil abgegeben werden. In einigen Kommunen werden zudem Sammelcontainer für Kleingeräte oder zusätzlich zum Sperrmüll eine Abholung angeboten.