Innovatives Deckelkonzept in den CineStar-Kinos
Best Practice-Beispiel
Nach dem vollständigen Umstieg von CineStar auf Mehrweggetränkebecher im Sommer 2023 geht das Unternehmen jetzt den nächsten Schritt zur Abfallvermeidung. Im Dezember 2024 hat die Kinokette einen neuen Deckel für den 0,5 Liter Mehrwegbecher eingeführt, für den kein Trinkhalm mehr erforderlich ist. Nach Abschluss der Testphase sollen die zweckmäßigen Mehrwegdeckel ab Mai 2025 auch für die anderen Gebindegrößen in den 44 CineStar-Kino eingesetzt werden.
Dank dieses innovativen Deckelkonzepts werden in den CineStar-Häusern rund dreieinhalb Millionen Trinkhalme eingespart. Aneinandergereiht würden diese eine Strecke von 945 Kilometern ergeben, was der Entfernung von Berlin nach London per Luftlinie entspricht. Bereits durch die Umstellung auf Mehrwegbecher sind bei CineStar rund acht Millionen Einwegbecher vermieden worden, mit denen ein Abfallaufkommen von 160 Tonnen einher gegangen wäre.
„Unsere Gäste schätzen unsere Bemühungen, das Thema Müllvermeidung aktiv voranzutreiben“, sagt Malte Zimmermann, Manager Food & Beverage bei CineStar. „Sie haben uns auch sehr hilfreiche Hinweise gegeben, um die erforderliche Umstellung der Prozesse am POS zu optimieren.“ Die neuen Mehrwegdeckel mit der praktischen Trinkvorrichtung bestehen wie die Mehrwegbecher aus Polypropylen und können bis zu 500 Mal wiederverwendet werden.
„Wir freuen uns darauf, an der Müllreduzierung in der Branche aktiv und federführend mitzuarbeiten“, erklärt der CineStar-Geschäftsführer Oliver Fock, „und sind gespannt, welche nächsten Schritte wir auf diesem Weg zusammen mit unseren Industriepartner*innen noch realisieren werden.“
„Die Abschaffung der Strohhalme ist ein wichtiger Schritt für die Abfallvermeidung bei CineStar“, betont Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH). „Nachdem wir CineStar 2023 für sein Mehrwegsystem bei Bechern ausgezeichnet haben, ist dies der konsequente nächste Schritt zu weniger Müll. Neben vielen kleinen Kinos, zeigt damit nun einer der größten Kinobetreiber in Deutschland, wie Umweltschutz funktioniert und dass er sich lohnt.“
Wir rufen alle Kinos in Deutschland auf, auf Einwegprodukte zu verzichten.Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
Dank der Einführung der Mehrwegangebotspflicht, die im Rahmen des Verpackungsgesetzes (VerpackG) am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, sind Kinos dazu verpflichtet, ihren Gästen Mehrwegbecher anzubieten. Für zahlreiche Häuser hat diese gesetzliche Anforderung den Ausschlag dazu gegeben, komplett auf Einweg-Getränkebecher zu verzichten. Bereits seit dem 3. Juli 2021 gilt die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV), mit der in Deutschland die EU-Einwegkunststoffrichtlinie (EWKRL) umgesetzt worden ist, um Einwegprodukte aus Plastik wie Trinkhalme, Rührstäbchen und Essbestecke vom Markt zu verbannen.
Seit mehr als dreieinhalb Jahren ist es nicht mehr erlaubt, diese Einwegkunststoffprodukte in der EU in den Markt zu bringen. Unternehmen dürfen nur noch ihre Restbestände aufbrauchen. Bei Verstößen gegen das Einwegkunststoffverbot droht ein Bußgeld, das bis zu 100.000 Euro betragen kann. Für den entsprechenden Vollzug sind die Länder zuständig. Mit der Einwegkunststoffrichtlinie sind im Rahmen der kommunalen Abfallberatungspflicht zudem Informationspflichten verbunden, die Verbraucher*innen über die Auswirkungen einer Vermüllung aufzuklären.
In Tübingen ist der Oberbürgermeister Boris Palmer noch einen Schritt weitergegangen und erhebt eine Gebühr in Höhe von 50 Cent für Einwegprodukte wie Trinkhalme, Rührstäbchen sowie Löffel, Gabeln und Messer aus Plastik. Mit dieser vom Bundesverfassungsgericht gebilligten kommunalen Verpackungssteuer hat der Tübinger Oberbürgermeister einen Präzedenzfall geschaffen, der auch in anderen Kommunen Nachahmung finden dürfte.