Bioabfallverordnung: Weniger Kunststoffe in der Biotonne
Die regionale Kreislaufwirtschaft läuft nicht richtig rund. In den Bioabfall gelangen zunehmend Störstoffe, die den Kompost verunreinigen. Dazu gehören vor allem Kunststoffe aus Verpackungen, die kaum abgebaut werden, sondern im Laufe der Zeit in immer kleinere Teile zu Mikroplastik zerfallen. Ein Beispiel dafür sind Kaffeekapseln, die als biologisch abbaubare Kunststoffprodukte beworben werden, sich in Behandlungsanlagen jedoch nicht vollständig abbauen. Bioabfälle werden in Vergärungs- und Kompostierungsanlagen zu Kompost verarbeitet, um als Dünger und Bodenverbesserer auf Acker- und Gartenflächen eingesetzt werden zu können. Sofern sie Mikroplastik enthalten, verschmutzen sie die Umwelt. Zudem landet das Mikroplastik über die Böden, Wasser und die Nahrungskette am Ende auf unserem Teller.
Um den Anteil von Fremdstoffen in Bioabfällen zu reduzieren, werden in der Bioabfallverordnung (BioAbfV) erstmals Obergrenzen definiert, wie hoch der Fremdstoffgehalt im angelieferten Bioabfall sein darf. Seit Mai 2025 gelten Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung, die in § 2a der BioAbfV als verbindliche Kontrollwerte für Kunststoffgehalte in Bioabfällen vor der Behandlung festgelegt sind. Danach dürfen Bioabfälle maximal ein halbes Prozent Kunststoffe enthalten. Sofern die Bioabfälle aus der Biotonne stammen, sind höchstens ein Prozent Kunststoffe zulässig. Bioabfälle, die einen Fremdstoffanteil von mehr als drei Prozent enthalten, können zurückgewiesen werden.
Zur Einhaltung der neuen Vorgaben werden verstärkt Kontrollen der Biotonnen durchgeführt. Dafür können Detektoren eingesetzt werden, die Plastik oder Metalle erkennen. Dazu gehören auch sogenannte „kompostierbare“ Plastiktüten, da diese sich nicht schnell genug zersetzen und den Verwertungsprozess stören. Zertifizierte industriell kompostierbare Bioabfallsammelbeutel werden hingegen problemlos erkannt und gelten nicht als Fremdstoff. Gewerbliche verpackte Bioabfälle, zu denen verpackte Lebensmittelabfälle gehören, müssen von der Verpackung entfrachtet bzw. entpackt werden, bevor sie mit anderen Bioabfällen vermischt werden. Diese neue Regelung zielt darauf ab, die Kontaminierung von Böden und Wasser durch Mikroplastik deutlich zu reduzieren.
Bereits bei der Anlieferung muss jede Charge Bioabfall neuerdings einer Sichtkontrolle unterzogen und eine Einschätzung hinsichtlich ihres Fremdstoffgehaltes erfolgen. Wenn der Anteil der Fremdstoffe im angelieferten Bioabfall bis zu drei Prozent beträgt, sind die Anlagenbetreiber gefordert, diese selbst zu entfernen. Sofern der Fremdstoffanteil über drei Prozent liegt, dürfen die Anlagenbetreiber die Annahme verweigern. Zur exakten Bestimmung können sie auf Kosten des Anlieferers eine Chargenanalyse vornehmen lassen. Für die Sichtkontrollen, Einschätzung des Fremdstoffgehaltes und Chargenanalysen hat die Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. entsprechende Verfahren entwickelt.
Die Einhaltung der Bestimmungen wird von den Abfallbehörden der Länder kontrolliert. Bei falsch befüllten Biotonnen können diese den Abfallbesitzer nachsortieren lassen oder die Biotonne stehen lassen. Bei einer Entsorgung als Restabfall werden dem Verursacher die Kosten in Rechnung gestellt. Die konkreten Regelungen legt die jeweilige Kommune fest, die auch unabhängig von der Bioabfallverordnung Bußgelder erheben kann. Bioabfälle besitzen mit 30 bis 40 Prozent zwar den größten Anteil an den Siedlungsabfällen, doch ein Großteil der Bioabfälle wird in der Restmülltonne entsorgt. Dadurch gehen Bioabfälle für eine hochwertige Verwertung verloren. In Deutschland werden jährlich etwa 14 Millionen Tonnen Küchen- und Gartenabfälle getrennt gesammelt und behandelt.
Um eine Verwertungsquote von 65 Prozent für Siedlungsabfälle zu erreichen, wie es die EU-Abfallrahmenrichtlinie vorschreibt, müssten in der EU rund weitere 40 Mio. t Bioabfälle getrennt und zu Kompost verarbeitet werden. Die EU möchte durch Bodenverbesserungsmittel wie Bioabfall-Komposte den Humusgehalt, die Resilienz von Böden gegen Erosion und deren Fähigkeit, Niederschlagswasser zu speichern, erhöhen. Höhere verfügbare Nährstoffgehalte können außerdem Ernteerträge verbessern. Zudem wird durch das Einarbeiten von Komposten Kohlenstoff in Böden gespeichert. Durch die Kohlenstoff-Sequestrierung werden in der EU jährlich etwa 1,2 Mio. t CO₂ im Boden gebunden.