Bundesinstitut für Risikobewertung prüft Glyceringehalt in Slush-Ice-Getränken
Slush-Eis gehört bei Kindern zu den beliebtesten Hits an der Concession-Theke. Um dieses farbenfrohe Vergnügen rechtzeitig für die Kindervorstellungen bereithalten zu können, müssen die Slush Ice-Maschinen mit entsprechendem Vorlauf angeschaltet werden. Die knallbunten Slushy-Erfrischungen haben jedoch eine dunkle Seite. In Slush-Eis-Getränken ist oftmals der Lebensmittelzusatzstoff E 422 enthalten, der zu Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Benommenheit führen kann. E 422 ist ein Polyalkohol, der Wasser binden und in Lebensmitteln halten kann. Glycerin entsteht auch als Zwischenprodukt bei der alkoholischen Gärung von zuckerhaltigen Lösungen. Obwohl die farb- und geruchslose Flüssigkeit in den Fetten von Tieren und Pflanzen vorkommt, wird sie größtenteils künstich hergestellt.
In Großbritannien mussten zwei Kinder nach dem Konsum von Slush-Eis klinisch behandelt werden, weil sie unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen litten. In Deutschland ist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) deshalb gebeten worden, eine Risikobewertung zu Messwerten von Glyceringehalten in Slush-Ice-Getränken vorzunehmen. Im Zeitraum vom 4. November 2023 bis zum 11.Oktober 2024 sind in mehreren Bundesländern Messwerte von amtlichen Lebensmitteluntersuchungseinrichtungen erhoben worden.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat ingesamt 62 Slush-Ice-Proben ausgewertet. In einigen Proben hat das BfR extrem hohe Mengen nachgewiesen. Glycerin ist als Lebensmittelzusatzstoff E 422 unter anderem für die Verwendung in aromatisierten Getränken zugelassen, jedoch nicht als Süßungsmittel. Für die Verwendung in Lebensmitteln ist keine Höchstmenge festgelegt. Der Mittelwert aller Messergebnisse lag bei 26,24 g/L. Etwa zehn Prozent der Messergebnisse wiesen einen Wert von 73,9 g/L und höher auf und ca. fünf Prozent einen Wert von 92,3 g/L und höher. Der höchste Messwert betrug142 g/L.
Im Rahmen von zwei Abfragen bei den deutschen Giftinformationszentren im Jahr 2024 wurde ein Fall bekannt, bei dem die berichteten Symptome eventuell mit der Wirkung von Glycerin in Slush-Ice in Zusammenhang stehen. Symptome wie Übelkeit, Durchfall und Kopfschmerzen werden nicht unbedingt mit dem Konsum von Slush-Ice-Getränken in Verbindung gebracht, so dass nicht alle entsprechenden Fälle bekannt werden. Das könnte nach Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung zu einer Unterschätzung des gesundheitlichen Risikos führen.
Bereits beim Verzehr von knapp 200 ml Slush-Ice mit einem durchschnittlichen Glycerin-Gehalt von etwa 26 g/L nimmt ein fünfjähriges Kind mit einem Körpergewicht von 20 kg eine Menge an Glycerin auf, die der therapeutisch wirksamen Dosis zur Senkung eines erhöhten Hirndrucks entspricht.
„Die Qualität der Datenlage ist niedrig“, konstatiert das Bundesinstitut für Risikobewertung, da zur Toxizität von Glycerin nach oraler Aufnahme durch Kinder nur wenige Daten verfügbar sind. Zudem kann nicht sicher beurteilt werden, ob Glycerin bei gesunden Kindern in gleichem Maße zu einer Reduktion des Hirndrucks führt wie bei Kindern mit erhöhtem Hirndruck. Das BfR geht unter Berücksichtigung der osmotischen Eigenschaften von Glycerin davon aus, dass Glycerin bei gesunden Kindern in gleichem Maße zu einer Reduktion des Hirndrucks führt.
Um das Gesundheitsrisiko durch Slush-Ice zu verringern, wird empfohlen, dass die Produzenten prüfen, ob eine Verwendung von Glycerin in Slush-Ice-Getränken erforderlich ist. Bei zwanzig Proben, was einem Drittel aller Untersuchungsergebnisse entspricht, konnte Glycerin allerdings nicht nachgewiesen werden. Verbraucher*innen, die sicher gehen möchten, rät das Bundesinstitut für Risikobewertung auf Slush-Ice zu verzichten. Kinobetreiber‘innen, die Slush-Ice anbieten, können anhand des Datenblatts überprüfen, ob der entsprechende Slushy-Sirup Glycerin enthält und gegebenfalls stattdessen ein Glycerin-freies Produkt einsetzen.