Bundestag beschließt Littering-Abgabe für Einwegkunststoffprodukte

Durch das sogenannte Littering, bei dem Einwegkunststoffprodukte achtlos in der Umwelt entsorgt werden, entstehen in den Städten und Gemeinden zusätzliche Kosten für die Abfallbeseitigung. Die Hersteller von Einwegkunststoffprodukten werden deshalb künftig gesetzlich in die Pflicht genommen, eine Sonderabgabe in einen Einwegkunststoff-Fonds einzuzahlen. Nach der EU-Einwegkunststoffrichtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, für bestimmte Einwegkunststoffprodukte wie beispielsweise To-Go-Lebensmittelbehältnisse und Getränkebecher entsprechend dem Verursacherprinzip die erweiterte Herstellerverantwortung einzuführen, damit diese die Kosten für die Reinigung und Entsorgung der Kunststoffprodukte tragen.

 

In Deutschland sind mit dem Einwegkunststoff-Fondsgesetz (EWKFondsG) die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines Einwegkunststofffonds geschaffen worden, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird. In diesen Fonds zahlen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten eine Abgabe ein, um die Kosten der Städte und Gemeinden zu finanzieren, die durch die Sammlung, Entsorgung und Reinigung von kunststoffhaltigen Produkten im öffentlichen Raum anfallen.

Die Kosten für Reinigung und Entsorgung des achtlos weggeworfenen Wegwerfplastiks trägt bislang die Allgemeinheit. Das wird sich ab 2024 ändern. Steffi Lemke, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Unternehmen, deren Geschäft darauf basiert, Wegwerfprodukte aus Plastik auf den Markt zu bringen, müssen sich an den Sammlungs- und Reinigungskosten der Kommunen beteiligen. „Mit der Verordnung schaffen wir nun auch die nötige Rechtssicherheit für alle betroffenen Akteure“, sagt die Bundesumweltministerin. Die Höhe der Abgabesätze für den Einwegkunststoff-Fonds sind in der Einwegkunststoff-Fondsverordnung geregelt, die vom Bundestag beschlossen worden ist.

Die Festlegung der Abgabesätze ist im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie vom Umweltbundesamt erfolgt, bei der die tatsächlich anfallenden Kosten für die Reinigung von Abfällen aus Einwegkunststoffprodukten im öffentlichen Raum ermittelt wurden. Die Abgaben sind je Kilogramm für die in Verkehr gebrachten Produkte fällig. Für kunststoffhaltige Tabakfilter liegt der Abgabesatz bei 8,972 Euro je Kilogramm, für To-Go-Getränkebecher bei 1,236 Euro je Kilogramm und für Getränkebehälter mit Pfand bei 0,001 Euro je Kilogramm.

 

Anhand der Abgabesätze können die Unternehmen genau die Höhe ihrer entsprechenden Abgabe berechnen. Die Hersteller müssen die Abgabe erstmals ab dem Frühjahr 2025 leisten, die auf der Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge erhoben wird. Das Umweltbundesamt entwickelt dafür die erforderlichen Datenbanken. Die Registrierung der Hersteller und Anspruchsberechtigen soll am 1. Januar 2024 starten.

 

Kinos müssen keine Abgaben an den Einwegkunststoff-Fonds entrichten. Im Gegensatz zu dem geltenden Verpackungsgesetz (VerpackG), in dem Unternehmen als Hersteller gelten, die unbefüllte Serviceverpackungen vor Ort mit Ware befüllen und an die Endverbraucher*innen abgeben, werden mit dem Einwegkunststoff-Fondsgesetz die tatsächlichen Hersteller von Verpackungen adressiert. Während Kinobetreiber*innen, die Serviceverpackungen einsetzen, seit dem 1. Juli 2022 zur Anmeldung beim Verpackungsregister LUCID verpflichtet sind, müssen sie keine Littering-Abgabe zahlen und sich auch nicht beim Einwegkunststoff-Fonds registrieren.

 

Die Einwegkunststofffondsverordnung regelt auch die Auszahlung der Fondsmittel an die anspruchsberechtigten Kommunen, die in Form eines Punktesystems für die Reinigungs-, Sammlungs-, Entsorgungs- und Sensibilisierungsleistungen erfolgt. Um den Entsorgungsaufwand zu quantifizieren, sind die Kommunen gefordert, beispielsweise das Papierkorbvolumen, die gefahrenen Reinigungskilometer und die entsorgte Abfallmenge anzugeben.

 

Die Abgabesätze und das Punktesystem werden nach den gesetzlichen Vorgaben alle drei Jahre durch die Bundesregierung überprüft. Zu diesem Zweck ist erneut eine Studie zur Ermittlung der notwendigen Daten geplant, an deren Konzeptionierung die neue Einwegkunststoffkommission beteiligt sein wird, die erstmals am 28. September 2023 getagt hat.