Chemie im Alltag per App checken
Der Einsatz von Chemikalien gehört in vielen Lebens- und Arbeitsbereichen längst zum Alltag. Dazu gehören sowohl Lebensmittelfarbstoffe in bunten Bonbons, die an der Concession-Theke begehrt sind, als auch Tenside in den Reinigungsmitteln, die eine Vermischung von Wasser und Fett ermöglichen. Diverse Produkte enthalten eine Vielzahl von Einzelinhaltsstoffen, deren genaue Funktionalität, Wirkung oder das damit verbundene Gefahrenpotenzial nicht erläutert wird. Näheren Aufschluss über chemische Substanzen gibt die im Auftrag des Umweltbundesamtes entwickelte App Chemie im Alltag, die kostenlos im App Store und im Google Play Store verfügbar ist. Die App nutzt einen Teildatenbestand des Projektes ChemInfo, dem Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder.
Um mehr Informationen über Anwendung, Art und Auswirkung bestimmter Inhaltsstoffe zu erhalten, werden verschiedene Recherche-Optionen angeboten. In der Suchmaske können sowohl der Name einer Substanz als auch die als E-Nummern gekennzeichneten Zusatzstoffe, die chemische Summenformel eines Stoffes, die Gefahrgut-Kennzeichnung oder der Barcode mit der EAN-Nummer eingegeben werden. Die European Article Number wird weltweit einmalig vergeben und in einem scannbaren Barcode abgebildet, damit sich die Produkte darüber eindeutig identifizieren lassen. Die App verfügt über einen Barcode-Scan und bietet die Möglichkeit, die gewählten Stoffdossiers als persönliche Favoriten zwischenzuspeichern.
Der Zusatzstoff E 444 bezeichnet beispielsweise den chemisch-synthetisch hergestellten Stoff Saccharose-Acetat-Isobutyrat, der dafür sorgt, dass feine Schwebstoffe gleichmäßig in einem Getränk verteilt bleiben und sich nicht auf dem Boden absetzen. Der Stoff ist nur in einer Menge bis zu 300 Milligramm pro Liter in nichtalkoholischen Getränken wie bunten Brausen und Energiedrinks sowie in alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15 Prozent zugelassen. Über eine schädliche Wirkung des Zusatzstoffes ist nichts bekannt.
Zahlreiche Reinigungs- und Pflegemittel enthalten Tenside, Säuren, Laugen oder Lösemittel in unterschiedlichen Konzentrationen, die bei der Verwendung eine ätzende oder reizende Wirkung entfalten können und daher mit einem Label als Gefahrstoff gekennzeichnet sind. Bei den Reinigungs- und Desinfektionsmitteln stehen Gefährdungen für die Haut im Vordergrund. Als Gefahrstoffe gelten alle Stoffe und Gemische, deren Verwendung aufgrund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz gefährden kann.
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) schreibt vor, dass Reinigungs- und Pflegemittel in festgelegten Bereichen oder Schränken zu lagern sind. Auch nicht entsprechend gekennzeichnete Mittel können Stoffe enthalten, die die Gesundheit schädigen können. Die Aufbewahrung soll möglichst im Originalbehälter oder in der Originalverpackung erfolgen, die über eine entsprechende Kennzeichnung verfügt. Die Gefahrstoffe dürfen nicht in unmittelbarer Nähe von Arznei- oder Lebensmitteln gelagert werden.
Als Schutzmaßnahmen beim Einsatz mit Reinigungs- und Pflegemitteln dienen Betriebsanweisungen, die beispielsweise beim Umgang mit Konzentraten zu beachten sind, um Gefährdungen zu vermeiden. So sollten saure Sanitärreiniger nicht zusammen mit hypochlorithaltigen Reinigern verwenden werden, weil dabei giftiges und ätzendes Chlorgas entstehen kann. Zudem muss sichergestellt werden, dass die nicht mehr benötigten Gefahrstoffe sachgerecht entsorgt werden.
Besser für den Umwelt- und Gewässerschutz sowie für die menschliche Gesundheit ist es, umweltschonende Produkte einzusetzen, die zum Beispiel mit dem Blauen Engel und dem EU Ecolabel zertifiziert sind. Auch einfache Hausmittel sind durchaus nützlich. Kinos, die beispielsweise an ihrer Cocktail-Bar Apfelsinen einsetzen, können die ausgepressten Schalen verwenden, um mit dem darin enthaltenen Zitrussaft Armaturen blitzblank zu polieren.