Das Gebäudeenergiegesetz und die kommunale Wärmeplanung

Nachdem das Bundeskabinett mehrere Änderungen zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossenen hat, sollte der Gesetzentwurf bis zur parlamentarischen Sommerpause am 7. Juli vom Bundestag verabschiedet werden, damit das neue GEG Anfang 2024 in Kraft treten kann. Aufgrund des Eilantrags eines CDU-Abgeordneten beim Bundesverfassungsgericht kann die zweite und dritte Lesung des Gesetzes nicht in dem geplanten Zeitkorridor erfolgen. Die Verabschiedung des Gesetzes ist nach der paramentarischen Sommerpause vorgesehen.

 

Um die Wärmewende umzusetzen, war ursprünglich vorgesehen, dass neu eingebaute Heizungen ab 2024 zu 65 Prozent mit Energie aus erneuerbaren Quellen gespeist werden sollen. Diese Anforderungen sind in dem modifizierten Gesetzesentwurf entschärft worden, da für die Umrüstung oder Ausstattung von Gebäuden auf erneuerbare Wärme längere Übergangsfristen gelten sollen. Zudem ist eine Kopplung mit der kommunalen Wärmeplanung vorgesehen.

 

Die kommunale Wärmeplanung soll bis zum Jahr 2028 eingeführt werden. In den Bundesländern Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein ist bereits seit der Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes eine Wärmeplanung für größere Kommunen vorgeschrieben. In den Bundesländern, in denen dies nicht der Fall ist, gelten beim Heizungsaustausch in Bestandsgebäuden noch nicht die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes.

Die kommunale Wärmeplanung definiert den Eintritt in die Verpflichtung des Gebäudeenergiegesetzes. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft- und Klimaschutz

Wenn die kommunale Wärmeplanung ein klimaneutrales Gasnetz vorsieht, dürfen beispielsweise auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen installiert werden. Sofern die kommunale Wärmeplanung kein klimaneutrales Gasnetz vorsieht, ist der Einbau von Gasheizungen nur erlaubt, wenn die Heizungen zu 65 Prozent mit Biomasse oder nicht-leitungsgebundenem Wasserstoff betrieben werden.

Auch in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten dürfen ab dem 1. Januar 2024 weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, sofern sich diese auf Wasserstoff umrüsten lassen. Bei dieser H2-Ready-Anforderung ist bislang nicht spezifiziert, dass es sich dabei um grünem Wasserstoff handeln muss, der aufgrund seiner limitierten Verfügbarkeit für die Dekarbonisierung der Industrie und des Verkehrssektors eingesetzt werden soll. Die Regelungen des GEG, dass neu eingebaute Heizungen ab 2024 zu 65 Prozent mit Energie aus erneuerbaren Quellen gespeist werden müssen, gelten vorerst nur für Neubauten in Neubaugebieten.

 

Geändert worden ist auch die Definition, was als Energie aus erneuerbaren Quellen gilt. Die 65 Prozent-Vorgabe kann auch durch die klima- und umweltschädliche Verbrennung von Holz und Pellets erfüllt werden. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass beim Einsatz von Holz und Pellets Fehlanreize zu vermeiden sind. Dem Gesetzesentwurf zufolge darf ein Verkauf von entsprechenden Gas- oder Pellet-Heizungen ab 1. Januar 2024 nur erfolgen, sofern in einer Beratung Aufschluss über mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung gegeben wird. Zudem soll bei der Beratung eine eventuelle Unwirtschaftlichkeit thematisiert werden, mit der im Zuge der CO₂-Bepreisung und des Klimaschutzgesetz zu rechnen ist.

 

„Das GEG ist ein wichtiges Gesetz, das die Energie- und Klimapolitik auf Jahre und Jahrzehnte hinaus prägen wird“, erklärt Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft- und Klimaschutz, der nach den jüngsten Änderungen weiterhin den Kern des Gebäudeenergiegesetzes gewahrt sieht. „Gut ein Drittel der Energie, die wir in Deutschland verbrauchen, verbrauchen wir beim Heizen. Der Hauptträger der Wärme in Deutschland ist noch immer die Gas- oder die Ölheizung. Wenn neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden, dann sind sie ungefähr 30 Jahre in Betrieb.“

 

Dekarbonisierung der Fernwärme

In Deutschland ist die Erzeugung von Fernwärme überwiegend durch den Einsatz fossiler Energieträger geprägt. Der Anteil Erneuerbarer Energien im Fernwärmenetz lag im Jahr 2021 bei 22 Prozent. Der Löwenanteil der Energieerzeugung mit fossilen Energieträgern basiert auf Erdgas (44 Prozent) und Kohle (21 Prozent). Mit Blick auf die übergeordneten Energie- und Klimaziele besteht daher ein großer Handlungsdruck in kurzer Zeit einen schnellen Beitrag zur Dekarbonisierung zu leisten. Gemäß dem Koalitionsvertrag sollen bis 2030 mindestens 50 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energiequellen stammen.

 

In Hinblick auf die kommunale Wärmeplanung kommt der Fernwärme eine zentrale Bedeutung zu. Vor allem in dicht besiedelten urbanen Gebieten ist mit einem starken Ausbau der Fernwärme zu rechnen. „Die Transformation der Wärmeversorgung ist eine der wichtigsten Aufgaben der Energiewende“, betont Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur (dena). „Mit über 1.229 TWh entfällt über die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland auf den Wärmesektor. Erneuerbare Fernwärme kann großflächige Räume schnell, effizient und klimafreundlich versorgen. Dafür müssen wir schnell die richtigen Anreize schaffen, um zügig Investitionen in die erneuerbare Fernwärme zu stärken.“

 

Für eine zukunftsfähige Fernwärmestrategie hat die dena die wichtigsten Herausforderungen in einem Impulspapier formuliert. Danach ist es erforderlich, konkrete Wärmenetz-Ziele zu vereinbaren und entsprechend zu fördern. Geklärt werden müssen zudem die Regulierungsanforderungen des Drittzugangs von Erzeugungsanlagen. Weitere Eckpunkte sind die integrierte Planung lokaler Energieinfrastrukturen auf Basis der Wärmeplanung, die Sicherstellung ausreichender Investitionen in Produktionskapazitäten für Erzeugungstechnologien sowie die Ausbildung entsprechender Fachkräfte.

 

Potenzial von Großwärmepumpen

Großwärmepumpen in Wärmenetzen können dazu beitragen, dass die Klimaziele in Deutschland bis 2045 erreicht werden. Laut der Studie Rollout von Großwärmepumpen in Deutschland: Strategien für den Markthochlauf in Wärmenetzen und Industrie, welche die Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothermie IEG im Auftrag der Organisation Agora Energiewende erstellt hat, könnten Großwärmepumpen bis zum Jahr 2045 über 70 Prozent der Fernwärme in Deutschland bereitstellen und dort Erdgas weitestgehend ersetzen.

 

Während Wärmepumpen als Gebäudeheizungen schon weit verbreitet sind, ist das Potenzial von Großwärmepumpen in Deutschland noch nicht erschlossen. Die oberflächennahe und tiefe Geothermie, See- und Flusswasser, industrielle Abwärme, Abwasser, Kohlengruben sowie Rechenzentren bieten Wärmepotenziale, die sich durch den Einsatz von Großwärmepumpen großflächig für die Fernwärmeversorgung und die Industrie nutzen lassen.

 

Das verfügbare Angebot von Umwelt- und Abwärme in Deutschland, das über Wärmepumpen bereitgestellt werden kann, übersteigt laut der Studie bei weitem den Wärmebedarf für Gebäude und industrielle Prozesswärme bis 200 °C. Um dieses Potenzial zu erschließen, müsste bis 2045 im Schnitt ein jährlicher Zubau von mindestens vier Gigawatt (GW) neuer thermischer Großwärmepumpenleistung erfolgen.