Deutsche Umwelthilfe fordert schärfere Kontrollen der Mehrwegangebotspflicht

Die Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht stellt die Kinos vor die Herausforderung, nicht nur Mehrwegbecher als Alternative zu Einweggetränkebechern in den jeweiligen Größen vorhalten zu müssen, sondern auch eine entsprechende Infrastruktur aufzubauen, um die Becher nach den vorgeschriebenen hygienischen Anforderungen zu reinigen. Während diverse Filmtheater inzwischen über eigene Gastromaschinen oder Spülstraßen verfügen, setzen andere Häuser auf den Service von externen Spüldienstleistern.

 

Um Kinos die Umstellung von Einweg- auf Mehrweglösungen zu erleichtern, unterstützt die FFA im Rahmen der Kinoförderung unter anderem auch investive Mehrwegmaßnahmen wie die Anschaffung von Spülmaschinen und Rücknahmegondeln für Mehrweggeschirr. Dennoch ist die Umsetzung eines Mehrwegangebots noch nicht in allen Häusern komplett erfolgt. Bei einer stichprobenartigen Untersuchung von großen Fast Food-Ketten, Supermärkten, Bäckereien und Kinos in Berlin, Köln und München ist die Deutsche Umwelthilfe (DHU) auf Unternehmen gestoßen, die keine oder eine nicht ausreichende Anzahl von Mehrwegbechern vorgehalten haben. Bemängelt wurde zudem, dass die Mehrwegbecher nicht in allen Größen angeboten worden seien.

 

Laut dem Verpackungsgesetz (VerpackG)
 § 33 sind Letztvertreiber von Einweggetränkebechern verpflichtet, die in diesen Einwegverpackungen angebotenen Waren auch in Mehrwegverpackungen zum Verkauf anzubieten. Die Mehrwegverpackung darf nicht zu einem höheren Preis oder zu schlechteren Bedingungen angeboten werden. „In keiner einzigen der 35 untersuchten Filialen wurde beim Bestellvorgang von den Mitarbeiter*innen ein mündlicher Hinweis auf vorhandene Mehrwegalternativen gegeben”, moniert Thomas Fischer, Leiter für Kreislaufwirtschaft bei der Deutschen Umwelthilfe.

Auf die Option der Mehrwegverpackung muss in der Verkaufsstelle durch deutlich sicht- und lesbare Informationstafeln oder -schilder hingewiesen werden. Eine mündliche Information, mit der Mitarbeiter*innen explizit auf die Mehrwegalternative hinweisen, muss bei der Getränkebestellung allerdings nicht erfolgen. Der Umweltschutzverband fordert von den zuständigen Ordnungs- und Gewerbeaufsichtsämtern auf Landesebene die Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht stärker zu überprüfen und Verstöße zu sanktionieren. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften sind in § 36 des Verpackungsgesetzes Bußgelder in Höhe bis zu 10.000 Euro vorgesehen.

 

Die DHU kritisiert, dass die Mehrwegangebotspflicht Schlupflöcher und Lücken enthalte und fordert die Einführung unternehmensübergreifender und einheitlicher Mehrwegsysteme. Zudem schlägt die DHU vor, eine bundesweite Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Becher, -Boxen und 
-Besteck zu erheben. In Tübingen ist bereits seit dem 1. Januar 2022 in Gaststätten, Restaurants, Cafés und Imbissläden eine Steuer auf den Verkauf von Einwegverpackungen fällig.

 

Einwegverpackungen und Einweggeschirr werden dort mit 50 Cent besteuert, für Einwegbesteck wird eine Steuer in Höhe von 20 Cent kassiert. Nachdem eine McDonalds-Filiale in Tübingen gegen die Verpackungssteuer geklagt hatte, wurde diese im März 2022 vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg für ungültig erklärt. Die Stadt Tübingen hat dagegen Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt. Die Entscheidung, welche eine Präzedenzwirkung besitzen könnte, wird mit Spannung erwartet.

 

Unabhängig davon sind alle Kinos in Deutschland seit dem 1. Januar 2023 gesetzlich dazu verpflichtet, die Mehrwegangebotspflicht einzuhalten und den Besucher*innen alternativ Getränke in Mehrwegbechern zu offerieren. Um die Filmtheater bei diesem Transformationsprozess zu unterstützen, hat die Initiative Grünes Kino der FFA gemeinsam mit dem HDF Kino verschiedene Informationsveranstaltungen dazu angeboten und diverse Best Practice-Lösungen aufgezeigt.

 

„Kino wird grüner – dieses Bestreben sehen wir ausnahmslos bei unseren Mitgliedern“, konstatiert Christine Berg, Vorstandsvorsitzende des HDF Kino e.V. „Einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten, wird an vielen unterschiedlichen Stellen von den Kinos umgesetzt, immer öfters auch über die gesetzliche Pflicht hinaus. Dabei muss allen klar sein, dass wir noch einen langen Weg vor uns haben, auf dem wir auch immer wieder mit Herausforderungen wie z.B. Veränderung von Strukturen intern und extern, die sich erst bilden mussten, Bechergrößen, die zunächst noch nicht lieferbar waren, etc. konfrontiert werden. Wir haben uns dem komplexen Thema mit großem Engagement für unsere Mitglieder bereits früh angenommen und sehen stetig die erfolgreichen Schritte für eine klimaneutrale Zukunft.“