Die neue EU-Verpackungsverordnung räumt mit dem Verpackungsmüll auf

Die Tage von kleinen Kaffeesahne-Portionspackungen und Zuckertütchen, die zum Kaffee oder Tee gereicht werden, sind gezählt. Auch kleine Portionsbecher für Nacho-Dips aus Einwegplastik dürfen in Zukunft nicht mehr an der Kino-Theke angeboten werden. Die Unterhändler vom Europa-Parlament und den Mitgliedsstaaten haben sich auf ein strengeres Verbot von überflüssigen Verpackungen geeinigt, das ab dem 1. Januar 2030 gelten soll. Darunter fallen ebenso Miniaturverpackungen für Toilettenartikel, Schrumpffolien für Koffer in Flughäfen sowie sehr leichte Plastiktragetaschen mit einem Gewicht unter 15 Mikron.

 

Die Maßnahmen zielen darauf ab, das Verpackungsaufkommen in der EU schrittweise zu verringern, das statistisch bei 189 Kilogramm Verpackungsabfall pro Kopf liegt. Die Deutschen sind dabei die Weltmeister. Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) belief sich der Verpackungsmüll im Jahr 2021 auf 237 Kilogramm pro Kopf. EU-weit wird bis zum Jahr 2030 eine Reduzierungsquote von fünf Prozent angestrebt, die bis 2035 auf zehn Prozent aufgestockt wird. Die EU-Länder sollen verpflichtet werden, die Menge an Verpackungsabfällen bis 2040 um fünfzehn Prozent zu reduzieren.

 

Das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Verwertung von Verpackungen ist in der EU seit fast dreißig Jahren durch die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG geregelt, die in Deutschland mit dem Verpackungsgesetz (VerpackG) umgesetzt wird. Die Europäische Kommission möchte die derzeitige Verpackungsdirektive durch eine neue Verordnung ersetzen, die sofort in allen EU-Mitgliedsstaaten gelten soll. Die neue EU-VerpackV ist Bestandteil des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft und soll künftig den Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle bilden.

Die neue EU-Verpackungsverordnung schreibt vor, dass alle Verpackungen recyclingfähig sein müssen. Das bedeutet, dass sie aus Monomaterialien bestehen müssen, die über eine gute Rezyklierbarkeit verfügen. Verpackungen aus Verbundmaterialien, die aus Kunststoff und Papier oder aus verschiedenen Kunststoffen zusammengesetzt sind, lassen sich nur schwer in ihre einzelnen Bestandteile zerlegen. Wenn die Materialien nicht trennbar sind, ist keine Wiederverwertung, sondern nur eine thermische Verwertung möglich. Auch Papier-Kunststoff-Verbunde verursachen Probleme beim Recyclingprozess, da sie nur unter erhöhtem Aufwand getrennt werden können.

 

Einwegkunststoffverpackungen für frisches Obst und Gemüse werden verboten. Dies gilt auch für Verpackungen von Lebensmitteln und Getränken, die in Cafés und Restaurants abgefüllt und konsumiert werden. Für Speisen und Getränke zum Mitnehmen in der Gastronomie muss es den Verbraucher*innen künftig ermöglicht werden, ihre eigenen Behälter mitzubringen. Bis 2030 sollen zehn Prozent der Produkte in wiederverwendbaren Verpackungen angeboten werden. Zudem sind die Mitgliedstaaten gefordert, Anreize für Restaurants, Kantinen, Bars, Cafés und Catering-Dienste zu schaffen, Leitungswasser kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr anzubieten.

 

„Es ist das erste Mal, dass die EU in einem Umweltgesetz Ziele zur Verringerung des Verpackungsaufkommens festlegt, die nicht von der Art des Materials abhängig sind“, erklärt Frédérique Ries, Berichterstatterin des Europa-Parlaments. „Wir fordern alle Branchen, EU-Staaten und Verbraucher*innen auf, ihren Anteil zur Eindämmung der Verpackungsflut beizutragen.“

 

Eine wichtige Weiche wird mit der Entscheidung gestellt, den Einsatz von „ewigen Chemikalien“ in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt zu verbieten. Die Industriechemikalie PFAS (per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen), mit der Pappbecher, Papiertrinkhalme und Pizzakartons beschichtet werden, steht im Verdacht, krebserregend zu sein und Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit zu haben. Deshalb wollen Deutschland und vier weitere europäische Staaten rund 10.000 sogenannte ewige Chemikalien in der EU verbieten lassen und haben ein öffentliches Konsultationsverfahren zur PFAS-Beschränkung veranlasst. Die Risikobewertung erfolgt durch die europäische Chemikalienagentur ECHA.

 

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben den aktuellen Entwurf zur neuen EU-VerpackV bewertet und beim finalen Trilog-Treffen eine vorläufige Einigung erzielt. Damit die neue EU-VerpackV offiziell verabschiedet werden kann, müssen das Europäische Parlament und der Rat noch dem ausgearbeiteten Text zustimmen.