Die Zeit der Laubbläser

Mit nassem Laub auf den Gehwegen geht eine Rutschgefahr einher, die ein Unfallrisiko für Fußgänger darstellt. Sowohl Grundstückseigentümer als auch Betriebe wie beispielsweise Filmtheater müssen ihre Verkehrssicherungspflicht erfüllen, um sich vor Schadenersatzansprüchen zu schützen. Das Laubfegen im Herbst ist deshalb ebenso wichtig wie im Winter Schnee zu räumen. Für die Beseitigung der Blätter werden oftmals Laubbläser eingesetzt, mit denen sich das Laub zwar schnell entfernen lässt, aber die mit mehreren Nachteilen für die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt verbunden sind.

 

Beim Aufwirbeln der Blätter durch Laubbläser und Laubsauger werden Insekten vernichtet, welchen Igeln und Vögeln als proteinhaltige Nahrung dienen.  Für Menschen besteht bei der Verwendung von Laubbläsern die Gefahr, dass durch Verunreinigungen aufgewirbelte Bakterien, Schimmelpilze und Pollen aus Pflanzenresten und Tierkot in die Atemwege gelangen. Mit dem Laub werden auch der Feinstaub auf der Straße, Dieselruß sowie andere krebserregende Substanzen aus dem Abrieb von Reifen und Bremsen aufgewirbelt. Laut einer Studie der Technischen Universität Graz wird beim Säubern von Straßen mit dem Laubbläser sechs- bis zehnmal so viel Feinstaub aufgewirbelt wie mit einem Besen. In der österreichischen Stadt Graz darf daher schon seit 2014 nur noch mit der Hand geharkt und gefegt werden.

Bei der Verwendung von Laubbläsern wird stets empfohlen, eine Atemmaske, Schutzbrille und einen Gehörschutz zu benutzen. Die Lautstärke von Laubbläsern liegt bei den meisten Geräten nach Angaben des Umweltbundesamtes  zwischen 90 und 120 Dezibel, was dem durchschnittlichen Schalldruckpegel eines Presslufthammers mit 100 Dezibeln entspricht. Bereits durch Lärmbelästigungen ab 85 Dezibel Lautstärke kann das menschliche Gehör einen Schaden davontragen. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz  (BImSchG) ist geregelt, dass der Gebrauch von Laubbläsern in Wohngebieten wochentags nur zwischen 9 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr erlaubt und an Sonn- und Feiertagen verboten ist. Verstöße dagegen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Europäische Kommission plant eine Verordnung, in der Lärmgrenzen für Laubsauger und –bläser definiert werden.

 

Die älteren Laubsauger und Laubbläser, die mit Zweitaktmotoren betrieben werden, erzeugen umweltschädliche Abgase. Nach Untersuchungen des Umweltbundesamtes stoßen Laubbläser mit Zweitaktaktmotoren neben unverbrannte Kohlenwasserstoffen auch Stickoxide aus, die zur Bildung von bodennahem Ozon beitragen. Eine umweltfreundlichere Möglichkeit ist es, stattdessen akkubetriebene Geräte einzusetzen oder die Gehwege auf traditionelle Art mit Rechen, Besen oder einer Harke vom Laub zu befreien.