Erhöhung der CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe

Ab 2024 sollen höhere Preise für die Nutzung fossiler Energien und den damit hergestellten Produkten gelten. Die Bundesregierung sieht in ihrem Entwurf für den Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds im kommenden Jahr eine Anhebung des CO₂-Preises von 30 auf 40 Euro pro Tonne vor. Die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung werden in Klimaschutzmaßnahmen für Gebäude und Verkehr investiert.

 

Die zusätzliche Bepreisung des CO₂-Ausstoßes durch den Einsatz von Brenn­stoffen ist in Deutschland 2021 mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eingeführt worden. Di eCO₂-Abgabe für Brennstoffe wie Erdgas, Flüssig­gase, Heizöle und Kraftstoffe ist nicht direkt an den Verbrauch gekoppelt, sondern an das Inverkehrbrin­gen der Brennstoffe. Die CO₂-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas und Diesel hat 2021 mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne CO₂ begonnen und wird bis 2025 schrittweise auf 50 Euro erhöht.

 

Der eigentliche Handel mit Emissionszertifikaten wird erst 2026 starten. Dabei wird für die Ver­steigerung der Verschmutzungsrechte ein Preiskorri­dor zwischen 55 und 65 Euro festgelegt. Ursprünglich sollte die CO₂-Abgabe für Brennstoffe bereits im Jahr 2023 von 30 auf 35 Euro pro Tonne Kohlendioxid erhöht werden. Die Bundesregierung hatte diese Anhebung aufgrund der Energiekrise im vergangenen Jahr ausgesetzt. 2024 soll der Preis für den Ausstoß des klimaschädlichen Gases von 30 auf 40 Euro pro Tonne steigen. Mit dieser Anhebung des CO₂-Preises geht eine Erhöhung der Benzin und Dieselpreise von etwa vier Cent pro Liter einher.

Seit 2023 fallen auch alle biogenen Brennstoffe wie Biogas und Biomethan unter die Berichtspflicht des Brennstoffemissionshandelsgesetz, die gesetzlich in der Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) geregelt ist. Eine CO₂-Abgabe für Biomethan wird fällig, sofern der Brennstoff in das Erdgasnetz eingespeist und darauf eine Energiesteuer erhoben wird.

 

Ab dem 1. Januar 2024 werden auch die CO₂-Emissionen aus der Müllverbrennung in das Brennstoffemissionshandelsgesetz aufgenommen. Neben der thermischen Abfallbehandlung gehören künftig ebenfalls Altölverbrennungsanlagen zu den BEHG-pflichtigen Anlagen. Die Belastung der energetischen Abfallverwertung mit einem CO₂-Preis wird sich auf die Kalkulationen der Abfallgebühren auswirken.

 

Durch die CO₂-Bepreisung rechnet die Bundesregierung 2024 mit Mehreinnahmen von 2,3 Milliarden Euro, die dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zugute kommen. Insgesamt sollen sich die aus dem Klimafonds finanzierten Ausgaben 2024 auf 57,6 Milliarden Euro belaufen. Ein Drittel dieser Mittel soll in Maßnahmen investiert werden, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern.

 

Zudem werden Projekte gefördert, die auf den Ausbau der Wasserstoffwirtschaft und Elektromobilität sowie den klimagerechten Umbau der Industrie abzielen. Die Anreize zur Umrüstung von fossilen Kraft- und Brennstoffen auf erneuerbare und klimafreundliche Technologien sollen dazu beitragen, die CO₂-Emis­sionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu sen­ken, um die gesetzten Reduzierungsziele des Klima­schutzplanes 2030 zu erreichen.