EU-Kommission plant europaweite Verpackungsverordnung

Mit dem Entwurf für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU-VerpackVO) plant die Europäische Kommission eine EU-weite Harmonisierung der Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Bis 2030 sollen die Mitgliedstaaten den Verpackungsmüll um fünf Prozent reduzieren. Bis 2040 wird angestrebt, die Verpackungsabfälle pro Kopf um 15 Prozent zu senken. Zu diesem Zweck sollen unnötige Verpackungen vermieden und wiederverwendbare Verpackungslösungen gefördert werden. Dies betrifft Einwegverpackungen für den Sofortverzehr von Lebensmitteln und Getränken, Einwegverpackungen für Obst und Gemüse, aber auch Miniaturverpackungen in Hotels.

 

Als Vorbild für die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, die ab dem 1. Januar 2030 ein Verbot von Einwegverpackungen für Restaurants vorsieht, fungiert das französische Anti-Abfall-Gesetz für eine Kreislaufwirtschaft (AGEC). In Frankreich sind Fast-Food-Restaurants seit Januar 2023 dazu verpflichtet, bei der Bewirtung von Kund*innen wiederverwendbares Geschirr einzusetzen. Das französische Umweltministerium geht davon aus, dass die Abfallvermeidung einem Gewicht von 20 Eiffeltürmen oder 20 Milliarden Einweggeschirrteilen gleichkommt.

 

Bis Ende 2025 sollen in den EU-Mitgliedsstaaten 65 Prozent aller Verpackungsabfälle recycelt werden. Die Sammelziele für Verpackungen werden auf 50 Prozent für Kunststoffe, 50 Prozent für Aluminium, 70 Prozent für Glas sowie 75 Prozent für Papier und Karton angehoben. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass künftig jede Verpackung entsprechend gekennzeichnet wird, um eine Zuordnung zum richtigen Abfallbehälter zu erleichtern. Dafür sollen überall in der EU dieselben Symbole verwendet werden.

Durch verbindliche Ziele für den Anteil recycelter Kunststoffe in Verpackungsmaterialien soll ein gut funktionierender Markt für Sekundärrohstoffe entstehen, damit der Bedarf an Primärrohstoffen gesenkt wird. Die Ausgestaltung konkreter Ökodesign-Anforderungen soll dazu führen, dass die Verpackungen tatsächlich recycelbar sind.

Durch die Umsetzung dieser vorgeschlagenen Maßnahmen könnten die Treibhausgasemissionen aus Verpackungen im Jahr 2030 von 66 Millionen Tonnen auf 43 Millionen Tonnen reduziert und der Wasserverbrauch um 1,1 Millionen Kubikmeter gesenkt werden.

Damit gehen geringere Kosten zur Beseitigung der Umweltverschmutzung einher, die in dem Szenario auf 6,4 Milliarden Euro beziffert sind. Zudem rechnet die EU-Kommission mit der Schaffung von 600.000 Arbeitsplätzen im Wiederverwendungssektor.

 

Das Umweltbundesamt unterstützt den Vorschlag der Kommission, die Umweltauswirkungen von Verpackungen und Verpackungsabfällen über ihren gesamten Lebenszyklus zu reduzieren, da damit ein erheblicher Ressourcenverbrauch in Verbindung mit einer sehr kurzen Nutzungsphase einhergeht. Der EU-Entwurf bleibt in einigen Bereichen jedoch hinter den in Deutschland bereits geltenden Anforderungen des Verpackungsgesetzes (VerpackG) zurück, in dem das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen geregelt ist.

 

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält die Vermeidungsziele für Verpackungsabfälle sowie die Vorgaben für Pfandsysteme für nicht ambitioniert genug. Das Mehrwegziel von 75 Prozent bis 2040 ist im aktuellen Entwurf auf eine Mehrwegquote von 25 Prozent für Mineralwasser und Erfrischungsgetränke abgeschwächt worden. Hinzu kommt, dass neue Mehrwegsysteme für Getränkebecher und -flaschen nur einen ökologischen Vorteil bieten, wenn diese regional gereinigt, wieder befüllt und ausgeliefert werden, da sich dadurch lange Transportwege und Emissionen vermeiden lassen.

 

Die Umweltminister der 27 EU-Mitgliedstaaten fordern hingegen mehr Flexibilität bei der Umsetzung der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Protest kommt aus Ländern wie Italien und Belgien, die für mehr Spielraum hinsichtlich der Wiederverwendung und verpflichtender Pfandsysteme für gebrauchte Verpackungen plädieren. Damit die Verordnung nicht in bereits bestehende nationale Maßnahmen eingreift, sezten sie sich dafür ein, das Gesetz in eine Richtlinie umzuwandeln.

 

Die EU-Kommission hat gezielt eine Verordnung und keine Richtlinie gewählt, um eine größere Harmonisierung in den 27 EU-Mitgliedstaaten herbeizuführen. Während Verordnungen für die nationale Gesetzgebung gelten, geben EU-Richtlinien Ziele vor, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Eine Priorisierung der umweltfreundlichsten Wege beim Umgang mit Abfall wie Vermeidung und Wiederverwendung ist bereits in der EU-Abfallrahmenrichtlinie definiert. In der Hierarchie für die Abfallbewirtschaftung sind Vermeidung und Wiederverwendung die bevorzugten Optionen, auf die Recycling, energetische Verwertung und als letzte Möglichkeit Entsorgung folgen.