EU-Parlament votiert für höheren Anteil an erneuerbaren Energien

Mit der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II, 2018/2001) strebt die Europäische Kommission an, den Anteil der erneuerbaren Energien in den Sektoren Strom, Wärme und Transport bis zum Jahr 2030 zu erhöhen. Bislang sah die Richtlinie ein verbindliches Ziel von mindestens 32 % erneuerbarer Energien im Bruttoendverbrauch der Union vor. Die neue Revision der Richtlinie über erneuerbare Energien aus dem Jahr 2018 ist Teil des Klimapakets Fit for 55, mit dem bis zum Jahr 2030 eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent angestrebt wird.

 

Nachdem die EU-Mitgliedsstaaten im Juni 2022 beschlossen hatten, dass Ziel im Hinblick auf die Folgen des Ukraine-Krieges auf 40 Prozent anzuheben, haben sich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments dafür ausgesprochen, dass der Anteil der erneuerbaren Energien in der EU bis zum Ende des Jahrzehnts auf 45 Prozent steigen soll. Damit folgen die Abgeordneten dem Kommissionsvorschlag, mit dem Repower EU-Paket energiepolitisch auf Russlands Krieg gegen die Ukraine und die gestiegenen Energiepreise zu reagieren. Derzeit liegt der Anteil der Erneuerbaren Energien im Energiemix in der EU bei 22 Prozent.

 

Um bis 2030 das 45 Prozent- Ziel zu erreichen, soll jeder EU-Mitgliedsstaat mindestens zwei grenzüberschreitende Ökostromprojekte realisieren. Länder, deren jährlicher Stromverbrauch mehr als 100 Milliarden Kilowattstunden beträgt, sollen nach dem Vorschlag der EP-Abgeordneten drei Projekte verwirklichen. Ein zentraler Streitpunkt ist dabei die Frage, ob Biomasse weiterhin in den erneuerbaren Energiemix der EU einbezogen werden soll. Dabei geht es vor allem um das Verbrennen von Holz, um Strom oder Wärme zu erzeugen.

In der derzeit gültigen Fassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist die Verbrennung von Holz als klimaneutral und nachhaltig definiert und wird mit Subventionen in Milliardenhöhe gefördert.

Im Jahr 2019 ist die Waldholzverbrennung mit 17 Milliarden Euro subventioniert worden. In Zukunft soll es zwar keine Fördermittel mehr für die Verbrennung von Holz zur Stromerzeugung geben, aber die Holzverbrennung darf weiterhin auf die Erneuerbaren-Ziele der Mitgliedsstaaten angerechnet werden. Bislang stellt die Biomasse mit 60 Prozent im erneuerbaren Energiemix der EU den Löwenanteil dar. Künftig soll es für die Nutzung von Biomasse eine Obergrenze geben. Der Einsatz von Palmöl und Soja in Biokraftstoffen für den Verkehr soll nicht mehr länger unterstützt werden.

 

„Die Entscheidung des EU-Parlaments, das Verbrennen von Holz weiterhin als ‚erneuerbare Energie‘ zu werten, ist ein fatales Signal für den Umwelt- und Klimaschutz und die Transformation des Energiesektors. Weder die beschlossene vage Obergrenze für den Anteil der Waldholzverbrennung am Energieverbrauch noch die mit zahlreichen Schlupflöchern versehenen Einschränkungen bei primärer Holzbiomasse reichen aus, um den internationalen Raubbau am Wald zu stoppen“, kommentiert Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH). „Es bleibt auch weiterhin der industriellen Holzverfeuerung Tür und Tor geöffnet.“

 

Damit die neuen Regeln der Erneuerbare Energien-Richtlinie (RED IV) endgültig verabschiedet werden können, müssen das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten mit der Europäischen Kommission im Trilog über einen Kompromiss beraten. Als weiteres Thema stand die Novellierung der Energieeffizienz-Richtlinie (EED) auf der Tagesordnung. Die EU-Parlamentarier votierten dafür, den Energieverbrauch in der EU bis 2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Bezugsjahr 2007 zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die EU-Mitgliedsstaaten eigene verbindliche Beiträge festlegen.