EU setzt auf Lieferketten ohne Entwaldungs-Effekt

Kaffee, Schokolade, aber auch Palmöl-haltige Produkte wie Eis oder diverse Knabberartikel, die an der Concession-Theke im Kino angeboten werden, erfordern eine Erzeugung von Rohstoffen auf landwirtschaftlichen Flächen, denen immer mehr Wälder zum Opfer fallen. Das Ausmaß der Entwaldung führt zu einer Verschlimmerung des Klimawandels und des Verlusts an biologischer Vielfalt, konstatiert die Europäische Kommission. „Die EU gehört zu den maßgeblichen Verbrauchern von Rohstoffen, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, und sie verfügt nicht über spezifische und wirksame Vorschriften, um ihren Beitrag zu diesem Phänomen zu verringern.“

 

Einer Untersuchung der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) zufolge ist im Zeitraum zwischen 1990 und 2020 ein Kahlschlag von Wäldern erfolgt, deren Fläche größer als die der Europäischen Union ist. Etwa ein Zehntel der vernichteten Waldflächen sei auf den Verbrauch in der EU zurückzuführen. Um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, haben der Rat und das Europäische Parlament sich auf einen Vorschlag geeinigt, der eine Reglementierung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse vorsieht, die in Verbindung mit Entwaldung und Waldschädigung stehen.

 

„Die EU verbraucht viele Rohstoffe, die erheblich zur Entwaldung beitragen, und handelt mit ihnen; dazu zählen Rindfleisch, Kakao, Soja und Holz“, erklärt der tschechische Umweltminister Marian Jurečka. „Mit den neuen Vorschriften soll sichergestellt werden, dass Verbraucher*innen, die diese Erzeugnisse kaufen, nicht zu einer weiteren Verschlechterung der Waldökosysteme beitragen.“ Als Waldschädigung definiert werden strukturelle Veränderungen der Bewaldungsdichte in Form der Umwandlung von sich natürlich verjüngenden Wäldern und Primärwäldern in Plantagenwälder.

Nach dem neuen Gesetz sind alle Unternehmen, die in der EU Produkte wie Kaffee, Kakao und Holz verkaufen wollen, dazu verpflichtet eine Sorgfaltserklärung abzugeben. Für die Ware, die auf den EU-Binnenmarkt gebracht werden soll, muss ein Zertifikat vorgelegt werden, das anhand von Satellitenbildern und GPS-Koordinaten Aufschluss über den jeweiligen Erzeugungsort der entsprechenden Rohstoffe gibt. Damit wird das Ziel verfolgt, genau zurückverfolgen zu können, wo die Rohstoffe erzeugt worden sind. Als Stichtag ist dafür der 31. Dezember 2020 angesetzt.

 

Der Verordnung zufolge dürfen nur noch Erzeugnisse auf den europäischen Markt gebracht werden, die auf Flächen erzeugt worden sind, die nach dem 31. Dezember 2020 zu keiner Waldschädigung geführt haben. Diese Vorschriften gelten für die Ein- und Ausfuhr von Palmöl, Rindfleisch, Holz, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Soja sowie auch für Folgeerzeugnisse wie Schokolade, Möbel, Druckpapier und ausgewählte Derivate auf Palmöl-Basis.

 

Um entsprechende Inspektionen und Kontrollen vornehmen zu können, soll ein Benchmarking-System geschaffen werden, das die Länder in verschiedene Risiko-Klassen einteilt. Erzeugnisse aus Ländern, in denen das Niveau der Waldschädigung als hoch eingestuft wird, sollen entsprechend stärker von den Behörden der Mitgliedstaaten kontrolliert werden. Für 2024 wird eine Überprüfung anvisiert, ob weitere Erzeugnisse in die Verordnung aufgenommen werden sollen.