Europäische Verpackungsverordnung fördert die Wiederverwertung

Mit einem Neuentwurf der Europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) plant die EU-Kommission im Rahmen des European Green Deals die Nachhaltigkeit von Verpackungen zu optimieren. Dabei soll der gesamte Lebenszyklus vom Verpackungsdesign bis hin zur Wiederverwertung betrachtet werden. Abfallintensive Verpackungen sollen verboten und die Wiederverwendung sowie das Recycling gefördert werden. Dabei spielt das Verpackungsdesign eine wichtige Rolle, weil davon abhängt, ob sich die wertvollen Rohstoffe am Ende der Nutzung wieder in den Kreislauf zurückführen lassen.

 

Das Ziel der neuen EU-Verordnung ist, den wachsenden Verpackungsmüll zu reduzieren, der in Europa pro Kopf bei rund 180 kg im Jahr liegt. Deutschland ist mit einem jährlichen Aufkommen von 226 kg pro Kopf der Spitzenreiter. In den Verpackungsmaterialien kommen die meisten Primärrohstoffe zum Einsatz. 50 Prozent des Papiers und 40 Prozent der Kunststoffe werden in der EU für Verpackungsmaterialien eingesetzt.

 

Mit der vorgeschlagenen Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften über Verpackungen soll vermieden werden, dass Verpackungsmüll überhaupt entsteht. Unnötige Verpackungen werden eingeschränkt und wiederverwendbare nachfüllbare Verpackungslösungen gefördert. Durch einen hochwertigen geschlossenen Recyclingkreislauf soll sichergestellt werden, dass alle Verpackungen wirtschaftlich recycelt werden können. Die Senkung des Bedarfs an Primärrohstoffen ermöglicht einen gut funktionierenden Markt für Sekundärrohstoffe.

 

Bislang bestehen in den Mitgliedstaaten unterschiedliche nationale Systeme, mit denen ein hoher Verwaltungsaufwand verbunden ist, da die Rechtsvorschriften in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen. Eine Harmonisierung der Regeln mittels einer Verordnung würde Kosten sparen. Zudem besteht eine große Diskrepanz zwischen den Mitgliedstaaten bezüglich der Erreichung ihrer Ziele. Damit Europa ein wettbewerbsfähiger Standort bleibt, müssen die Klimaziele, Energieeinsparung und eine erhöhte Unabhängigkeit von Primärrohstoffimporten erreicht werden, was eine Transformation der Wirtschaft vom linearen zum zirkulären Modell erfordert.

 

Die Kreislaufwirtschaft soll durch einheitliche europäische Regeln für das Design-for-Recycling von Verpackungen gestärkt werden. Ökodesign-Anforderungen sollen die nötige Recycelbarkeit von Verpackungen sicherstellen. Für die Herstellung von kunststoffbasierten Verpackungen sind Rezyklateinsatzquoten vorgesehen. Bislang sind die Sammel- und Recyclingquoten für Kunststoffverpackungen, die oft mit hohem fossilen Rohstoffeinsatz produziert werden, zu niedrig. Da die Qualität des recycelten Kunststoffs häufig eine geringere Qualität besitzt, eignet sich dieser nur zum Downcycling. Dieser Problematik kann mit Mindestanforderungen an den recycelten Anteil von Kunststoffverpackungen begegnet werden.

 

Die EU-Kommission will mit ihren Vorschlägen für Klarheit in Hinblick auf biobasierte, kompostierbare und biologisch abbaubare Kunststoffe sorgen und darlegen, wie diese gestaltet, entsorgt und recycelt werden sollten. Jede Verpackung soll mit einem Etikett gekennzeichnet werden, das Aufschluss darüber gibt, in welchen Abfallbehälter sie gehört. Für die Kennzeichnung sollen überall in der EU dieselben Symbole verwendet werden.

 

„Die derzeitige Richtlinie hat ihr Ziel, den Verpackungsmüll in Europa zu reduzieren und Verpackungen nachhaltiger zu machen, nicht erreicht“, erklärt Dr. Wolfgang Trunk, politischer Referent bei der EU-Kommission in Brüssel und Teamleiter im Referat der Generaldirektion Umwelt. „Es war deshalb an der Zeit, über weitere Schritte nachzudenken, um die Situation zu verbessern.“ Die Kommission rechnet damit, dass die nachhaltigere Gestaltung von Verpackungen positive Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Beschäftigung in der EU haben wird. Durch die Förderung der Wiederverwendung könnten in diesem Sektor bis 2030 mehr als 600 000 Arbeitsplätze entstehen – und zwar oft in lokalen kleinen und mittleren Unternehmen.